Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

1908
rechts oben Buchstabe und Nummer des Scheins in
roter Farbe aufgedruckt.
Der freie Papierrand läßt einen in gelber Farbe
hergestellten Shutzdruck erlennen. Dieser besteht aus
eiazelnen schräg gestellten Zeilen, die aus den sich
wiederlolenden Worten MAU_ ESV-SCAMIV
 M. AISEI IGO MAsess jammen⸗
gesetzt find.

Vekanntmachung
—D ——
Auf Antrag der Technischen Aufsichtslommission für
die Untersuchungs⸗ und Prüsstelle des Deutschen Azetylen⸗
vereins werden die Azetylenschweißapparate der Firma Emil
Günnel in Neugersdorf i. Sa. für das Köniareich Preußen
gemäß den 88 12 und 14 der Azetylen⸗-Verordnung unter
den Tyhpennummern“ „J 42“ bezw. A20“ widerruflich
unter den a. a. O. festueleaten Voraussetzungen und Bedina—
ungen zugelassen.
Die Fabrikschilder solcher Apparate müssen auf den
Nieten oder Zinntropfen, mit denen sie befestigt sind, den
— der Königlich Sächsischen Gewerbe-Inspeltion Zittau
agen.
Fur, die Zulafsung gelten jeweils die von der Tech⸗
nischen Aufsichtskommission vorgeschlagenen, den Bebörden
mitgeteilten Bedingungen.
Berlin, den 22. Februar 1916.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage: von Meveren.

243.

bekunnmahungen
dez sonstczen sogicrungs-Prüssemen.
2214. Bekannimachung.
Im Anschlusse an meine Bekanntmachung vom
14. Dezember v. Is. (Amtsbl. Nr. 801), betreffend je
eine einmalige Hauskollekte in den Jahren 1916
1917 und 1918 zum Besten des St. Kamillus-Hauses
in Heidhausen wird hierdurch zur öffentlichen Kennt—
nis gebracht, daß mit der Einsammlung der Kollekte
nachträglich nocht Peter Neff aus Hilden beauftragt
worden ist.
Tier, den 2. März 1916.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Schrakamp.

Bekanntmachung
Der Herr Minister des Innern hat durch Ert
laß vom 14. September 1915 (1Vb. 1947) dem Evange—
lisch-Kirchlichen Hülfsverein in Barmen die Erlaub—
nis erteilt, zum Besten seiner Zwecke eine Hanu s—
kollekte bei den evangelischen Bewohnern der Mo—
narchie, mit Ausnahme einiger Ostprovinzen, abhal⸗
ten zu lassen.
Zur Einsommlung der Kollekte in der Rhein—
provinz hat der Herr Oberpräsident der Rheinpro—
vinz durch Erlaß vom 28. Dezember 1915 (B. HKr. 605)
das ganze Jahr 1916 frelgegeben.
Die Kollekte wird durch die Rheinische Kollekten
Kommission oder durch die von der Gemeinde beglau—
bigten Persönlichkeiten erhoben werden.
SRur. den 2. März 1916.
Der Regierungs-Präsident.
J. V. Schulin.
246.) Bekanntmachnug.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat
durch Erlaß vom 14. Januar 1916 (B. Nr. 771) dem
Vorstand der Rettungsanstalt „auf dem Schmiedel“
in Sargenroth (Hunsrück) die Erlaubnis erteilt, zum
Besten der Anstalt im Jahre 1916 eine einmalige
Hauskollekte bei den evangelischen Bewohnern der
Rheinprovinz halten zu laßtgen

Mit der Einsammlung der Kollekte ist Jako
Sixel aus Bergenhausen und Peter Praß ans
Chumdchen beauftragt worden.
Tier, den 2. März 1916.
Der Regierungs-Präsident.
J. V. Schulin.
—VVVV
21. Mnes orgs.
VBerkanntmachung.
Auf Anordnung des Königlichen Krlegsministe—
riums unterliegen die Begleitpapiere der Gütersen
dungen (Frachtbriefe usw.) zum Feldheer vom 1. 3
1916 ab vor Absendung des Gutes einer militärischen
Vorpruͤfung.
Die Prüfung erstreckt sich vorläufig auf die Rich
tigkeit der Adressen und das Vorhandensein der vor—
geschriebenen Vermerke.
Für den Bereich des XXI. Armeekorps befindet
fich eine Hauptprüfungsstelle beim stellvertretenden
Generalkommando in Saarbrüden.
Die Linienkommandanturen in Saarbrücken, Straß⸗
burg und Mainz nehmen an der Prüfung als Hilfs—
prüfungsstelle nur insoweit teil, als es sich um Ver—
sendungsorte hres dem XXI. Armeekorps angehören⸗
den Eeniengebletsteils handelt und zudem die Prüfung
zweckmäßiger bei der Linienkommandantur als bei der
Prüfungsstelle des stellvertr. Generalkommandos er—
folgt. Solche Fälle liegen vor, wenn die Sendungen
wegen der Abfuhrgenehmigung oder zwecks Bearbei—
tung mit Fahrtnummer bei der Linienkommandantur
angemeldet werden müssen. Zur Vorlage der Begle't
papiere zweds Prüfung sind alle militärischen Ver—
sandstellen (einschl. Annahmestellen für Liebesgaben)
und privaten Absender, die derartige Sendungen aw
Sitze des stellvertr. Generalkommando XXI. Armee
korns aufliefern, ferner alle auswärtigen militärtschen
Absendestellen und privaten Versender vervflichtet.
Es werd sich empfehlen, stets 2 Frachtbriefe ein—
zusenden, von denen einer vollständig und der andere
bis auf die Adresse ausgefüllt ist. Notwendige Ab—
ünderungen oder Zusätze in der Adresse werden als—
dann auf dem zweiten Frachtbrief berücksichtigt. In
Fällen, in denen die Fracht gestundet wird, ist noch
erne dritte Ausfertigung erforderlich. Wegen Adres
sierung und Ausfüllung der Frachtbriefe wird auf die
„Merkblätter für die Beförderung von Militär⸗ und
Privatgut zum Feldheer“ hingewtesen. Auskunft er—
te: len noch wie vor die Eisenbahn-Annahmestellen.
Saarbrücken, den 7. März 1916.
Stellvertretendes Generalkommando XXI. Armeekorpè
— Der fommandierende General.
gez. v. Moßner.
Verordnung.
Ich verblete Nußbäume aller Art zu fällen oder
Verträge, die auf den Erwerb nicht gefällter Nuß⸗
bäume gerichtet sind, abzuschließen vhne vorherige
schriftliche Genehmigung des Stellvertretenden General
kommandos.

248.5

Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 890
des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft
Saarbrücken, den 24. Februar 1916.
Der Kommandierende General
des Stellvertretenden 21. Armeekorps zugleich
für das 16. Armeekorps.
v. Moßner.
            
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