Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

sämtlinen en ösfentlichen Sparkassen und
ihrer 2 2
eder dentieen rbensversicherunzsgeselljchaft und
seder deuifcen dreditgenossenschaft erfolgen.
Zeichnungen auf die 5e0 Reichsanleiße nimmt auch
die Voft an allen Orten am Schalter entgegen. Auf
diese Zeichnungen kaun die Vollzahlung am 31. Märg,
sie muß aber spätestens am 18. April geleistet werden.
Wegen der Zinsberechnung vol. Zifser 9, Schlußsatz.
die Schatanweifungen sind in 10 Serien eingeteilt
und qusgefertiat in Stücken zu: 20 000, 10 900, 5000
2000. 1006, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen
zahlbar am 2. Januar und 1. Zuli jedes Jahres.
der Zinsenlauf beginnt ant 1. Juli 1916, der erste
Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Welcher
Serie die einzelne Schaßzanweisung angebört, ist aus
ihrem Tert ersichtlich.
Die Reichsfinanzverwaltung behält sich vor, den
zur Ausgabe komnenden Betrag der Reichsschatzan—
weisungen zu begrenzen: es empfiehlt sich deshalb für
die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zu—
teilung von Reichsanleihe zu erklären.
Die Tilaung der Schaßanwoeifungen ersolgt durch
Auslosung von ie einer Serie in den Jahren 1923
bis 1952. Die Auslosungen finden int Sanuar jedes
Jahres, erstmals im Januar 1933 statt: die Riüuick⸗
zahlnuß geschieht an dem auf die Auslosung folgenden
1. Zuli. Die ZJuhgaber der ausgelesten Stüce lönten
satt der Varzahlung viereinhalborozentige vbis 1. 8. i
13:2 Rulundbare Schuldverschreibunngen sordrrn,
Die Arichkssanleihe ist cbenfalls in Stücken zu 29900.
30 000, 500, 2000. 1000, 509, 290 und 100 Rar!
mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zins—
rerminen wie die Schaßanweisungen ausgefertiat.
Der Zeichnungspreis betrügt:
für die A e einanweisn ngen 883 Mark
5 Reiugnanleihe, wenu Stuide ver⸗
langt werden, 88,50 Plark.,
Aeiheanteißbe. wenn Eintraoumdo
in das Reicaschnsdotrich mit Sperre
hbis 15. April 1917 beantragt wird,
48,30 Mart
jur je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der
blichen Stückzinsen vgl. Zifser 9.
Die zugeteilsten Stücke werden auf Antrag der Zeich—
necr von dem Kontor der Reichshauptbank für Wert—
papiere in Bersin bis zum 1. Oktober 1917 vollständig
kostenfrei anfbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird
durch diese Niederlegung nicht bediugt: der Zeichner
kann sein Devot jederzeit — auch vor Ablanf dieser
Frist — zurucknehnnen. Die von dem Kontor für Wert—
panisere ausgefertigten Debotscheine werden von den
Tarsetusfasien wie die Wertpapiere selbst beliehen.
Aeicatiungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten,
Baͤnktgeschäften, öffentüchen Sparkassen, Lebensversiche⸗
rungsgesellischaften z1d Kreditgenossenschaften zu haben
TDie Zeichnungen Sanen aber auch ohne Verwendung
von Seichnungsschernen brieflich erfolgen. Die Zeich—
nunugsscheine für die Zeihnung beit der Post werden
durch die Vostanstalten ausgegeben.
Tie Zutettung vindet tunlichst bald nach der Zeichnunug
satt. Ueber die Höhe der Zuteilung entscheider die
eichhuungsstelle. Besondere Wünsche wegen der
Stuckelaug sind in dem dasfür vorgesehenen Raum
auf der Korderseite des Zeichnungsscheines anzugeben.,
Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht
so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen
nach ibrem Ermeisen vorgenommen. Späteren An—
trägen auf Abäünderung der Stückelung kann, nicht itatt
gegeben werden.
Die Beichner können die ihnen zußeteilten Beträae vom
31. Märs d. J. an jederzeit voll bezahlen.
.. Sie iind vervilichtet:
. des zuseteilten Betrages spätestens am 13. April d. J.,
9 23. Mai d. J.
* e „23. Juni. d. J.
—z— — 29. Jult d.3.
zit bezahleit. Frühere Teilzahluugen sind zulässig, jedoch
unr in runden durch 100 teilbaren Beträgen des
Renmwperis Auch die Zeichunugen bis zu 1600 MNard
brauchen nicnt bis zum ersten inzaßlungstermin voll
brzabblt zuu wurrdeu. Teilzahlungen sind guch auf sie
iederrzeit, indes uur in runden durch 100 teilsacen .
Berlin, im Februar 1916.

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Beträgen des Neunwerts gestattet; doch draucht v
Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Sumnmis
der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mar'
eroibt.
Beispiel: Es muͤssen also spätestens zahlen:
die Zeichner von A. 300: AC160 am 24. Mai.
Ab 100 am 23. Juni, M 100 am 20. Juli;
die Zeichner von 6200: Ab 109 am 24. Mai
b 100 am 20. Zuli;
die Zeichner von A ο: Asß 100 am 20. ZJuli.
Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen.
bei der die Zeichnung angemeldet worden ist.
Die am 1. Maind. J. zur Rückzahlung fälligen
K0 009 60 Mark 4 o0 Deutsche Reichschatzanwe'⸗
furgen von 1912 Serie II werden — ohne Zins—
schein — bei der Begleichung zugeteilter Kriegs—
anleihen zum Nennwert unter Abzug der Stück
zinsen bis 30. April in Zahlung genommen.
Die im Laufe befindlichen unverzinslichen
Schatzicheinre des Reichs werden — unter Abzug
von 590 Diskont vom Zahlungstage, frühestens
aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fäl—
ligkett in Zahlung genommen.
Da der ZFinsenlauf der Anleihen erst am 1. Jull
19146 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen für
Reichssanseihe 590, für Schhazanweisungen Afß e
Stückzinsen vom Zabsungstage, frühestens aber
vom 31. März ab, bis zum 30. Zuni 1916 zu
Gunsten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen
nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stückzinsen
vom 39. Juni bis zum Zahlungstage zu entrich
ten. Wegen der Postzeichnungen siche unten.
Beispiel: Von dem in Ziffer 4 genannten Kaufprei
gehen denmmach ab:
J. bei Begleichung von Neichsanleihze — — —— 91 gn
5 ax Stuckzinjen für 90 Tage wadtede
1.25 o00 1. 800 50 010
—D—
97,.0526 97, 3026 97 803

Tatsachuich zu zahlen⸗ Siuæ
für! F
der Betrag also nur Shudench

.344346 HY dis zum éch am 9
L. bei Begleichung v. Reichsschatzaum. , ——
Vn se Slucuinsen sur 80 Tage 72 Tage 8s Tog⸗
α
Tatiuchlich zu zahlend. Betrag alfo nur 93,870396 24, 10355 2341 56 2

Bet der Reichsanleiße erhöht sich der zu zahlenbe
Botrag für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlund
weiterbin verschiebt, un 25 Vfennig, bei den Schutz
anweisungen für jede 4 Tage unr 5 Bisennig für
100 Mart Nennweri.

Rei Bostzrichn uen iebe Zifer l, letzter Abiat
werden bis zum 31. Märg geleistete Vollzahlungen
Zzinsen füür 90 Tape (Seispiel la), auf alle andern Voll—
zablungen bis zum 18. Alprif, auch werrn sfir vo
diesern Tage geleiitet werden, Zinsen für 72 Taat
Beispiel sP) vergutet.
Au den Stücken von 1000 Mark und mehr werden fur
die Reichsanleihe owohl wie für die Shaßzanweifunden
auf Autras vom Reichsbauk⸗Direktorium ausgestellie
Zuelfchtaßcheine ausgegeben, über deren Umtgusch in
endgiltine Stücke das Erforderliche später öffentlich
betenntgemacht wird. Die Stücke unter 1000* Mart
zu denen Zwischenscheine nicht vorgeseden sind, werden
mit grüßtnbalicher Veschleuniaung“ fertignestellt und
vorausfichtsich int August d. J. ausgeueben merden

Neichsbank⸗Direktorium.
Sbenstein. v. Grim ni.
            
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