Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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1. Juli oder 1. Oktober fallen, so muß die Räumungel 236.)
seitens des abziehenden Mieters:
1. bei kleineren, d. h. aus höchstens 2 Wohnzimmern
und Zubehör bestehenden Wohnungen bis zum
3. April, 3. Juli und 2. Oktober abends,
bei mittleren, d. h. aus 324 Wohnzimmern und
Zubehör bestehenden Wohnungen bis 4. April,
4. Juli und 4. Oktober abends,
bei großen, d. h. mehr wie 4 Wohnzimmer um⸗
fassenden Wohnungen bis 6. April, 6. Zuli oder
6. Oktober abends beendigt sein.

Bekanntmachung.
Amistierärztlicher Feststellung zusolge ist bei einem
dem Dienstmann Rudolf Werthmüller gehörigen Pferde,
welches in dem Stalle des Hausgrundstücks Altneugasse
Nr. 15 hierselbst untergebracht ist, die Räude festge⸗
stellt worden. Die zum Schutze gegen die Weiterver⸗
breitung der Seuche notwendigen Maßregeln sind an—⸗
gevrdnet worden.
Saarbrücken, den 9. März 1916.
Der Konigliche Polizeidirektor.
J. V.: Sommer, Regierungs-Assessor.

82.
Die im F 13u 2 und 3 nachgelassene Vergünsti⸗
gung einer verlängerten Räumungsfrist wird den be⸗
reffenden Wohnungsinhabern indessen nur mit der
Maßgabe gewährt, daß
a) bei Wohnungen, welche aus 3 Wohnzimmern und
Zubehör bestehen, 1 Wohnzimmer,
bei Wohnungen von mehr als 3 Wohnzimmern
und Zubehör 2 Wohnzimmer schon am 1. April,
1. Juli und 1. Oktober vollständig geräumt dem
neu anziehenden Mieter für die Unterbringung
seiner Möbel usw. zur Verfügung gestellt werden.

bebunntmuchungen uuderer behbruen.
234.) VBekauntuuachuug.
Die über die Ortschaft Ellweiler, Gemeinde Lu
pershausen, verfügte Orts⸗ und Stallfperre wurde —
mit Ausnahme des verseuchten Gehöfts — aufgehoben
und die genannte Annexe zum Beobachtungsgebiet er⸗
klärt. Die über Lupershausen verhängte Beobachtungs⸗
sperre habe ich aufgehoben.
Saargemünd, den 3. März 1916.
Kais. Kreisdirektion.

83.
Unter Zubehör einer Wohnung sind Küchen, Kam—
mern, Wasch- und Trockenräume, Speisekammern, Vor—
ratskeller und Badeeinrichtungen zu verstehen.

Bekann tnnachnung.
Nachdem nun auch im Gehöft des Bürgermeisters
Lagrauge sin Helsdorf die an Maul-⸗ und Klauen—
seuche erkrankt gewesenen Tiere geheilt sind, ist die
aber diesem Gehöft noch bestehende Sverre ebenfalls
aufgehoben worden.
Bolchen, den 2. März 1916.
Kais. Kreisdirektion.

84.

zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vor⸗
schrifter werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., im
Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

85.
Diese Berordnung tritt mit ihrer Verkündung
in Kraft.
Saarbrücken, den 153. Januar 1916
Der Rönigliche Polizeidirektor.
von Miquel.

Saarbrücken, den 1*7. März 1916.
Der Königliche Landrat:
von Miquel.

1 9 — J4 * —
490 Deutsche Reichsschahanweisungen
50 Deutsche Reichsanleihe, vrtündbar bis 1024.
(Bierte Kriegsanleihe.)
VZur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden — Reichsschatz⸗
dneijnngen And ESchuldverjchreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung auf⸗

Die Schuldverschreibnugen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1824 nicht künd⸗
bar; bis dahin kaunn also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch
Fiber die Schuldverschreibungen wie ñber jedes andere Wertpabpier iederzeit (durch Verkauf,
Verpfändung usw.) verfügen.

Bedingungen.

. Zeichnnugetelle ist die Neichsvaur. Zeisnungen werden
von Sonnabeud, den 4. März, an
— vis Mitlwoch, ven 22. Mära, mittags 1 Uhr
ver dem Kontor der Neichsbauvtbaut faur Wertvaviere Bhanf) und der Breußischen Zentraf⸗Geuolfen—
in, Berlin ostsweckonts Berlin * 99) und bei Inaiskasie in Verlin. der Rvniglichen Hanva.
Pieer Zweiganstalten ver Neichabauk mit Kasfenerurich Vane in Nürnbera und ibrer 3weiganstalten
ung etgegenaenpramen. Die Zeichtrungen können abeꝛ AIpwie
aug durch Verznittlung ramtliwer dentschen Bauken, Baskiers und ibre
er o nan en Seehandinug Breuftschen Sinais FRisialen.
            
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