Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

15. Januar 1916 in Saarburg, am Bahnhof, 80/
Uhr nachmittags.
Trier. den 30. Dezember 1915. I.B. 2656.
Der Regierungs-Präsident.
J. Aß: Schrakamp.

Bekanntwrnachung.
Der Plan für das zum Ausbau des „Ntiederweges“
zu enteignende oder dauernd zu beschränkende, in der
Gemeinde Bischmisheim belegene Grundeigentum, nebst dem
Vermessungs-Register und dem Grunderwerbs-Verzeichnis,
sowie dem Antrag auf Einleitung des Enteignungs-Ver—⸗
fabrens, liegen in der Zeit vom 10. bis zum 17. d. M.
einschließlich in der Wohnung des Gemeindevorstehers
Schmeer in Bischmisheim zu jedermanns Einsicht aus.
Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte im Umfange
seines Interesses Einwendungen gegen den Plan erheben.
Auch der Vorstand des Gemeindebezirkes hat das Recht,
Einwendungen zu erbeben, die sich auf die Richtung des
Unternehmens oder auf Anlagen an Wegen, Ueberfahrten,
Triften, Einfriedigungen, Bewässerungs- und Vorfluts⸗An—
lagen beziehen. Solche Einwendungen sind bei dem Herrn
Bürgermeister in Brebach schriftlich einzureichen Oder münd⸗
lich zu Protokoll zu erklären.
Zur Erörterung etwaiger gegen den Plan erbobenen
Einwendungen und zur Abschätzuns der für die genannte
Anlage beanspruchten, in der Gemarkung Bischmisheim
belegenen Grundflächen habe ich Verhandlung auf Montag,
den 24. ds. Mts., nachmittags 2 Uhr, an Ort und Stelle
anberaumt. Treffpunkt an den Grundstücken.
Die Einsprucherheber und alle an der Enteignung
Beteiliaten werden zu der Verbandlung hierdurch unter
der Verwarnung geladen, daß bei ihrem Ausbleiben ohne
ihr Zutun der Plan und die Entschädigung festgestellt
und wegen der Auszablung und Hinterlegung der Ent—
schädigung verfügt werden wird.
Trier. den 6. Sanuar 1916.
Der Regierungs-⸗Präsident.
J. VB.; Schulin.
Bekanntmachung.
Zur Abschätzung der für Errichtung einer Ge—
schoßdreherei und dazugehörigen Nebenanlagen durch
die Röchling'schen Eisen- und Stahlwerke, G. m. b. H.,
in Völklingen beanspruchten, in der Gemarkung Völk⸗
lingen belegenen Grundflächen habe ich Verhandlung
auf Mittwoch, den 19. Januar, nachmittags 2, Uhr.
an Ort und Stelle anberaumt.
Die an der Enteignung Beteiligten werden zu
der Verhandlung hierdurch unter der Verwarnung ge—
laden, daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne ihr
Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen deren
Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird
Trier, den 10. Januar 1916. J
Der Enteignungskonmmissar.
Dr. Kolkmann,
Regierungs⸗Rat.
95
besunnemoshuneen ges beneel isübs
21. Memecbsu.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 89b des preußischen Gesetzes über
den Belagerungszustand wird die Versteigerung von Eichen⸗
rinde⸗, Fichtenrinde-Gerblohe bis zur Bekanntgabe dem
nächst zu erwartender Söchstpreisverordnung verhoten.
Stellv. Generalkommando XXI. Armeetorps.
Der kommandierende General:
v. Moßner.

445

47)

Bekaumtmachung.
Merkblatt für Kriegsbeschädigte.
Die Einrichtung einer Invalidenabteilung beim
striegsbekleidungsamt VIII. Armeekorps will Kriegsbeichã
 diate. die infolge ihrer Verletzung oder Ver⸗

stümmelung ihren früheren Beruf in der Heimat nicht
wieder aufnehmen können, zu Schuhnrachern und
Schneidern ausbilden oder (auch einzelne Leute als
Schlosser, Tischler, Sattler, Hilssschreiber. Lager—
arbeiter) beschäftigen.
In dieser mit allen zum Fabrikbetriebe nöti—
gen Maschinen und Geräten ausgestatteten, besonde—
ren Zivilverkstatt werden die Kriegsbeschädigten unter
Leitung eines Offiziers durch tüchtige Weister und
Vorarbeiter angelernt.
Ein Wasch⸗ und Umkleideraum ist mit der Werk—
statt verbunden, eine Kantine für Frühstücks- und
Vesperpausen in unmittelbarer Nähe. Auch die Wohl⸗
fahrtseinrichtungen des nahen Friedensamts (Brause—
bad, große Kantine mit Speisesaal für preiswertes
Mittagessen) stehen zur Verfügung.
Die Invaliden werden auf Grund einer Arbeits—
ordnung als Zivilarbeiter eingestellt, haben für Unter—
kunft, Verpflegung und Bekleidung selbst zu' sorgen
und erhalten zunächst je nach Dauer des Arbeitsver—
hältnisses, Fleiß und Leistungen 3,60 Mark bis 4,00
Mark Tagelohn. Nach erfolgter Anlernung und Zu—
sammenstellung von Gruppenarbeit tritt der Stücklohn
ein, der es den Kriegsbeschädigten ermöglicht, höhere
Lohnsätze zu erzielen.
Dabei wird die Reute uicht auf den Lohn ange⸗
rechnet.
Wenn eine genügende Anzahl von Handwerkern
eingestellt ist, soll ein Arbeiterausschuß gebildet wer—
den, um den Arbeitern den freien und friedlichen
Ausdruck von Wünschen. Anträgen und Beschwerden
zu ermöglichen.
Die regelmäßige reine Arbeitszeit ist auf täglich
9 Stunden, Sonnabends auf 7 Stunden sestgesetzt.
Der Einzustellende hat vorzulegen: Seine Mili—
tärpapiere, Urkunde über zuerkannte Kriegsrente,
eventuell die Quittungskarte für die „Invaliden- und
Hinterbliebenen⸗ und „Alters⸗-Versicherung“ und zu⸗
treffendenfalls einen Entlassungsschein über ordnungs—
mäßige Lösung des letzten Arbeitsverhältnifses, oder
Urlaubsschein des Truppenteils oder Lazaretts zur
Einarbeitung beim Bekleidungsamt bis zur Entlas—
sung aus dem Militärdienst.
Die Beschäftigung ist als eine dauernde im Sinne
der Gewerbeordnung anzusehen und wird auch im Frie—
den bestehen bleiben.
Aller Anfang ist schwer, auch die Erlernung eines
neuen Handwerks. Aber über alle Schwierig?eiten hel—
fen frischer Mut, guter Wille und Ausdauer und das
Vertrauen zur Heeresverwaltung bald hinweg. Das
haben die wenigen Wochen des Entstehens einer In—
balidenabteilung beim Bekleidungsamt vereits in er—
freulicher Weise bewiesen.
Haupt,
Oberst und Vorstand des Kriegsbekleidungsamts
VIII. Armeekorps, Coblenz.

* 6 — rF
bekunmuungen sor kül. Dotzosrokston.
48) Bekanmtmachung.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Der stellvertretende Kreistierarzt hat bei einer
dem Hüttenrangiermeister Johann Staudt, hier 2,
Neustraße 26 wohnhaft, gehörigen Kuh die Maul— und
Klauenseuche festgestellt.
Zum Schutz gegen die auf dem Grundstück Neu⸗
traße 26 feftgestellte Maul- und Klauenseuche wird
ruf Grund der 88 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom
26. Juni 1909 60eichsgesetzbl. S. 519 folagendes be—
Kimmt:
            
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