Beriaängernug der Gültigkeitsdauer für vie
218.) Bescheinigungen zum Anukauf von Vich.
Auf Antrag des Rheinischen Prehhandelsverban⸗
des hat der Herr Oberpräsident bestimmt, daß seine
Anordnung vom 11. 2. 16 wegen einstiveiliger Legiti⸗
mierung der Mitglieder des Biehhandelsverbandes durch
Bescheinigung über ersolgte Anmeldung bis zum 12.
März 1916 einschl. Gültigkeit behält. Die Eisenbahn⸗
stationen sind wegen Verladen des Viehes mit ent⸗
sprechender Anweisung versehen.
Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß die
Anmeldungen zum Viehhandelsverband spütestens bis
zum 12. Mürz d. Is. erfolgen müssen. Diejenigen
noch nicht angemeldeten Personen, die verpflichtet sind,
dem Verband beizutreten oder die freiwillig Mitglied
werden wollen, ersuche ich, die Anmeldung sofort bei
dem zustündigen Bürgermeisteramt zu bewirken.
Saarbrücken, den 1. März 1916.
Der Königliche Landrat.
J. V.: Wohtt, Kgl. Kreissekerteär
uo. ngon muerer debdrusn.
219.) Befauntuachung.
7 u
Aung vor ahen Führ ensoren.
Des oͤfteren sind in industriellen Betrieben Per
sonen erschienen, welche sich als Revisoren eines Gene
ralkommandos oder einer Kriegsgesellschaft ausgaben
Sosort eingeleitete Untersuchungen haben ergeben, daf
die betreffenden Personen keinen behördlichen Auftrag
zur Vornahme der Revisionen hatten. Da der Verdacht
nicht von der Hand zu weisen ist. daß es sich in vielen
Fällen um Agenten des Auslandes handelt, die durch
Einblick in industrielle Betriebe sich ein Urteil über
die wirtschaftliche Lage Deutschlands zu bilden fuchen
so macht die Handelskammer zu Hannover darauf auf⸗
merrksam, keiner bei den Werken undedannten Person
irgend welche Auskünfte zu geben, sofern sie nicht
stets vor Beginn einer Reviston unaufgefordert den in
ihren Händen besindlichen, vom stellpertretenden Ge⸗
seralkommando unter Siegel und Unterschrift ausge—
züllten Nachweis vorgeigt. Die mit militärischen Er—
nittelungen beauftragten staatlichen Gewerbeanfsichts⸗
zeamten sind mit Ausweisen versehen, das Siegel und
die Unterschrikt des zuständigen Regierungspräidenten
ragen.
Von jelten des sellu. Generallpnmaegndos
des 21. Armeekure.
Der Chef des Srabees.
gez. Seederer, Generasaaisr
220. — —
Gemernbeatigelegentzeinren von Frndrisarhucl.
In der gestrigen Gemeinderattsitzaung warrde be'
Amvesenheit von 17 Mitaliedern folgenbes beroten
uird boschlossen:
1. Dem Vertrage mis dem Bergfiskus be rreffend
Entwüsserirngskanal in der Hofertopfrrraͤße zuzu⸗
stimmen.
2. Den Berträgen mit dem Zorftfiskus wengen An⸗
pachtung eines Schutrablageplatzes in Fritsriesthal
und wegen Verleguug von Wasserleituugsrohren durch
forß fisralisches Gebiet zuzustimmen.
3. Bei denjenigen Gemeindewiesen, deren Gras⸗
nutzung jedes Jahr verpachtet werben soll, zur
Erzieluͤng eines größeren Ertrages eine planm ige
Düngung vorzunehmen.
1. Sie bisherige Wohnung des bisherigen Schorn
steinfegermeisters Weißenbach an dessen Nachciger
unter denselben Bedingungen zu vermieten.
5. In der Realschulfrage zunuchst wmeidere Aesehbun—⸗
gen anzusellen.
6. Die Beschaffung einer neuen RPumve vür das
Elekrrizivütswerk zu genehmigen.
7. Den hielgen eeenn einen
Besamt⸗Zuschuß in der bieringen Ge von 3300 Mk.
zu bervi ttigen.
8. Zur Besorgang der Woligieyurigsbeamten-Ge⸗
schäfte vorübergehend bis zur oronungsmähßegen Be⸗
—E—
9. Kenntnis zu nehmen, daß die Vereinigren Vor⸗
stünde des Vieh⸗, Ziegenzucht- und Schweinezuchtver⸗
eins sich bereit erllärt haben, einen bei dem Verkauf
von Leinmehl enrstandenen Fehlbetrag zu übernehmen.
Friedrichsthal, den 3. März 1916.
Der c. Bürgermeister.
Ballke.
221 Bekamntmachung.
Der Entwurf zu den Haushaltsplänen der Ge⸗
meinden Ludweiler, Lauterbach, Karlsbrunn, St. Ni⸗
colas, Naßweiler, Emmersweiler, Großrosseln für das
ZJahr 1916 liegt 14 Tage lang vom 1. März 1916 bis
15. März 1916 gemäß 8 89 der Rheinischen Landge—
meinde Ordnung vom 23. Juli 1845 und 15. Mai
1856 im Verwaltungslokale, Rathaus zu Ludweiler
Einsicht der Gemeindeglieder und der Sorensen
offen.
Ludweiler, den 29. Februar 1916
Der Bürgermeister.
W. Poller.
Saarbrücken, den 7. März 1816.
Der KBonigliche Landrat:
von Miaquel.
7 77 —
sn der Pomtsthen Leunstutt sür Dosr.
36 4 q
bhl· uan artenheu zu behenseln 9. h.
finden im Zahre 1816 folgende nnterrichtskurse stott:
1. Deffentlicher Reblauskursus am 14. und 15. Jehr.
Dosthautuesus in der Feit vom 14. dis 26. Febr
3. Baumwärterkursus in der Zeit vom 14. bis 26
Februar.
Pflanzenschutzkursus in der Zeit vom 15. bis 17.
Zuni.
Ibstbaunachturfus in der Zeit vom 24. bis 29. Juli.
Saumwärternacheursus in der Zeit vom 24 bis
29. Zuli.
Obstperwertungskursus sar Männer in der Zeli
vom 81. Zuli bis 10. Auguist.
Obswerwertungskeurfus für Frauen in der Zeit
vom 14. bis 19. Angust.
Das Raterrißtstunorac berräg?:
Far den Kursas 3: nmichts.
Far den Karsus 2 nuid 5: Preußen 20 M., Nicht⸗
preußen (auch Lehrer) 80 Mt. Preußische
Lehrer sind seei. Personen, die nur am deach⸗
kursus (Ar. 5) telsnehmen, zahlen 8 Mk.
Nicqhhtpreußen 18 Vtt.
Fur ven Aursus 8 uud S wird ein Sonorar von 10 Sil.
erhoben. Personen, die nur am Nach? ucsus
Mer. 8) teilnehmen, bhaben 5 Mk. zu zahlen.
Foar ven KLursus 4: Preußen und NRichtpreußen 10 Mk.
Zur den Vursußs 73 Preußzen 10 Vel., Nichtpreußen 15 Mk
Jur den Kursuas 8: Preußen 6 gInk. Nichtpreußen d Mk
Aameornen sind unter Angabe der Staatsange
hbrigteit zu richten an die Direktion der König
ichen Lehransktalt. Rogen Zulasisunag zum Rebi. us⸗
kurfus GErx. Y moitien sich Perfonen aus der Prorinz
Hessen⸗Rassau an den Herrna Ober peu uenten in ———
Hichtureuren an hre Sarberegiczang wanα.
reiere Aattuift ergeben bie von er Soah rarnstalt
kesernios zu degtededen Gußnugen.
Zum Sehlatt Mire un eete, dag die uanter 2
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