Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da
bei ihnen nur zwei Einzahlungstermine in Betrachi
kommen, eine vereinfachte Form. In den Landbestell
bezirken und den kleineren Städten können diese Zeich—
nungsscheine durch den Postboten bezogen werden.
Die ausgefüllten Scheine sind in einem Briefumschlag
mit der LAdresse „an die Post“ entweder dem Postboten
mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbrief⸗
kasten zu stecken.
Das Geld braucht man zur Zeit der Zeichunug
noch nicht sogleich zu zahlen; die Einzahlungen ver—
teilen sich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner
könnon vom 31. März ab jederzeit voll bezahlen. Sie
rnd oerpflichtet:
3000 des gezeichneten Betrages spätestens bis zum
18. April 1916,
2020 des gezeichneten Betrages spätestens bis zum
24. Mai 1916,
2500 des gezeichneten Betrages spätestens bis zum
23. Juni 1916,
2505 des gezeichneten Betrages spätestens bis zim
26. Juli 1916
zu bezablen. Im übrigen sind Teilzahlungen nach
Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100
teislbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Marl
sind nicht sogleich in einer Summe fällig. Da die
einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark sein
darf, so ist dem Zeichner kleinerer Betrüge, nament
lich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weitgehende
Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Tex—
minen er die Teilzahlung leisten will. So steht es
demjengen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei
diesen Betrag erst am 20. Zuli 19816 zu bezahlen
Der Zeichner von 200 Mark braucht die ersten 100
Mark erst am 24. Mai 1918, die übrigen 100 Mark
erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Wer 300 Mark
gezeichnet hat, hat gleichsalls bis zum 24. 8 1916
nur 100 Mark, die zweiten 100 Mark am 23. Juni,
den Rest am 20. Zuli 1916 zu bezahlen. Es findei
immer eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin
solange nicht mindestens 100 Mark zu bezahlen
ind.
Wer bei der Poft zeichnet, muß bis spätestens zum
18. April d. J. Vollzahlung leisten, soweit er nicht
schon am 31. März einzahlen will.
Der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fäl⸗
lig. Der Zinsenlauf beginnt also am 1. JZuli 1916
Für die Zeit bis zum 1. Zuli 1916, frühestens jedoch
vom 31. März ab, findet der Ausgleich zugunsten des
Zeichners im Wege der Stückzinsberechnung statt, d. h
es werden dem Einzahler bei der Anleihe 5300 Stück
zinsen, bei den Schatzanweisungen M/ze0 Stückzinfen
von dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab im
Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag
verqütet. So betragen die 500 Stückzinsen auf je 100
Mark berechnet: für die Einzahlungen am 31. März
1916 1,25 Mark, für die Einzahlungen am 18. Ayril
1916 1 Mark, für die Einzahlungen am 24. Mai 1916
— DV
Einzahlungen zu den gleichen Terminen auf je 100
Mark berechnet: 1,125 Mark, 0,90 Mark und 0 43
Maärk. Auf Zahlungen nach dem 30. Zuni hat der
Einzahler die Stückzinsen vom 830. Juni bis zum Zah—
sungstage zu entrichten.
Beĩi den Postzeichnungen werden auf bis zum 31.
März geleistete Vollzahlungen Zinsen für 90 Tage,
auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 18. April,
auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen
für 72 Tage vergütef.
Für die Einzahlnugen ist nicht erforderlich, vaß
der Zeichner das Geld bar bereitliegen hat. Wer über

ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Banl
berfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch
nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich
der Abhebung namentlich dann das größte Entgegen—
kommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung
vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so er
öffnen ihm die Darlehenskassen des Reiches den Weg
durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten
Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelpro—
zent ermäßigt, nämlich auf 5/,, während sonst der
Darlehenszinssatz ñ/300 beträgt. Die Darlehensneh—
mer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens
bei den Darlehenskafsen das größte Entgegenkommen
finden, gegebenenfalls im Wege der Verläugerung des
gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu un—
gelegener Zeit nicht zu besorgen ist.
Die au 1. Maind. J. zur Rückzahlung fälligen
prozenutigen Seutichen Reichsschatanweisungen von
1912 Serle IIJ werden — ohne HZinsschein — bei der
Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert
unter Abzug der Stückzinsen bis 30. April in Zahlung
genommen. Der Einreicher erlangt damit zugleich
einen Zinsvorteil, da die ihm zugutekommenden Stück
zinsen der Kriegsanleihe 50 oder M,, betragen,
während die von dem Nennwert der Schatzanweisungen
abzuziehenden Stückzinsen nur 400 ausmachen.
Wer für die Reichsanleihe Schutdbuchzeichunugen
wmählt, genießt neben einer Kursvergünstigung von A
Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuld
buchs, die hauptsüchlich darin bestehen, daß das Schuld—
duch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder
sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen
chützt. mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt
und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögens—
yervaltung erspart, da die Eintragungen in das
Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig
gebührenfrei erfolgen. Die Zinsen können insbeson
dere auf Antrag auch regelinäßig und kostenlos einer
bestimmten Sparlasse oder Genossenschaft überwiesen
oder übersandt werden. Nur die spätere Ausreichung
der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15
April 1917 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen
GBebühr. Angesichts der großen Vorzüge, welche das
Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehal
tung der Eintragung dringend zu raten.
Der dargelegte Anleiheplan läßt erkennen, das
sowohl in den auslosbaren M/, prozentigen Schatzan
weisungen als auch in den 53prozentigen Schuldver
schreibungen der Reichsanleihe sichere und gewinn—
bringende Vermögensanlagen dargeboten werden. E—
ist die Pflicht eines jeden Deutschen, nach seinen Ver
hältnissen und Kräften durch möglichst umfangreich
Zeichnung zu einem vollen Erfolg der Anleihe bei—
zutragen, der demjenigen der früheren Anleilhen nicht
nachsteht. Das deutsche Volk hat bei diesen Anleiher
glänzende Beweise seiner Finanzkraft und des un
heugsamen Willens zum Siege gegeben. Es darf da
her bestimmt erwartet werden, daß jeder für die Kriegs
anleihe auch die letzte freie Mark bereitstellt. In
Wege der Sammelzeichnungen (Schulen, gewerbliche
und sonstige Betriebe, können auch geringe Beträgt
des Einzelnen verfügbar gemacht werden. Auch au
die kleinste Zeichnung kommt es an. Gedenke jede
der Dankesschuld gegenüber den draußen kämpfender
Getreuen, die für die Daheimgebliebenen täglich ihr
deben e insezen. Jeder steuere bei, damit das große
Ziel eines ehrenvollen und dauernden Friedens balt
erreicht werde. Zu solcher Krönung des Werkes bei
zutragen, ist die dringende Forderung des VBaterlandes
            
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