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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbracken
verbunden mit
Oeffentlichem Anzeiger,
herandgegeben vom Konigl. Laudratsamt Saarbrücken
Redaktien det nichtamtlichen Telles Druck und Verlag von C. D Serr in Eaar
brücken FVruckort Voltklmgenn — Fernidrecher der Geichaitbiteue : Ban eiu re
Ar. 2080 (Ant Saarbrücken. Fernsprecher der Drucerer Kr. 1184 tAms SaczerÂα_ν.
Bern apreit itr dat Bierteliebr 1.23 R— Anzeitengebahren: di⸗
taeoottene Zeile oder deren Rauun 20 Big. — —“*
Ericheiaungatage: Diendtag und S eiteg.
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2, umuündbar b 1924.
Mehr als achtzehn Monate sind verstrichen seit
Beginn des gewaltigen Krieges, der dem deu Wen
Volke von seinen Feinden in unerhörtem Fredel, aus
Neid-, Rach- und Eroberungssucht aufgez'vungen wor—
den ist. Harte Kämpfe waren bei der Uederzahl der
Feinde zu bestehen. So schwer und blutig auch das
Ringen war, unsere Truppen haben das Höchste ge⸗
leistet und sich mit unvergänglichem Ruhm bedeckt.
Auf allen Kriegsschauplätzen in West und Ost haben
sie glänzende Waffenerfolge errungen, an ihrer todes⸗
mutigen Tapferkeit sind die mit allen Mitteln ins
Werk gesetzten Angriffe der Feinde zerschellt. Die
Feinde sind jedoch noch nicht niedergerungen, schpere
Kämpfe stehen uns noch bevor, aber wir sehen diesen
mit zuversichtlichem Vertrauen auf unsere Kraft und
unser reines Gewissen entgegen. Auch das hinter
der Front kämpfende deutsche Volk hat sich allen durch
den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Erschwer—
nissen durch Fleiß und Sparsamkeit, durch Einteilung
und Organisation gewachsen gezeigt; es wird auch
fernerhin in Selbstzucht und fester Entschlossenheit
durchhalten bis zum siegreichen Ende.
Der Krieg hat fortgesetzt hohe Anforderungen an
die Finanzen des Reichs gestellt. Es liegt daher die
Notwendigkeit vor, eine vierte Kriegsanleihe auszu—
schreiben.
ohne daß sie ihm vor dem 1. Juli 1932 gekündigt
werden kdönnte.
Der Zelchnungspreis für die fünfprozentigen
Schuldverschreibungen der Reichsanleihe beträgt 98,50
Mart, bei Schuldbucheintragungen 98,30 Mark für je
100 Mar? Neunwert. Die Schuldverschreibungen sind
wie bei den vorangegangenen Kriegsanleihen bis zum
1. Oftoher 1924 unkündbar, d. h. sie gewähren bis
zu dizjem Zeitpunkt einen fünfsprozentigen Zinsgenuß,
ehne dez ein Hindernis bestände, über sie auch schon
vor dem 1. Oklober 1924 zu verfügen. Da die Aus—
gabe 157. Prozent unter dem Nennwert erfolgt und
außerdem die Rückzahßlung zum Nennwert nach einer
Reihe von Zahren in NRussicht eht, so ist die wirkliche
Verzinsung höher als 5 Prozent.
Schatzanweifungen und Schuldverschreibungen sind
nach den angegebenen Bedingungen im ganzen be
trachtet als glaichwortig anzusehen. Beide Arten der
neuen Kriegsanleihe können als eine hochverzinsliche
und unbedingt ickere Kapitalanlage allen Vollskreisen
aufs wärmse einpfehlen werden.
Für die Zeichnungen ist in umfassendster Weise
Sorge getragen. Sie werden bei dem Sontor der Neichs⸗
gaußtßank sür Wertraßiere in Berlin (Postscheckkoato
Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der
Reiehabadnk mit Kafsfeneinrichtzng entgegengenommen.
Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung
der Sömiglichen Sechundlung Breufßische Stan tsbank)
und der Breußischen ZentralGenose:scafts tasie in
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hrer Zweiganstalten sowie sämtlicher deutschen Bau—
en, Bankiers und ihrer Filialen, sümHer deutschen
zssentichen Tpartafsen und ihrer Verbande, bei jeder
deutichen Lebeusversichernugsgesell chast und jeder
deutihen Areditgensssenschaft, endlich für die Schhuld⸗
herichreibungen der Reichsanleihe bei allen Bajtaus
talten am Schalter erfolgen. Bei solcher Ausdehnung
der Vermittlungsstellen ist den weitesten Voltetreisen
in allen Teilen des Reichs die bequemste Gelegenheit
zur Beteiligung geboten.
Wer zein nen will, hat sich zunüchst einen Zeich⸗
ungoschein zu beschasjen, der bei den vorgenannten
Stellen, für die Zeichnungen bei der Post bei der
betreffenden Vostanstalt, erhältlich ist und nur der
Ausfüllung bedarf. Auch ohne Verwendung von Zeich⸗
anngsscheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die
Ausgegeben werden 417. prozentige aus—
tosbare Reichsschaßanweisungen und 5
prozentige Schuldverschreibungen der
Reichsankeihe. Die Schatzanweisungen werden
eingeteilt in 190 Serien, die von 1923 ab jährlich
am 1. Jnli fällig werden, nachdem die LAuslosung
der einzelnen Serie 6 Monate vorher stattgefunden
hat. Der Zeichnungspreis ist für die Schatzanweifun—
gen auf 93 Prozent festgesetzt. Da die Schatzanwei⸗
sfungen eine Laufzeit von durchschnittlich 11 einhalo
Zahren besitzen, so stellt sich im Durchschnitt die wirk—
uͤche Verzinfung eiwas höher als auf 5 Prozent. Dabei
befteht die Aussicht, im Wege einer früheren Auslosung
und Rückzehlung zum Nennwert noch einen hbeträcht⸗
lichen Kursgewinn, bestehend in dem Untersied zwi—
schen dem Rennwert und dem Ausgabekurs von 9ẽ
Prozent zu erzielen. Dem Inhaber der ausgelosten
Schatzanweisung soll aber auch das Recht zustehen
an Stelle der Einlösung die Schatzanweisung als A/
drozentige Schuldverschreibung zu behalten, und zwar