Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken

verbunden mit
Oeffentlichem Anzeiger,
heraudgegeben vom Königl. Landratbamt Saarbrücken

Rebaklion der nictamtlichera Teiles. Denck und Verlag don F. 5. Scheunr tu Saan
braͤcen Mrucort Volllingen. — Zerulprecher der Geschattestelle (Varnkotftrae om
r. 2030 Amt Saarbrucken, Ferniprecher der Druckerei Kx. 1181 (Aru Saarbrucken).

Berugsprelts ar des Steuetiasr u23 Ar. — Anzettenaes Adzen o
age spaltent Zeiie oder beren Rauu 20 Ticgcg. —
Erschetnungstage: Dientiag und Frellag.

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Nr. 18.

Freitag,

3. März 1916. 42. Jahrg.
— ——— ——

Juhalt.
Aufräumung der Rückstände vor dem stassenabschlusse (S. 1059. — Maßregeln gegen Knochenbrüchigkeit der Haus—
des Rechnungsjahres (S. 105). — Ankauf von Vieb (S. 105). tiere (S. 106). — Strohkraftfutter (S. 106).
Tierseuchen in Puͤttlingen und in den Nachbarkreisen

—— —

Zeichnet die dierte Kriegsanleihe!

2 653*
zehunntachungen gor ngemon eglerun
204. Besnnntmachung.
betr. die Aufräumung der Rückstände vor dem Kassen—
abschlusse des Rechnungsjahres
Vor dem bevorstehenden Kassenabschlusse des Rech⸗
nungsjahres werden sämtliche zu unserem Geschästs—
bereiche gehörenden Kassen, insbesondere die Kreis— und
Forstkassen erinnert, die etwaigen Einnahme-Rückstände
aus früheren Jahren ohne Verzug und die Gefälle des
laufenden Rechnungsjahres zur Verfallzeit einzuzichen
und die erhobenen Beträge an die vorgesetzte Kasse
abzuführen, die als uneinziehbar sich herausstellenden
Beträge aber zu den vorgeschriebenen Fristen zur Nie⸗
derschlagung anzumelden,
Zugleich erinnern wir diejenigen Personen, welche
an die Königlichen Kassen Zahlungen zu leisten haben,
solche zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln recht⸗
zeitig abzuführen und fordern auch sämtliche Beunten,
Ruhegehaltsempfänger und sonsttge Empfangsberech⸗
tigte auf, die für das laufende Rechnungsjahr ihnen
zustehenden sesten Beträge zur Verfallzeit bei den be⸗
treffenden Königlichen Kassen zu erheben, sowie alle
diejenigen, welche bei den uns untergeordneten Kassen
Gebühren für amtliche Verrichtungen zu beziehen oder
Forderungen für Lieferungen u. dgl. zu machen haben,
veranlaßt werden, deren Auszahlung bis spätestens
den 10. April d. Is. in vorschriftsmäßiger Weise in
Antrag zu bringen, widrigenfalls die Anweisung der—⸗
selben bis nach Beendigung der Kassenabschlußarbeiten
des Rechnungsjahres (18. Mai) ausgesetzt 7keden muß.
Trier, den 16. Februar 1916.

— 35.8 zyßfegn ge
detanntncungen ges al. Lonrotznntes
Boorlängerung ver Gulteakritsdauer für die
205.) Bescheinigungen zum Aukanf von Vich.
Auf Antrag des Rheinischen Viehhandelsverban—
des hat der Herr Oberpräsident bestimmt, daß seine
Anordnung vom 11. 2. 16 wegen einstweiliger Legiti—
mierung der Mitglieder des Vichhandelsverbandes durch
Bescheinigung über ersolgte Anmeldung bis zum 12.
März 1916 einschl. Gültigkeit behält. Die Eisenbahn—
stationen sind wegen Verladen des Viehes mit ent—
sprechender Anweisung versehen.

Gleichzeitig mache ich darauf ausmerksam, daß die
Anmeldungen zum Viehhandelsverband spätestens bis
zum 12. März d. Is. erfolgen müssen. Diejenigen
noch nicht angemeldeten Personen, die verpflichtet sind,
dem Verband beizutreten oder die freiwillig Mitglied
werden wollen, ersuche ich, die Aumeldung sofort bei
dem zuständigen Bürgermeisteramt zu bewirken.
Saarbrücken, den 1. März 1916.,
Der Königliche Landrat.“
J. V.: Woytt, Kgl. Kréissel arcir.
206. Befaunimnaih nrng.
Nachdem in dem Gehöfte des Bergmannes Frauz
Müller aus Püttlingen die Maunl- und Klauenseuche
erloschen ist, werden hiermit die aus Anlaß dieses
Seuchenfalles von mir unterm 24. Januar 1916 er
lassenen Schuzmaßnahmen aufgehoben.
Saarbrücken, den 27. Februar 1916.
Der Königliche Landrat.
J. B.: Woytt.

JJ—— zras Dι
2274 ANekannting Bitiig.
Nachdein die Bedingungen des * 176 V. dA. V. G.
erfüllt, habe ich die über den Drt Labach wegen Aus—
bruchs der Maul- und Klauensenche verhängte Sperre
aufgehoben.
Saarlouis, den 23. Februar 1916.
Höniglicher Landrat.

208.) Betanutinachung.
Den Sperrbezirt Gronig habe ich, da die Maul—
und Klauenseuche erloschen ist, und die Bedingungen
des 8.176 V. A. Besh. gegesen siad, unterm heutigen
Tage aufgehoben.
St. Wendel, den 22. Februar 16.
Köniagl'aser Landrat.“

2609. Bekauntmacbunug.
Bei Oekonomierat Schneide, ittershof (Gemeinde
Hasseh ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und
die Schlußdesufettion amtstierärztlich abgenommen.
Die seuchenpolizeilichen Maßnahmen wurden aufge—
hoben. x
St. Ingbert. den 21. Februar 1916.
Königliches Bezirksamt⸗
            
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