Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

sämtlicher dentschen öfsentlichen Sparkassen und
ihrer Berbande.
eder dentsten VLebenoversichernngsgeitslschaft und
jseder deutscen KHrediigenessenschast erfolgeu.
Zeichnungen auf die 56s Reichsanleihe nimmt auch
die Kost au allen Orten am Schalter entgegen. Auf
diese Zeichnungen kaun die Vollzahlung am 31. März
sie muß aber fpätestens am 18. April geleistet werden
Wegen der Zinsberechnung val. Ziffer 9, Schlußsatz.
Die Schat aßwrifsnngen sind in 10 Serien eingeteilt
und qusgefertigt in Stücten zu: 20 000, 10 000. 5000
2006, 1000,. 500, 200 und 160 Mark mit Zinsscheinen
zahlbar am . Jannuar und 1. JZuli sedes Jahres
Der Binsensauf veginnt am 4. Suli 1916, der erste
Zinsschrint ist am 2. Sanuar 1447 fällig. Welcher
Serie die einzelne Schatzunweisuidg angehört, ist aus
ibrem Tert ersichtlich.
Die Meichsfinauzverwaltung behält sich vor, den
zur Ausgabe kommenden VBetrag der Neichsschatzan—
welsungen zu begrenzen; es empfiehlt sich deshalb für
die Zeichner. ihr Einverstündnis auch mit der Bu—
teilung vont Reichsanseibe zu erklären.
Die Tilgung der Schaßanweisungen erfolgt durch
Aussosung von je einer Serie in den Jahren 1923
vis 1342. Die Auslosungen finden im Januar jedes
Jahres, erstmals im Jannar 1983 statt: die Rück—
zahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden
1. Juli. Die Inbaber ver ausaelviten Stücke können
statt der Barzahinug viereinhaibsrozrutige bis 1. Juli
1332 unfundvare Schuldrerstreibnnaren fordern.
Die Reitsanirine ist ebenfalls in Stütfen zu 20000
it s ο 2000. 1000, 500, 290 und 190 Marl
mit dem gleichen Zinsenlauf und den alcimen Zins⸗
terminen wie die Schahanweisungen ausgesertigt.
Der Zeichnungspreis beträgt:
für die 41 8 Neichsscuatnuweisunnarn 3 Mark
2*Neitsanleike, ivenu Stücke ver⸗
langt werden, U8, 20 Plark,
RNeichsanleibe, wenn Eintragung
in das Reitsschuldruch mit Sperre
bis 15. April 1317 benutragt wird,
u8B,30 Mark
jür je 100 Mark NRennwert untler Berrechnung der
übdlichen Stückzinsen (val. ziffer 34
Die zugeteilten Stücke werden anf Antrag der Zeich
ner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wert—
dabpiere in Berlin bis zum 1. Oltpber 1917 vollsständig
tkostenfkrei auibewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird
durch diese Niederleanng nicht bedingt;: der Zeichner
kann sein Devpot jederzeit — quch vor Ablauf dieser
Frist — zurücknebmnen. Die von dem Kontor für Wert—
vapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den
Darsehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen.
Zeichnung?escheine sind bei allen Aieichsbankanstalten,
Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebensversiche—
rungasgesellichaften und Kreditgenossenschasten zu baben.
Tie Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung
von Zeichnungsscheinen brieflichk ersolgen. Die Reich—
nungsscheine für die Zeichnung bei der Post werden
durch die Postanstalteß ausgegeben.
Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung
stett. Ueber die Höbe der Zuteilung entscheidet die
Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der
Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum
auf der Vorderfseite des Zeichnungsscheines anzugeben.
Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht,
so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen
nach ihrem Ermessen voraenommen. Späteren An—
irgen auf Abönderung der Stückelung kann nicht statt⸗
egeben worden.
Die Beichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom
il. Märs d. F. an jederseit voll bezaßlen.
3 Sie find vervflichtet:
30 des zugeteilten Brtrages spötestens am 18. April d. J.
298 — 24. Mal d.J.
38 „ 23. Juni d. J.
25 * — 2 2* * 20. Juli d. 8.
zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulaffig, jedoch
nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des
Neunwerts. Auch die Zeichunngen bis zu 1000 Mart
brauchen nicht bis zum ersten Einzahlungstermin voll
bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie
jederzeit, indes nur in runden durch 100 teisbarens!
Berlin, im Sebruar 10916.
* e *
Reichsbank⸗Direktorium.
sdavenstein. v. Grimm.

Beträgen des Nennwerts gestattet: doch braucht die
zahlung erst geleistet zZu werden, wenn die Summe
der is aewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark
ergibt
Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen:
die Zeichner von 300: A 100 am 24. Mai
AMAß 100 am 23. Juni, « 100 am 20. Juli;
die Zeichner von 6200: M. 100 am 24. Mai
Ab 100 am 20. Zult;
die Zeichner von A 100: M 100 am 20. Zuli.
Die Zahlung hat bet derselben Stelle zu erfolgen,
dei der die Zeichnung angemeldet worden ist.
Die am 1. Maid. J. zur Rückzahlung fälligen
8o h O) Mark 400 Deutsche Reichsschatzanwei
sungen von 1912 Serie IIJ werden — ohne ZFins—
schein — bei der Begleichung zugeteilter Kriegs
anleihen zum Nennwert unter Abzug der Stüch
zinsen bis 30. April in Zahlung genommen.
Die im Laufe befindlichen unverzinslichen
Schatzscheine des Reichs werden — unter Abzug
von 500 Diskont vom Zahlungstage, frühestens
aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fäl—⸗
ligkelt — in Zahlung genommen.
Da der Zinsenlauf der Auleihen erst am 1. Juli
1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen für
Reichsanleihe 500, für Schatzanweisungen Als, oä
Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber
vom 31. März ab, bis zum 30. JZuni 1916 zu
Gunsten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen
nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stückzinsen
vom 30. Juni bis zum Zahlungstage zu entrich—
ten. Wegen der Postzeichnungen siehe unten.
Beispiel: Von dem in Zifser 4 genannten Kaufpreit
gehen demnach ab:
voei Veoleichumg von Reichdaule: he ubtgn g 286
58 Siückzimen für 90 Tage 72 Tagel! 36 Tage
—E— 1 — O I) o.
— ——
R.soↄxd 97 80x

—D 0 w J. Siu⸗ ·
ur — —
der Betrag alfso nur — J
IL bei Begleichung v. Reich ichatzann
n oe Stũchinsen für

dis zumme) am r) am
Märaz 18.Avri! 24 Mai
90 To ge J
— ——

Tatsächlich zu zahlend. Betrag also nur 93.87830 0110 94 35

Bei der Reichsanleiße erböht sich der zu zahlende
Betrag für jede 18 Tage, um die sich die Einzablung
weiterhin verschiebt, um 25 Pifennig, bei den Schatz—
anweifungen für jede 4 Tage um 5 Piennig für s—
100 Mark Nennwert.
Bei Poitzeichnungen (siehe Ziffer 1, letzter Absaß
werden bis zum 31. März geleistete Volizablungen
Zinsen für 90 Tage (Beispiel Jla), auf alle andern Voll
zahlungen bis zun 18. April, auch wenn sie vor
diesen Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Taa
(Beispiel Ib) vergaütet.
Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden fli
die Reichsanleihe sowohl wie für die Schaͤganweifungen
auf Autraag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte
Zwifchenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in
endailtige Stücke das Erforderliche später öffentlich
bekauntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark
zu denen Zwischenscheine nicht vorgeseben sind, werden
mit arößtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und
voraussichtlich im August d. *. qusgegeben werden.
            
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