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Serte zu stehen. Vürgermeister, Geistliche und Lehrer
insbesondere werden sicts bereit sein, diese Pflicht zu
erfullen.
Saarbrücken, den 7. Februar 1916.
Der Kommandierende General
des stellvertr. Generalkommandos 21. Armeekorps
zugleich für das 16. Armeelorps.
von Moßner.
201.) Belanntmachung.
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Ahlung dor uhshhen Flührit-Neopsoren.
Des öfteren sind in industriellen Betrieben Per
sonen erschienen, welche sich als Revisoren eines Gene
ralkommandos oder einer Kriegsgesellschaft ausgaben.
Sofort eingeleitete Untersuchungen haben ergeben, daß
die betreffenden Personen keinen behördlichen Auftrag
zur Vornahme der Revisionen hatten. Da der Verdacht
nicht von der Hand zu weisen ist, daß es sich in vielen
Fällen um Agenten des Auslandes handelt, die durch
Einblick in industrielle Betriebe sich ein Urteil über
die wirtschaftliche Lage Deutschlands zu bilden suchen
jo macht die Handelskammer zu Hannover darauf auf—
merksam, keiner bei den Werken unbekannten Person
irgend welche Auskünfte zu geben, sofern sie nicht
stets vor Beginn einer Revision unaufgefordert den in
ihren Händen befindlichen, vom stellvertretenden Ge⸗
neralkommando unter Siegel und Unterschrift ausge—
füllten Nachweis vorzeigt. Die mit militärischen Er⸗
mittelungen beauftragten staatlichen Gewerbeaufsichts—
beamten sind mit Ausweisen versehen, das Siegel und
die Unterschrift des zuständigen Regierungspräsidenten
tragen.
Von seiten des stello. Generalkommandos Die Jagd in dem Gemeindebezirk Guichenbach wird
des 21. Armeekorps. am Samstag, den 11. März d. Is. nachmittags
Der Chef des Stabes. 4 Uhr, zu Riegelsberg, Gasthaus zur Post von Jo—⸗
gez.: Seederer, Generalmaior hann Friedrich, verpachtet. Die Jagd ist besonders
AV——— 3 als Anstandsjagd geeignet und in mit der Straßen—
behannimom — —— b. nruon. bahn Saarbrücken⸗Riegelsberg-Heusweiler gut zu er—
202.) sd —— d Naul aub reichen.
In 3118dorf ist vier Gehöften die Maul⸗- u i 29. 5
Mman de e eeene Riegelsberg, den 29 debruar — 9
Daun, den 19. Februar 1916.
Der Königliche Laudrat. J. B.: Cafper.
* ⸗ ⸗
Ahdo Deuische Reichsschahanweisungen
5 9 6 — 6— 98 e 3 x⸗ ⸗
5 Deutsche Reichsanlelhe, unlündbar bis 1924.
(Bierte Kriegsanleihe.)
Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4/ Reichsschatzanweisungen
und 500 Schuldverschreibutgen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung auf—
gelegt.
Wer über das gesetzlich zulässige Maß hinaus
Hafer, Mengkorn, Mischfrucht, worin sich Hafer
befiudet, oder Gersie verfüttert, versündigt sich
am Vaterland!
Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. ODktober 1924 nicht künd⸗
bar; bis dahin kann also auch ihr Zinsksuß nicht herabgesetzt werden. Die Juhaber können jedech
uͤber die Schuldverschreibungen wie über ijedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf,
Verpfändung usw.) verfügen.
Bedingungen.
1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden
von Sonnabend, den 4. März, an
bis Mittwoch, den 22 März, mittags 1 Uhr
bei dem Koutor der Reichshauvtbautft für Wertvaviere bauf) und der Preußifchen Zeutral⸗Genossen—
in Verlin (Postscheckkonto Berlin Nr,. 99 und bei schafiskaßßfe in BVerlin. der Könialichen Haupt—
allen Zweigansialten der Reichsbank mit Kasseneinrich bank in Nürnbera und ihrer Meingustalten
tung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber sowie
auc durch Vermittlung sämtlicher deutschen Bauien, Bantler: ihrer
der öniglichen Scebanudlung Preußischen Staats Zilialen.