ze
Favaufamnyfer (Inhalt) in Japan—
kampfer jeder Aufbereitung Rein
heit und Form, aleichgültig, wo
die Aufsbereitung stattgesunden hat.
Berkauf und Lieserung von
zJaßankampfer ist nur auf
Brund von Erlaubnis—
che inen gestattet, falls die
mnonatliche Gesamtmenge
mehr beträgt als 0,5 kg
Kampferinhalt.
sdentsenigen Besitzern, die in ihren
Büchern und Belegen ausweisen
zaß sie mit den beschlagnahnten
Pengen unter bestmöglicher Aus—
heute unmittelbare oder mittelbare
Aufträge der deutschen Militär—
oder Marinebedörden auf Arznei—
mittel ausführen;
De kg Rampfer
Fahen r
Mxkg Kampfer
soganpen
4—
—
BGBlyzerin (Inhalt) in retnem, un
reinem und gemischtem Glysern
mit 20 v. H. und mehr Rein
gehalt.
Schwesel (Inhalt) in Schwefsel und
Schwefelkies aller Art. in Zinf
blende, in schwefliger Saurec, in)
reiner, unreiner (3. B. Abfalle
säure) und gemischter rauchender
und wässeriger Schwefelsaure jeder
Brädigkeit.
Ehlor GSnhalt) in flüssfigem und
gasförmigem Zustand in Chlor—
kalk, in Lösungen von unter—
chloriger Säure und ihren Salzen
in reinen, unreinen und gemischten
chlorsauren und überchlorsauren
Salzen von Kalium, Ratriun
Ammonium, Baryum
Aus 2—2f gefertigte Kampfmittel
wie Pulver, Spresigstoffe usw. aller
Art, mit Ausnahme von folgen—
den den vorrätigen oder aus frei—
gegebenen Stoffen hergestellten
Erzeugnissen: Jagd⸗, Scheiben- und
Freudenpulver, Zündschnüren,
Zündhütchen, auch in leeren Va—
tronenhülsen, Flobert⸗- und Zie—
volver⸗Munition.
erkauf und Lieserung von
Glygerin ist nur auf
BGrund von Erlaubnisscheinen
gestattet, falls die
monatliche Gesamtmenge
mehr betraägt als 1*8
Blyzerininhalt.
denfenigen Besizern, die m lhren
Buüchern und Belegen ausweisen,
daß sie mit den beschlagnahmten
Mengen unter bestmöglicher ANusbeute
unmittesbare pder mittelbare
Aufträge der deutschen Militär—
oder Marinebehörden auf Spreng—
stofse. Pulver, Rauch⸗ und Seucht⸗
körper ausführen; für andere
militaärische Zwede ist von der be
tellenden Behorde die Unersetz
lichkeit zu bescheinigent:
denjenigen Besitzern, die in ihren
Büͤchern und Belegen ausweisen,
daß sie mit den besoölaanahmten
NMengen under bestmöglicher Aus—
zeute unmittesbare vder mittelbare
Auftränge der deutschen Militär—
oder Rarinebehörden auf Sprens⸗
toste. Pulver, Rauche und Leucht⸗
körper und Arzucintittel aus
führen;
denjenizen Besitzern, die in ihren
Büchern und Belegen nausweisen
daß sie mit den beichlagnahmten
Mengen unter bestnöglicher Aus—
beute unmittelbare oder mittelbare
Aufträge der deutschen Militär—
oder Marinebehörden auf Kampf⸗
Arzueie und Zesirbektinnsuittel
ausführen,
Dden Militär⸗ »ader, Marinebehsrden
und den von diesen unmittelbar
beauftrauten Stellen.
ODa kg Glyzertis
341
—A
Inhaii
26 xkg Chlor
fInhari)
Iabeitsgänge, wel
he zur Erzeuaung
von Roh · u. Thyna⸗
mitgihzerin suh⸗
ren (. B. Reinig⸗
ung. Eindampi⸗
ma)
zerdichtung von
Schwefelsäure:
WMischen“ von
ESchwefel saure
auch rauchender)
m Solpetersüure;
Verbrauch von
Schwefelsaͤure zur
Herstellung von
Salpeter saure
ẽerzeugung v destil 430 kg Glyzerin
liertem — Inhalt)
eder Art mit Aus⸗
nahme von Dyna⸗
nutglhzer tn
zerarbeitung vor
Schwefel, Schwe⸗
telkies und Jink⸗
blende i rauchende
u wässerig Schwe⸗
seljaure; Herstel⸗
ung von schwefel⸗
aurem Ammo⸗
mak. Reinigen von
Ber zol Toluol u.
So ventnaptha
1500 kg
Schwefel
Inhalti)
Verarbeitung vor
gasdrmigein und
lüssigem Chlor
125 kg Chlor
Inhalt)
Saarbrücken, den 1. März 1916.
Kun'gl. Lrcuß. Dtellvertretendes Gentrallommando 21. Armeckorps.