Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Auf die Führung fremdsprachiger Vornamen, die in
dieser Form in das Standesregister oder vor Erlaß des
Personenstandsgesetzes in ein Kirchenregister eingetragen
find, finden die Vorschriften der Verordnung keine An—
wendung.
Saarbrücken, den 8. Februar 1915.
Der kommandierende General
des stellvertretenden XXI. Armeekorps,
zugleich für das XVI. Armeekorvs
v. Moßner

Bekanntmachung.
Auf Befehl des stellvertretenden Generalkomman—
dos XXI. Armeekorps sind die unausgebildeten Land—
sturmpflichtigen der Geburtsjahre 1869 (nach dem 1.
August geboren) bis einschließlich 1875, sowie 1896 und
1897 wieder in die militärische Kontrolle aufzunehmen.
Es haben sich daher sämtliche unausgebildete
Landsturmpflichtige dieser Jahrgänge, welche
a) beim Bezirkskommando Saarbrücken in Kontrolle
waren, aber
seit dem 30. 10. 14 (für die Jahreskl. 1896 u. 97),
seit dem 26. 11. 14 (für die Jahresklassen 1869
bis 1875 einschl.)
ihre Wohnung gewechselt haben,
in den diesseitigen Landwehrbezirk zugezogen und
sich noch nicht angemeldet haben, oder aus einem
anderen Grunde hier noch nicht in Kontrolle ge—
nommen sind,
im Landwehrbezirk wohnen, aber noch nicht zur
Kriegsmusterung waren oder an anderen Stellen
gemustert wurden und noch nicht gemeldet sind
(z. B. Armierungsarbeiter)
behufs Aufnahme in die Kontrolle zu melden, und
zwar:
die Leute, welche im Landkreise Saarbrücken woh—
nen, bei ihrem zuständigen Bürgermeisteramt in—
nerhalb einer von diesem noch festzusetzenden Zeit,
die Leute, welche in der Großstadt Saarbrücken
wohnen, in der Zeit vom 22. bis 27. Februar 1915
auf dem Bezirkskommando, Zimmer 18.
Die übrigen bei einer Kriegsmusterung zum Land—
sturm mit oder ohne Waffe tauglich befundenen und
schon hier in Kontrolle gewesenen Leute dieser Jahr—
gänge brauchen sich nicht wieder besonders anzumel—
den, sie werden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen,
daß für sie die bei der Kriegsaushebung bekannt ge—
gebenen Bestimmungen, besonders diejenigen über die
Meldepflicht mit dem heutigen Tage wieder in Kraft
treten.
Zuwiderhandelnde werden wegen Kontrollent
ziehung oder Fahnenflucht bestraft.
Saarbrücken, den 20. Februar 1915.
Schleenstein,
Oberstleutnant 5. D. und Bezirks-Kommandeur.

Bekanntmachung.
Wegen des bevorstehenden Rechnungsabschlusses er—
suche ich diejenigen, die für Lieferungen oder geleistete
Arbeiten für die Gemeinden der hiesigen Bürger—
meisterei noch Forderungen geltend zu machen haben
ihre Rechnungen umgehend an das Bürgermeister—
amt einzusenden.
Brebach, den 18. Februar 1915.
Der Bürgermeister.
Becker

Gemeindeangelegenheiten von Friedrichsthal.
In der Gemeinderatssitzung vom 16. ds. Mts.
waren 17 Gemeindevertreter anwesend, während 10
mit Entschuldigung fehlten.

Die Tagesordnung wurde wie folgt erledigt:
Der Haushaltsplan der Gemeinde festgesetzt in Ein—
nahme auf 543 975,66 Mark, Ausgabe auf
543 975,66 Mk. An Umlagen sollen im Jahre
1915 erhoben werden: 200 0 der Einkommen—
steuer, 200 00 der Grundsteuer, 200 00 der Ge—
bäudesteuer, 200 00 der staatlich veranlagten Ge—
werbesteuer der Klassen III und VI, 200 00 der
besonderen Gewerbesteuer der unfallversicherungs—
pflichtigen Betriebe der Klassen J und II bezw.
3 o0 der Gehälter und Löhne. 100 00 der Be—
triebssteuer. Der Haushaltsplan der Realschule
festgesetzt in Einnahme und Ausgabe auf 48000
Mark. Der Haushaltsplan des Wasserwerks
in Einnahme auf 113680 Mark, Ausgabe
auf 109 160 Mk., Bestand auf 4520 Mk. Der
Haushaltsplan des Elektrizitätswerkes in Ein—
nahme auf 107800 Mk., Ausgabe auf 89 800 Mk.
Bestand auf 18000 Mark.
Vertrag mit der Provinzialverwaltung über Ver—
längerung des Bürgersteigs an der Provinzial—
straße zu Bildstock genehmigt.
Die bisherigen Mitglieder des Realschulkurator—
iums, Obersteiger Jakob und Fabrikant E. O.
Wentzel, wiedergewählt.
Die Vergütung für Verpflegung der Bahnwache
auf 1,50 Mk. pro Kopf und Tag erhöht.
Das Marktstandsgeld für das zweite Halbijahr er—
lassen.
Den Polizeisergeanten eine Teuerungszulage von
je 50 Mk. bewilligt.
Das Gesuch des einberufenen Gehilfen Lang um
Weiterzahlung seines Gehaltes abgelehnt.
Die Anträge auf Erlaß der Gebäudesteuer-Zu—
schläge und Hundesteuer zum Teil abgelehnt, zum
Teil der Armenkommission azur Entscheidung über—
wiesen.
Verschiedene Mitteilungen entgegengenommen.
Friedrichsthal, den 18. Februar 1915.
Der Bürgermeister,
Forster.

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Bekanntmachung.
In Forbach und Gaubivingen ist die Maul- und
Klauenseuche ausgebrochen. Sperrbezirk in Forbach
die Kapellenstraße, Wagnergäßchen, das Schlachthaus
Baubivingen. Beobachtungsgebiet Forbach-Unterstadt
Forbach, den 15. Februar 1915.
Der Kreisdirektor.

Bekanntmachung,
Unter dem Viehbestand im Anwesen der Ziegler
Georg, Witwe in Altheim, wurde der Ausbruch der
Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt.
Der Sperrbezirk umfaßt das Häuserdreieck zwi—
schen Dorfbach-, Zweibrücker- und Hornbachstraße so—
wie die 3 Anwesen des Wirtes Albert, Weiß Jakob
und Wolf Mina.
Das Beobachtungsgebiet bildet der übrige Ge—
meindebezirk.
Zweibrücken, den 15. Februar 1915.
Kgl. Bezirksamt.

Personal⸗Chronik.
Den praktischen Aerzten Dr. Weis in Ehrang, Dr.
Doebling in Bernkastel-Tues und Dr. Berkenbusch
in Altenwald ist der Charatter als Sanitätsrat verliehen
wordoen 1007

Saarbrücken, den 28. Februar 1915.
Der Königliche Landrat:
vwon Miouel.
            
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