Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Friedhof der Gemeinde auf dem Beschberga in Fechingen,
aͤuf welchem schon jetzt an einer besonders abgeteitten
Stelle (Ehrenfriedhof) die Leichen der in den hiesigen La—
Faretten verstorbenen Krieger beerdigt werden, einen Wett—
bewerb auszuschreiben. Ter Ehrenfriedhof soll einstweilen
zum Schuß des Grabschmucks gegen Beschädigung durch
Wild mit einem einfachen Stacheldrahtzaun umgeben und
der Zufahrtsweg zu dem Friedhof ordnungsmäßig berge—
ftellt werden. — Auf Antrag der Sgarbrücker-Klein⸗ und
Straßenbahn A. G. beschloß der Gemeinderat die Ge—
meindegas- und Wasserleitung bis zu dem Güterbahnho
der Gesellschaft zu verlängern, wenn eine bestimmte jähr—
siche Gas⸗ und Wasserabnahme garantiert wird. — Mi—
der Vertretung des zum Heeresdienst eingezogenen Rohr
meisters Herrmann wurde der Installationsmeisters Haase
in Neufechingen beaustragt. — Der Anspruch der Gemeinde
Hohfeld-Mauschbach Kreis St. Wendel auf Leistung eines
Zufchufses zu den Volksschullasten nach ß 53 des Kommunal
Abgaben-Gesetzes wurde als unbegründet abgelehnt
— Den ZFamilien der zum Heeresdienst eingezoge
nen Kriegsteilnehmer aus der Gemeinde Brebach,
die von ihrem Arbeitgeber⸗ keine Unterstützung er—
halten, wurde seitens der Gemeinde ein Zuschuß zu der
Reichskriegsunterstützung gewährt. Die Höhe des Zuschus—
ses richtet sich nach der Bedürftigkeit der betref—
fenden Familien. — Die zum Heeresdienst Einbe—
rufenen sollen, sofern ihr Einkoymmen weggefallen ist
von ihrem Diensteintritt ab, von der Zahlung der Gemeinde—
einkommensteuer befreit werden, falls ihnen ein Teil ihres
bisherigen Einkommens verblieben ist, soll ihnen die Steuer
auch nur teilweise erlassen werden

Saarbrücken, den 5. Januar 19015.
Der Königliche Landrat:
von Miaouel

—

— Der Zuchtverband für den Kreis Saarlouis
hielt am 9. November im Kreisständehaus daselbst
eine Ausschußsitzung ab, deren Verhandlungsstoff auch
für die Züchter des Kreises Saarbrücken von Interesse
ist. Bei der Besprechung geeigneter Maßnahmen zur
Erhaltung und Förderung der Viehzucht
während des Krieges behandelte Zuchtinspektor Menz
aus Trier nachstehende Grundsätze: Zwecks richtiger
Futtereinteilung muß jede Wirtschaft einen
Futtervoranschlag aufstellen. Bei Vermeidung jeder
Verschwendung muß die Fütterung darauf hinzielen,
daß Futterreserven speziell an Heu und Stroh bis
1916 vorhanden bleiben. Deutschland bezog früher viel
Weizen und Gerste sowie Kraftfuttermittel aus dem
Auslande. Auch die Verfütterung von Brotgetreide
fällt infolge staatlichen Verbots in Fortfall. Der sich
ergebende Ausfall kann durch Trocknungsfütterung be—
hoben werden, deren gemeinschaftlicher Bezug durch
Lokalabteilungen empfohlen wird. Züchterische
Maßnahmen sollen dahin zielen, der Zucht die
besten Tiere möglichst lange zu erhalten. RMan setze
Erhaltungs- und Pflegeprämien aus und sorge für ra—
tionelle Aufzucht des Jungviehes. Im Handel milt
Vieh empfiehlt sich größte Vorsicht gegenüber den Seu—
chen. Zwes Gesunderhaltung der Tiere ist
das staatlich erlassene Zuchtverbot von größter
Wichtigkeit. Der Absatz von Vieh erfolgt am besten
genossenschaftlich. Bei sparsamer Berwendung des Fut—
ters wird das BSieh durchzuhalten sein. — Die für eine
in Merzig geplante, aber infolge des Krieges nicht zu—
stande gekommene Zuchtverbandscusstellung bereit—
stehenden Geldmittel werden folgendermaßen den
Lofoloasßteilungen zur Verfügung gesiellt:
Saarsouis Mik. 476. —
Zaarburg 404 -
Merzig „370. -
Saanbrücken 270. -
Sumtie 3553 1808080

4
Dpos e—
Kres⸗Sparkasse
—— 8 95— 4
Saarbrücken.
Kassenlokal: Gaarbrücken 4, Gerichtatr. 3.
Kassenstunden 8—I, 83—4 Uhr.
Samstags nachmittags geschlossen

Um dem großen Verkehr, der sich alljährlich im
Monat Januar geltend macht, besser gerecht werden zu
können, bitten wir alle Sparer, welche die Zinsen
nicht abheben wollen, ihre Sparbücher erst im Februar
oder in den folgenden Monaten zur Zinszuschrisft vor—
zuzeigen, da die Zinsen auch ohne Vorlage der Spar⸗
bũcher dem Kapital zugeschrieben und sofort wieder
weiterverzinst werden.
Die Ende Dezember fälligen Zinsen von Hypo—
theken und anderen von der Kasse entnommenen Dar⸗
lehen sowie fällige Amortisationsbeträge können außer
bei der Kasse selbst, durch Postanweisung bei der
Reichsbank zur Gutschrift auf unser Girolonto oder
durch Zahlung auf unser Postscheckkouto — Köln 8284
— entrichtet werden. Bei Zahlungen mittelst Zahl—
karten sind zur Deckung der Gebühren miteinzusenden
bei Beträgen bis 500 Mk. — 20 Pfg., für jede weiteren
500 Mk. — 5 Pętg.

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—2* 2 —
Kreis⸗Sparkasse
ve
Saarbrücken.
Telephon 2741. Reichsbank⸗Giro⸗Konto.
Posischeck· Nonto Köln 8284.

Neserven ca. 1400 0000 Mꝑ.

Die Kasse ist eine Einrichtung des Kreises Saarbrücken,
steht unter Aufsicht der Kgl. Regierung und ist von
dieser als mündelficher erftärt.

Rückzahlungen in jeder Höhe in der Regel sofort.
Einziehnng von Spareinlagen bei auswärtigen Kassen
ohne Unterbrechung der Verzinsung und ohne
jegliche Kosten für die Sparer.
Kaisenlo?al: Gerichtestraße 83 in Saarbrücken 1, gegen—
über dem Landgericht.
— Whr. Samsca⸗

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