Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

in einem luftigen Raume, möglichst mit Zugluft, ie nach
dem Feuchtigkeitsgehalt der Luft mehrere Tage oder Wochen
getrocknet.
Würste sind sofort nach ihrer Anfertiaung zu
trocknen.
Während der Trocknung dürfen die Waren Frost,
feuchter Luft oder hoher Wärme nicht ausgesetzt werden.
Däas Räuchern der Ware ist langsam zu bewirken,
und zwar in mäßig starkem, kaltem und mit trockenen
Sägespänen aus Hartholz, dem sogenannten Schmok, er—
zeugtem Rauch. Für längere Aufbewahrung beträgt die
Räucherzeit bei Schinken etwa 3 Wochen, bei Speck bis
zu 2 Wochen und bei Wurst bis zu 1 Woche

Landwirte haltet Orduung in Eurem Betriebe
In der jetzigen ernsten Zeit erscheint es angebracht
die Landwirte auf einige Ordnungswidrigkeiten hinzuweisen
die nach der gemachten Erfahrung zu vielen Unfällen
führen und deren Vermeidung doch sehr leicht ist. Viele
Huuderte von Unfällen im Genossenschaftsbezirk entsteher
aAliährlich durch Fallen auf ebener Erde, Stolpern über
Gegeustäude ufsp.“ Einzelne herumliegende Rüben, Kar
toffeln, Holzteile oder Haus- und Wirtschaftsgeräte (zu
mal an hauptsächlich begangenen Stellen, gansz besonders
auf Gängen, von denen man weiß, daß sie auch im
dunkeln bdetreten werden) fsind vielfach die Ursache und
verschulden also häufig schwere, manchmal sogar tödliche
Unfälten Unfälle durch Ausrutschen sind besonders im
Winter bei Eis und Schnee zu verzeichnen, wenn das
Streuen von Sand oder Asche oder das Aufhacken ver—
fäumt wird. Die durch Frost entstandene Glätte muß be—
sonders auf Freitreppen, Pflaster, Wasser— und Jauche
pfühen am Stalleingang, im Hof, auf der Straße usw
beseitigt werden. Die Löcher im Pflaster, Radspuren sowie
foustige Vertiefungen in der Bodenbefestigung des Hofes
Stalles, Hausganges usw., namentlich aber auch die Sen—
fungen in den Rinnensohlen müssen ausgebessert werden,
damit das Wasser überall regelrecht abfließen kann, und
die so gefährlichen Pfützen überhaupt nicht entstehen
Weiter werden manche Unfälle hervorgerufen durch un
ordentliches Umherliegen von Gabeln und Rechen, beson—
ders in Getreidescheunen oder auf Heuböden, ferner durch
nachläfsiges Aufbewahren von Sägen, Sensen, Aexten und
dergleichen. An solche Geräte wird von den in ihrer
Rähe arbeitenden Menschen zufällig gestoßen; sind die
Geräte nicht sicher aufgehangen oder untergebracht, so
fallen sie herunter und Stich- oder Schnittverletzungen
sind die Folge. Derartige Verletzungen sind dadurch be⸗
sfonders gefährlich, daß Schmutz und Rost, der den Ge⸗
raleu meist anhaftet, in die Wunde dringt, wodurch häufig
sfelbse bei zunächst kleinen Verletzungen gefährliche Ent—
zündungen entstehen, die in vielen Fällen schwere Schä⸗
den zur Folge haben. Das Liegenlassen von Holsteilen
mit hervorstehenden Nägeln, herausstehende Nägel oder
Haken an Holzteilen in Gebäuden, zumal an festen Lei⸗
sern oder Balken in Scheunen oder Stallungen, führen
benfalls häufig zu Unfällen. Man entferne vorsichtig
sosche vorstehende Eisen- oder Holzteile, die keinen Zweck
haben und nur gefährlich sind. Die rechtzeitige Er⸗
neuerung von Schippen-, Gabel- oder Spatenstielen, Winde—
(Wies-) bäumen, die genügende Befestigung von Hämmern
oder Aerxten an den Stielen wird dringend empfohlen,
weil sonst bei Benutzung der Geräte Verletzungen ent—
stehen können. Der rechtzeitige Ersatz von Karren— und
Wagenseisen, verschlissenen Kettengliedern, die infolge
Reißens oder Bruchs an Fahrzeugen durch Scheuwerden
der Zugtiere, oder beim Gebrauch an Göpeln durch Zu—
rückschlagen der Bäume schon zu so manchem schweren
Unfäall eführt haben, darf auch nie vergessen werden.
Daß auch tödliche Unfälle hier nicht selten sind, zeigt
die Tatsache, daß allein im Oktober und November 1914
im Genossenschaftsbezirke durch Reißen von Zugketten an
Göpeln und Zurückschlagen der Gübelhäume 2amei töädliche
Unfälle zu verzeischnen waren.
Die Beseitigung der genannten Unfallursachen erfordert
keine außergewöhnliche Kosten; sie gehört zu den Berufs—
pflichten der Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe.
Mögen doch auch hier die Landwirte, bedenken, daß
kleine Ursachen große Wirkungen haben. Möge ein jeder
in seinem Betriebe einmal gründlich nach dem Rechten
sehen und dafür sorgen, daß Ordnung da. wo sie fehlt.
geschaffen und ständig gehalten wird.
Ist ein Unfall eingetreten, so ist er ordnungsgemäß
anzuzeigen, d. h. der Unternehmer des Betriebes, dem der
Unfall zuzurechnen ist, muß spätestens am dritten
Tage nach dem Unfalle eine Anmeldung in doppelter Aus—
fertigung nach einem vorgeschriebenen Formular, welches
die Bürgermeisterämter bereit halten, beim Sektionsvor—
stande der Berufsgenossenschaft (dem zuständigen Stadt—
Freis- heazm MAmftsausschiriso, oinreichon

Einiges über Geräte.
Der Winter zeitigt, wie jede Jahreszeit, seine be—
sonderen Unfallursachen. Beim Gebrauch von Ge—
räten wie Beilen, Aexten, Hippen usw. kommen all—
ährlich in der Landwirtschaft der Zahl nach ziemlich
so viele Unfälle vor, wie beim Maschinenbetrieb. Oft
hauen sich Personen, namentlich Kinder beim Holz—
zerkleinern in die Hand, weil sie noch nicht genügend
belehrt oder zu ungeschickt sind oder weil das Holz—
hacken zu hastig geschieht. Wird bei Aexten und Bei—
ien mit langem Stiele letzterer zu nahe am Eisenteil
gefaßt, so stößt beim Zuschlagen das Ende des Stieles
sehr oft auf dem Holzklotz auf und gibt dem Beil
usw. eine andere Richtung, wobei dann häufig der
Verlust von Daumen oder anderen Fingern zu beklagen
sst. Auch kommen beim Holzkleinmachen ebenso wie
heim Steinezerkleinern und Dreschen jährlich viele
Augenverletzungen mit dauernder Schädigung der Seh—
eraft vor. Deshalb kann den Landwirten nicht drin⸗
gend genug geraten werden, bei derartigen Arbeiten
zine Schutzbrille zu benutzen. Eine geeignete
oben offene Schutzbrille aus Drahtgeflecht im Gewichte
von 17 Gramm, wie sie von der Firma C. S. Schmidt
in Niederlahnstein a. Rh. zum Preise von 35 Pfg
geliefert wird, ist bei der Arbeit nicht lästig.
Die Beachtung der von der Rheinischen landwirt—
schaftlichen Berufsgenossenschaft erlassenen Unfall—
berhütungsvorschriften, welche von jedem
Bürgermeister- oder Landratsamte zum Preise von 10
Bfql bezogen werden können, ist sehr zu empfehlen
Wenn eine Verletzung entstanden ist, versuche man
nicht erst selbst die Wunde, etwa mit Hausmitteln, zu
reinigen oder zu kühlen; man gehe auch nicht zu einem
sogenannten Kurpfuscher oder Knochenflicker, sondern
mnan lasse sich von einem kundigen Helfer oder einer
delferin, einer Krankenschwester oder einem Mitgliede
der Sanitätskolonnen des roten Kreuzes einen vor—
läufigen Verband anlegen und begebe sich
dann baldigst zum Arzte. Bei Augenverletzungen
lasse man sich ohne jeden Verzug vom Augen—
arzte behandeln. Dadurch wird erreicht, daß, wenn
nun einmal ein Unglück geschehen ist, doch seine Fol—
gen möglichst gering bleiben. Wenn den Beteiligten
keine genügenden Mittel für ein ordnungsmäßiges
deilverfahren zur Verfügung stehen, wende man sich
möglichstfrühzeitig an die Berufsgenossenschaft
eventl. nehme man hierzu die Vermittlung des Bürger
meisteramts in Anspruch.

Saarbrücken, den 29. Januar 1915.
Der Königliche Landrat:
von Midouel!

sn *43
Verlustliste.
Landkreis Saarbrücken
Nr. 127.
Inf.Regt. Nr. 166, Bitsch. Ers.Res. Karl Liskamm,
Dudweiler, leicht verwundet. — 6. Komp.: Ers.Res. Joh
Rolle, Dudweiler, leicht verwundet. — 8. Komp.: Kriegs
reiwilliger Karl Thies, Völklingen, durch Unfall leicht ver—
letzt. (Berichtigung früherer Angaben. 5. Komp.: Kriegs—
freiwilliger Erwin Schmidt 2,. Altenwald. bisher vermißt
zur Truvppe 2urück.

Nr. 128.
Inf.“Regt. Nr. 131, Mörchingen. 6. Komp.: Musk.
Jakob Neu, Eiweiler, leicht verwundet bei der Truppe.
— 7. Komp.: Musk. Philipp Weider, Altenwald, gefallen.
Minenwerfer-Abt. d. 21. Armeek.: Kan. Jakob Letter
(1. Batt. Feldart.,-Regt. Nr. 8), Sulzbach, gefallen. —
Kan. Wilh. Ludw. Franz (6. Batt. FeldartMeat. Nr. 155*
Serroensohr oefassen
            
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