T Von den Innungen sind in den einzelnen
bezgirlen solgende Wahlen vorzunehmen:
wWahl⸗
pp.
Wahlbezirk Saarbrücken-Land.
) Es verbleibt als Mitglied:
niemand. Zu wählen sind 2 Mitglieder.
b) Es verbleibt als Ersatzmann:
niemand. Zu wählen sind 2 Ersatzmänner.
pp.
8.
VBon den Gewerbevereinen usw. sind in den einzelnen
Wahrlbezirken nachstehende Wahlen vorzunehmen:
. Wahlbezirk (Saarbrücken):
Es verbleibt als Mitglied:
Malermeister Schmelzer in Saarbrücken 1. Zu
wählen sind 2 Mitglieder.
Es verbleibt als Ersatzmann:
Schlossermeister Friedrich Engel in Sulzbach.
Zu wählen sind 2 Ersatzmänner.
pp.
0. Zur Erganzung des Gesekllenausschufses sind in
en einzelnen Wahlbezirlen solgende Wahlen vorzu⸗
nehmen:
pp
I. Wahlbezirk andkreis Saarbrüden):
pp.
) Es verbleibt als Mitglied:
Philipp Gottschalk, Anstreichergeselle in Völl⸗
lingen. Zu wählen ist niemand.
Es verbleibt als Ersatzmann:
Ferdinand Fried, Bäckergeselle zu Dudweiler.
Zu wählen ist niemand.
pp.
Zur Vermeidung von gweifeln wird wiederholt
darauf hingewiesen, daß die in der Handwerkskammer
verbleibenden Mitglieder und Ersatzmünner in der glei⸗
chen Eigenschaft nicht wieder wählbar sind.
Wohl aber kann ein in der Kammer verbleibender
Ersatzmann für die neue Wahlperiode als Mitaglied
gewählt werden.
Das Wahlrecht der Innungen wird durch den
Innungsvorstand, dasjenige der Gewerbevereine usw
durch die dem Handwerkerstande angehörenden Vor⸗
standsmitglieder ausgeübt. Die Wahlen zu dem Ge⸗
sellenausschusse der Kammer erfolgen durch die Vor⸗
sitzenden der Innungsgesellenausschüsse. Die ausge⸗
füllten Stimmzettel sind von denjenigen Personen,
velche das Wahlrecht ausüben, zu unterschreiben.
Innungen können nur Innungsmitglieder, Ge⸗
werbevereine usw. nur Vereinsmitglieder wůhlen, welche
Handwerker sind und keiner Innung angehören. Die
zu wählenden Gesellenausschußmitglieder müssen bei
Innungsmitgliedern beschäftigt sein. An die zu der
eigenen Korporation oder auch zum gleichen Wahlbe—
zirke gehörigen Personen sind die Wahlkörper nicht
gebunden. Jedoch wird es sich zum Zwecke einer rich⸗
ligen Bildung der Abteilungen empfehlen, in der Aus⸗
wahl der vorzuschlagenden Personen innerhalb der
Abteilungsbezirke zu bleiben.
Es empfiehlt sich deshalb, daß sich die Wahl⸗
körper innerhalb des Wahlbezirks einigen, damit nicht
nur möglichst alle Handwerkszweige durch anerkannt
tüchtige Mitglieder, sondern auch die verschiedenen
Kreise in der Kammer vertreten sind.
Mit der Leitung der Wahl ist der Kommissar
des Herrn Regierungspräsidenten bei der Handwerks⸗
kammer, Geheimer Regierungsrat Dr. Russell in Trier
beauftragt.
JF —
Den Wahlkörpern werden durch meine Hand vom
Wahlkommissar die Stimmzettel für die Wahlen zu—
gesandt werden.
In den für die Innungsvorstände bestimmten Sen⸗
dungen sind auch die Stimmzettel für die Wahlen zum
Gesellenausschusse der Kammer mitenthalten. Die In⸗
nungsvorstände haben diese Stimmzettel unverzüglich
den Vorsitzenden der Gesellenausschüsse zu behändigen.
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder und Ersatz—
männer geht aus dem Vordruck der Stimmzettel für
jeden Wahlbezirk hervor. Ein Stimmzettel, in welchem
eine größere Anzahl von Personen namhaft gemacht
ist, als solche in dem betreffenden Wahlbezirke wähl⸗
bar sind, ist ungültig. Zum Zwecke der Ersichtlichmach—
ung der auf die einzelnen Wahlbezirke entfallenden
Mitglieder usw. und der in den nächsten 3 Jahren
in der Kammer verbleibenden Personen wird jedem
Wahlkörper ein Abdruck dieser Verfügung mit den
Stimmzetteln seitens des Wahlkommissars zugestellt.
Die Stimmzettel sind spätestens bis zum 15. Jan.
1916 dem obengenannten Wahllommissar zuzusenden.
Zpäter eingehende Stimmzettel finden keine Berück—
sichtigung.
Saarbrücken, den 6. Dezember 1915.
Der Königliche Landrat.
J. B.: Woytt.
A 2616
beunnnozungen sßr sul. Poltzoirehtihn
Bekanntmachung.
In Abänderung meiner Bekanntmachung vom 27.
11. 15 betr. Veröffentlichung der Aenderung der Gleis—
anlage in der Obertorstraße im Stadtteil St. Johann
— Kreisblatt Nr. 102 vom 3. Dezember 1915 —
hringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die
pläne bei der Königl. Polizeidirektion, Schloßplatz 2,
Zimmer 28, bis einschließlich 16. 12. 15 zu jedermanns
Einsicht offen liegen und während dieser Zeit bei der
diesseitigen Stelle Einwendungen schriftlich oder zu
Brotokoll erhoben werden können.
Saarbrücken, den 8. Dezember 1915.
Der Königliche Polizeidirektor
J. V.: Sommer.
Regierungs-Assessor.
* J
dedannmmammoon anderer dehörden.
Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Lungenseuche unter der
Bestande der Rehkälber (Rehkitzen) in den von dem
derrn Kommerzienrat Reverchon zu Trier gepachte—
en Jagdbezirken: Oberemmel, Cretinach, Conz un
pellingen, Landkreis Trier, wird für diese Bezirle
infere Anordnung vom 11. Oltober 1915. — betr.
Berlängerung der Schonzeit für Rehkälber auf das
ganze Jahr 1915 — (efr. Amtsblatt Nr. 42 1646)]
hzierdurch aufgehoben. Demnach ist in den vorbezeich⸗
seten Gemarkungen der Abschuß der Rehkälber (Reh—
kitzen) bis Ende des Jahres 1915 gestattet.
Trier. den 2. Dezember 1915.
Namens des Bezirksausschusses.
Der Vorsitzende.
J. V.: v. Hessen thal.
Durchführung der Hengstkörungen 1915/16.
Mit Rücksicht darauf, daß auch in diesem Jahre
noch die gleichen Schwierigleiten bezüglich der Eisen—
dahnbeförderung der Henaste zu den Körplätzen fort—