Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

WBD⸗

») die Beschlagnahme von Baumwolle und Baum—
wollabgängen, welche sich im Besitz von Nicht⸗
verarbeitern befinden und deren Veräußerung
an Selbstverarbeiter nicht bis zum Ablauf des
28. August 1915 erfolgt war;
die Beschlagnahme, Verwahrung und Aufzeich—
nung der in den Baumwollspinnereien in der
Zeit vom 14. August 1915 bis 4. September
1915 aus Baumwolle und Baumwollabgängen
hergestellten Gespinste, soweit ihre Herstellung
nicht gegen Belegschein oder auf Grund beson—
derer Freigabe erfolgt war.
Nr. M. 3231/10. 15. K. R. A.

Im übrigen wird die bisherige Bekanntmachung
aufgehoben.

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Ausnuahmebewilligung.
Für die Bewilligung von Ausnahmen von den
vorstehenden Vorschriften ist das Königlich Preußische
Kriegsministerium, Kriegs⸗Rohstoff-Abteilung, Sektion
WII, Berlin 8W 48, Verlängerte Hedemannstraße 10,
zuständig. 8
Saarbrücken, den 7. Dezember 1913.
Kal. Preuß. Stellvertr. Generalkommando
—A—

Vekanntmachung,
betressend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durc die Verordnung
* 293
M. 257. 13. 4. R. A. bezw. M. 32507. 15. 4. R. A. beschiaguahnme
Gegenstände, vom 16. November 1915.
Nachstehende Verordnung wird auf Ersuchen des 2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschi—
Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemei⸗ mnen bezw. Herden,
nen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede 3. Badewannen — Warmwasserschiffe, -behälter,
Uebertretung, soweit nicht nach den allgemeinen Straf⸗ ⸗blasen, ⸗schlangen, Druckkessel, Warmwasserberei⸗
gesetzen höhere Strasen verwirkt sind, nach 86*) der ter GBoiler), alles in Kochmaschinen und Herden.
Bundesratsverordnungen über die Sicherstellung von soweit sie nicht zum Betrieb von Badeeinrichtungen
Kriegsbedarf vom 24. Juni 1913 (Reichs-Gesetzol. S. oder Zentralheizungsanlagen dienen —; Wasser⸗
357) und vom 9. Oltober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 645) kasten, eingebaute Kessel aller Art.
bestraft wird. sse B. Gegenstünde aus Reinnickel*).
Beschirre und Wirtschaftsgerüte jeder Art für
stüchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch⸗
und Einlegekessel, Marmeladen⸗- und Speiseeiskefsel,
 Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Back⸗
formen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.);
Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckel⸗
schalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen,
Kartofsel⸗, Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst
Reinnicke larmaturen.
Vorstehende Gegenstünde fallen auch dann unter
die Verordnung, wenn sie mit einem Ueberzug GMetall,
Lack, Farbe u. dgl.) versehen sind.
*) In dieser
Legierungen mit
höher verstanden.
Art, Einfassungen, Einlegekessel, Einmachkessel, Einsatz⸗
formen, Eisbüchsen, Eisformen, Essenträger.
Fettiegel. Fettkasserollen, Fettwannen, Filetbrotpfannen,
Fischheber, Fischkessel, Fischkocher, Fischservierkessel, Fleisch⸗
bleche, Fleischhäfen, Fleischmulden, Fleischtöpfe, Forellen⸗
lkessel, Fruchtkocher. —
Gänsebrater, Garnierladen, Garnierspritzen, Gazen (Ge⸗
sonders für Bier), Gebäckkästen, Gebauchte Töpfe für Küchen,
Zefrierbhüchsen. Geleeränder, Gemüsekocher, Gesundheits⸗
uchenformer, Gewürzkästen, Gießpfannen, Glaceformen,
Bratinplatten, Gratinschüsseln, Gugelhupfformen.
Hasenbratpfannen, Hasenformen, Hateletsformen, Heiß—
wasserkannen für Küchen und Speisebetriebe, Herdkessel,
duhnformen.
Kaffeebretter, Kaffeebüchsen,
staffeekannen, Kasfeekessel (nicht Kaffee—
nuschinen), Kaffeekocher, Kaffeekrüge,
saffeetrichter, Kannen aller Art,
tasserollen, Kartoffelkocher, Kaviarkühler, Kochhäfen,
dochkessel. Kochtöpfe, Kotelettpfannen, Kotelettrosten,
rrapfenkessel, Kuchenbrettchen, Kuchenformen,
suchengabeln, Kuchenlöffel (für Küchen und Backstuben)
Kuchenpfannen jeder Art, Kuchenschüsseln für Küchen, Back—
tuben, Vorratsräume hund Anrichteräume in Speisebe—
rieben, Küchensiebe, Kühler für Küchen, Backstuben, Vor—
atsräume und Anxichteräume in Speisebetrieben.-Litermaße,
 Lotmaße, Löffel, die in Küchen und Back—
tuben verwendet werden.
Marmelaodenkessel. Marzipankneifer, Maschinentöpfe,
Maße, Mehlschaufeln, Meßkannen, Milchkannen für Küchen
Backstuben und Vorratsräume, Milchkocher, Milchkrüge fu

4.
            
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