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Zu J.«Nr. IA Ia 7330.
Vereinbarungen über Höchstpreise für Superphosphat und Ammoniak⸗Superphosphai.
Die Rohmaterialstelle des Preußischen Landwirtschaftsministeriums gibt folgendes
bekannt:
Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß von verschiedenen Seiten Superphosphate und Ammo—
niak⸗Superphosphate zu Preisen angeboten werden, welche die zwischen den Vertretern der Düngerindustrie
und der landwirtschaftlichen Körperschaften vereinbarten Höchstpreise, die nachstehend nochmals angegeben
werden, ganz erheblich überschreiten.
Nach den getroffenen Abmachungen ist die fsernere Lieserung zu versagen, sobald Preise gefordert
werden, die über die in der Vereinbarung festgesetzten Preise hinausgehen.
Es wird daher ersucht, von allen hierauf bezüglichen Vorkommnissen der Rohmaterialstelle des
Landwirtschaftsministeriums, Berlin W. 9, Leipziger Platz 7. aur meiteren Veranlassung unverzüglich Mit—
teilung zu machen.
Es wurden folgende Verbraucherpreise festgesetzt:
Für reine Superphosphate Für Ammoniak⸗
— — — Superphosphat
5:28 und 4512
is und 14 16,99 0/,1 nach Verkẽrers
darüber Wahl
Pommern..
Westpreußen.
2477, Pf.
29353
260/, pf.
262/ 4 77
780 4
730
Basis waggonfrei Stetlin
Basis waggonfrei Danzig oder
Neufahrwasser nach Verkäufers
Wahl
frachtfrei Vollbahnstation
Bafis waggonfrei Königsberg
oder Memel nach Verkäauferẽ
Wahl
krachtfrei Vollbahnstation
Brandenburg Ost..
Ostpreußen.
25/ 2 7
258.
26/.
27 6
72330,
7305
Schlefsen, Posen....26861,,
Das übrige deutsche Gebiet 4—
schließlich Süddeutschlande 261. 2729.
278/. t⸗
7388
7.40
frachtfrei Vollbahnstation
⸗ Die Preise verstehen sich sämtlich für 10 se verladene Ware bei einmaligem Bezug von mindestens
10 000 Kilogramm, und zwar für das Pfundprozent wasserlösliche Phosphorsäure in reinen Superphos—
phaten, bezw. für 530 Kilogramm in Ammoniak-Superphosphaten. Bei Lieferung von Mengen unter 10000
Kilogramm können auf sämtliche vorstehende Preise je 25 Pfg. für 50 Kilogramm mehr gefordert werden
Soweit die Ware in Säcken geliefert werden kann, verstehen sich die vorstehenden Preise brutto für netto
in Werksäcken mit einem Aufschlag von je 530 Pfg. für 50 Kilogramm, in Käufersäcken nach Vereinbarung
Die Probenahme ersolgt bei loser Verladung auf dem Lieferwerk, bei Verladung in Säcken auf der Emp—
fangsstation wie bisher, die Gewichtsfeststellung nur auf dem Lieferwerk.
Bei Barzahlung ist der übliche Skonto wie bisher zu gewähren.
Ware darj wegen Mindergehalts an Nährstoffen nicht zurückgewiesen werden; es findet vielmehr
nur eine einfache Vergutung des ordnungsmäßig nachzuweisenden Mindergehalts statt unter Berücksichtigung
der Latitudebestimmungen.
Sollten andere Mischungen Ammoniak⸗-Superphosphat als 5:28 und 4: 12 angeboten werden, so muß
ür die Bewertung der ersteren die Vreisbasis der letzteren dienen; dieselbe betrüägt
zür das Pfund /
wasserlös liche
Phosphorsäur⸗
—A
26
20.
*ür das Pfund /
Stickstoff
Ha pig
Aoa
AI04u
104 F
104
105
Pommern
Westpreußen .
Brandenburg Ost
Ostpreußen —X vc;
Schlesien, Posen —— 64 4 442 27
das übrige Gebiet ausschließlich Süddeutschland 27
zu den sonstigen Bedingungen, wie oben angegeben.
Für Mischdünger, die aus Stickstoff organischen Ursprungs (namentlich von Woll- und Filzabfällen
Haaren, Ledermehl herrührend) und wasserlöslicher Phosphorsäure hergestellt sind und unter den verschieden⸗
artigsten Bezeichnungen angeboten werden, sind keinesfalls höhere Preise, als wie für Ammoniak-Superphos—
phat, gerechtfertigt; Düngemittel dieser Art werden in gegenwärtiger Keit häufig den Landwirten zu über⸗
trieben hohen Preisen angeboten.
Wiederholt wird den Landwirten empfohlen, die Herbstdüngemittel recht frühzeitig zu beziehen.
X. 7113. Berlin, den 3. Juli 19185.
Nachtrag zu der Veröffentlichung J-Nr. IA Ia 7330:
VBereinbarungen ũber Hoͤchstpreise für Superphosphat und Ammoniak⸗Superphosphat.
Die Fabriken in Süddeutschland haben die Erklärung abgegeben, daß der Verkauf von Superphosphaten und
Ammoniakt Suverpbosphoten in ihrem Gebiet auf der gleichen Grundlage auch bezal. der Preise erfolgen sols.