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Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in Nellingen ist er—
loschen. Die Sperrmaßregeln werden aufgehoben.
Forbach, den 16. Januar 19015.
Kreisdirektor.
Bekanntmachung.
In Maiweiler ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben
worden.
Bolchen, den 16. Januar 190918.
Kreisdirektor.
Erläuterungen
zur Herstellung des kartoffelhaltigen Brotes.
Für die Herstellung von kartoffelhaltigen Broten
kommen folgende Formen von Kartoffelerzeugnissen in
Frage:
1. Kartoffelwalzmehl und Kartoffelflocken,
2. Kartoffelstärke,
3. Ein Gemisch von 1 und 2,
4. Frische Kartoffel.
1. Kartoffelwalzmehl und Kartoffel—
zjlocken: Der Pflichtzusatz beträgt 1000, es müssen
also auf je 90 Teile Roggenmehl 10 Teile Kartoffel—
mehl verwendet werden. Größere Zusätze bis 2000 sind
durch Aufdruck eines „K“ auf das Brot zu kennzeich⸗
nen. Bei 1000 würden also 90 Teile Roggenmehl
mit 10 Teilen Kartoffelmehl, bei 2000 80 Teile mit
20 Teilen Kartoffelmehl zu mischen sein.
Bei der Verarbeitung des Kartoffelwalzmehls und
der Kartoffelflocken ist die Sauerteigführung wie bis⸗
her zu handhaben; das Kartoffelmehl wird mit dem
übrigen Roggenmehle dem reifen Vollsauer bei der
Teigbereitung zugesetzt. Die Kartoffelflocken können
zweckmäßig vorher mit Wasser angerührt werden, da—⸗
mit die voluminöse Masse zusammensickert. Bei den
Zusätzen von 10 und im besonderen von 2000 der ge⸗
nannten Kartoffelerzeugnisse ist der Teig bedeutend
fester zu halten, als man es bisher zufolge des Abgrei—⸗
fens der Teige gewohnt ist, weil sowohl Flocken wie
Walzmehl zuerst sehr begierig Wasser aufnehmen, dann
aber nicht mehr nachquellen, so daß die Teige, wenn
sie nicht sehr fest sind, nachlassen, breitstehen und zu
ganz feuchten Gebäcken ausbacken. Bei diesen größeren
Zusätzen muß auch möglichst knapp geschoben werden,
weil die Brote nicht viel Gare vertragen. Es muß in
einem zwar heißen, aber auf keinen Fall zu heißen Ofen
gebacken werden, weil andernfalls wegen der zu starker
Bräunung nur unvollkommen ausgebacken werden kann
Man schließe den Wrasenschieber am besten gar nicht
2. Kartoffelstärke: Pflichtzusatz und höhere
Zusätze wie oben. Bei den Zusätzen (1022000) wird der
auf das Gesamtmehl berechnete Anteil Stärke zweckmäßig
vor der Teigbereitung in lauwarmem Wasser einge
weicht und nach einstündigem Stehen dem reifen Voll
sauer bei der Teigbereitung zugesetzt. Der Teig muß
weich gehalten werden, weil hier eine deutliche Nach—
quellung zu beobachten ist und bei auch nur einiger—⸗
maßen festen Teigen leicht Rißbilduna und Krümeln
der Krume eintritt.
3. Gemisch von 1 und 2: Pflichtzusätze und
höhere Zusätze wie oben, d. h. bei dem Pflichtzusatze
von 1006 sind auf 90 Teile Roggenmehl 5 Teile Walz—
mehl oder Flocken und 5 Teile Stärkemehl zu ver—
wenden. Die Mischung von Walzmehl und Stärke
ist bei höheren Zusätzen an Kartoffel über 1006
unbedingt zu empfehlen. Die Verarbeitung wird
dadurch eine viel leichtere und bleibt nahezu unverän—
dert, doch gilt auch hier: je höher der Zusatz der Misch—
ung, desto fester die Teige, weil die Eigenschaften des
Walzmehls diejentgen der Stärke meist überragen.
4. Frische Kartoffel: Die gereinigte Kartof—
fel wird mit der Schale detkocht oder dgedämvuft. nach
dem Auskühlen geschält und dann auf einer Reibe zer—⸗
rieben oder durch den in jeder Küche vorhandenen
Fleischwolf gedrückt. Von dieser Masse wird, da die
frische Kartoffel viel wasserreicher ist als die Trocken—
mehle aus Kartoffel, die vierfache Menge zu nehmen
sein. Pflichtzusatz 30 Teile, d. h. auf 90 Teile Rog⸗
genmehl werden 30 Teile des Kartoffelbreies zugesetzt.
Bei höheren Zusätzen, z. B. bei 1000 sind 90 Teile
Roggenmehl mit 40 Teilen Kartoffelbrei, bei 2000 80
Teile Roggenmehl mit 80 Teilen Kartoffelbrei zu
—
bereitung. Der Pflichtzusatz erfordert keine Abände—
rung des Betriebs, bei den höheren Zusätzen ist das—
selbe zu beachten wie bei dem Kartoffelwalzmehl und
den Kartoffelflocken.
Bei dunklen Gebäcken, wie z. B. bei dem Kommiß—
brot und Schrotbrot, verwende man besser an Stelle
der frischen Kartoffel und der Flocken das Kartoffel—
stärkemehl, vor allem, wenn man höhere Zusätze beab—
sichtigt. Ueberhaupt beginne man bei Herstellung des
kartoffelbrots erst mit den geringeren Pflichtzusätzen
und steigere den Zusatz in dem Maße, wie man die
richtige Aufarbeitung der Teige erkannt hat.
Saarbrücken, den 26. Januar 1915.
Der Königliche Landrat:
von Miauel.
Für die Zeit vom 1. April 1915 bis 31. März
1916 soll die Lieferung der Lebensmittel und anderer
für Beleuchtungs-⸗, Reinigungs- und Feuerungszwecke
erforderlichen Materialien sowie die Anfuhr von Koh—
len und Mehl für das Gefängnis in Saarbrücken im
Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden.
Angebote sind bis zum 15. Februar 19185, vor—
—0
Aufschrift versehen: „Angebote auf Wirtschaftsbedürf—
nisse“ einzusenden.
Eröffnung der Angebote am 15. Februar 1915,
vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer des Gefäng—
nisses.
Der Zuschlag wird längstens in 4 Wochen nach
Eröffnung der Angebote erteilt.
Die Bedingungen mit Angabe der Art und Menge
der Gegenstände liegen auf dem Geschäftszimmer des
Gefängnisses zur Einsicht aus, können auch gegen Ein—
sendung von 70 Pfg. — einschl. Vorto — abschriftlich
bezogen werden.
Saarbrücken, den 12. Januar 1915.
Die Gefängnis-Verwaltung.
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Jago⸗Verpachtung.
Am Montag, den 8. Februar, nachmittags um
2 Uhr, werde ich zu Orscholz in der Wirtschaft Klein
die Felde und Waldjagd auf den Grundstücken des
gemeinschasftlichen Jagdbezirks Nohn — Kreis Saar—
burg — etwa 2132 Morgen groß, öffentlich meist—
bietend auf 9 feste Jahre und zwar vom 1. Mai 1915
his 30. April 1924 verpachten.
Die in Aussicht genommenen Pachtbedingungen
liegen vom 20. Janmuar ab bis einschl. 3. Februar
ds. Irs. auf dem Bürgermeisteramte zu Freudenburg,
Zimmer Nr. 4, öffentlich aus.
Der Jagdbezirk ist von den Eisenbahnstationen
Mettlach und Besseringen in etwa 45 Minuten zu er—
reichen. Er hat einen guten Bestand an Rehwild
Hasen und Hühnern.
Freudenburg. den 15. Januar 1915.
Für den Jagdvorsteher:
BRasten. Bürgermeister