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Saarbrücker Kreisblatt
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücker
XXII
Oeßentlichem Auzeiger.
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46. Rovember 1915. 41. Jahrg.
Nr
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ZJuhalt.
Künstliche Beschwerung von Leder (S. 5337). — Klein⸗ min-Kalender (S. 539). — Zaad auf Rebbübner und Wach—
garten⸗Bestrebungen (S. 537). — Rartoffel⸗Verkauf teln (S. 540). — Verkauf von Bekleidungas⸗ und Aus—
(S. 537). — Regierungsamtsblatt (S. 537). — Viehzählung rüstungsstücken (S. 540). — LVadenschluß in Heusweiler
S. 527). — Verkauf von schwefelsaurem Ammoniak (S. 538). und Brebach (S. 540). — Viebseuchen in den Nacbartreisen
— Regelung des Milchverkaufs im Landkreise Saarbrücken (S. 541). — Butterbandel im FSürstentum Birkenfeld
(S. 538). — Maul⸗ u. Klauenseuche in Rittenbofen (S. 538). — (S. 541). — Personal-Chronik (S. 542).
döchstyreise für Landbutter, Rinderfett (S. 538). — Ter⸗
10416.
Bekanntmachung
betreffend
Verbot künstlicher Beschwerung von Leder.
Aachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des
Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni
1851 bzw. auf Grund des bayerischen Gesetzes über den
Kriegszustand vom 5. November 1912 in Verbindung
mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem
Bemerken, daß jede Zuwiderhandlung, soweit nicht nach
den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirtt
sind, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft wird.
851.
Die Herstellung künftlich beschwerten Leders, so⸗
wie jede kuünstliche Beschwerung von Leder, insbesondere
unter Benutzung von Baryum⸗, Magnesium⸗, Blei⸗,
Zinn⸗ und anderen mineralischen Salzen, von Glukose,
dextrin, Melasse und ähnlichen zuckerartigen Stoffen,
pon zuckerhaltigen Appreturen und ähnlichen Mitteln
ist verboten.
vesunnmachungen dor Zonttoshehörden.
Nachdem die Bestrebungen zur Förderung des
sleingartenwesens unter dem Gesichtspunkte der Kriegs⸗
und Friedensfürsorge bereits gute Erfolge erzielt haben
erscheint es geboten, diese Ersolge auch für die Zukunst
zu sichern und weiter auszubauen. Um hierzu An—
regung zu schaffen, hat der Deutsche Verein sür Woh
nungsreform in Frankfurt a. M., Hochstraße 23, ein
gedrucktes Rundschreiben „Vom Erfolg und vom weite
ren Ausbau der Kleingartenbestrebung“ herausgegeben,
das im Interesse der Sache möalichste Verbreitung
verdient.
Die Slugschrift kann von dem genannten Verein
zum Preife von 5 Pfg. für das Stück ausschließlich
Porto bezogen werden. Bei Bezug von mehr als
hundert Stück tritt eine Preisermäüßtgung nach Ueber⸗
einkunft ein.
Berlin, den 10. November 1915.
Der Minister des Innern
A.: Freund—
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Anordnung.
Nuf Grund der Bekanntmachung vom 11. November
19153 ch RsI 760 vher Nhändorung der Pefannt—
82.
Zur Fertigstellung von Leder, mit dessen Veschwe
rung am Tage des Inkrafttretens dieser Betanntmach—
ung bereits begonnen ist, wird eine Frist bis zum
31. Dezember 1915 gewährt.
83.
Die Kriegs-Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preu—
ßischen Kriegsminiseriums in Berlin 8W 48, BVerl.
Hedemannstr. 9,10, kann Ausnahmen gestatten. Die
Entscheidung muß schriftlich erfolgt sein.
84.
Die Bekanntmachung tritt mit dem 1. Dezember
1913 in Kraft.
Saarbrücken, den 21. November 19185.
Kal. Preuß. Stellverir. Generalkommando
21. Arus.
machung über die Regelung der Karioffespretfe vom 28
Oktober 1915 (R.G.Bl. S. 711) bestimme ich mit Er—
machtigung der Herren Ressortminister für den Um'ang der
Rbeinprovinsz, daß die Anordnung wegen Uebertragung des
Eigentums und die Aufforderung zum Verkauf von Kar—
toffeln auch gegenüber Kartoffelerzeugern mit einer ge⸗
ringeren Anbaufläche als ein Hektar zulässia ist.
Coblensz, den 12. November 1915.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
In Vertretung: gez. Mo m m
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Die freiwilligen Bezieher des Regierungs—
Amtsblattes werden gebelen, ihre Bestellun—
gen für den nächsten Jahrgang noch vor Ab—
lauf dieses Jahres bei der nächsten Postanstalt zu be—
wirken. Bei verspäteten Bestellungen kann die Nach—
lieferung der bereits erschlenenen Nummern nur inso—
weit erfolgen, als die wenigen Reservestücke dazu aus
reichen.
Trier, den 16. November 1915.
Der RegierunaPräsident.
Am 1. Dezember d. Is. findet im Deutschen Reiche
die planmäßige Viehzählung siatt.
Ich vertraue, daß es, wie bei früheren Zählun—
igen so auch diesmal gelingen wird, geeignete Verso—