Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

47

gu J-Nr. IA Ia 7330.
VLereinbarungen über Höchstpreise für Superphosphat und Ammoniak⸗Superphosphat.
Die Rohmaterialstelle des Preußischen Landwirtschaftsministeriums gibt folgendes

bekannt:

Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß von verschiedenen Seiten Superphosphate und Ammoniak⸗Superphosphate
 zu Preisen angeboten werden, welche die zwischen den Vertretern der Düngerindustrie
und der landwirtschaftlichen Körperschaften vereinbarten Höchstpreise, die nachstehend nochmals angegeben
werden, ganz erheblich überschreiten.
Nach den getroffenen Abmachungen ist die fernere Lieferung zu versagen, sobald Preise geforder!
werden, die über die in der Vereinbarung festgesetzten Preise hinausgehen.
Es wird daher ersucht, von allen hierauf bezüglichen Vorkommnissen der Rohmaterialstelle des
Landwirtschaftsministeriums, Berlin W. 9, Leipziger Platz 7, zur weiteren Veranlassung unverzüglich Mit⸗
teilung zu machen.
Es wurden folgende Verbraucherpreise festgesetzt:
Für reine Superphosphate
168 und *
da Wen 14 - 15,99 0

Für Ammonial⸗
Superphosphat
5328 und 4512
nach Verk u rs
Wahil

Pommern 0 2 e 0 e e
Westpreußen.

2 p.
* v 260/ 2—

7,220 4
7308

Basis waggonfrei Stettin
Basis waggonfrei Danzig oder
Neufahrwasser nach Verkäufert
Wahl
frachtfrei Vollbahnstation
Basis waggonfrei Königsberg
oder Memel nach Verkaͤufers
Wahl
frachtfrei Vollbahnstation

Brandenburg Ost
Ostpreußen

—A —
258.

268/ er

73300,
7308

Schlesien, Posen ..4
Das übrige deutsche Gebiet aus
schließlich Süddeutschlande 26,
Die Preise verstehen sich sämtlich für Lo se verladene Ware bei einmaligem Bezug von mindestens
10 000 Kilogramm, und zwar für das Pfundprozent wasserlksliche Phosphorsäure in reinen Superphos⸗
phaten, bezw. für 530 Kilogramm in Ammoniak⸗Superphosphaten. Bei Lieferung von Mengen unter 10 000
Kilogramm können auf sämtliche vorstehende Preise je 25 Pfg. für 50 Kilogramm mehr gefordert werden
Soweit die Ware in Säcken geliefert werden kann, verstehen sich die vorstehenden Preise brutto für netto
in Werksäcken mit einem Aufschlag von je 50 Pig. für 50 Kilogramm, in Küufersäcken nach Vereinbarung
Die Probenahme erfolgt bei loser Verladung auf dem Lieferwerk, bei Verladung in Säcken auf der Emp—
fangsstation wie bisher, die Gewichtsfeststellung nur auf dem Lieferwerk.
Bei Barzahlung ist der übliche Skonto wie bisher zu gewähren-Ware
 darf wegen Mindergehalts an Nührstoffen nicht zurückgewiesen werden; es findet vielmehr
nur eine einfache Vergutung des ordnungsmäßig nachzuweisenden Mindergehalts statt unter Berücksichtigung
der Latitudebestimmungen.
Sollten andere Mischungen Ammoniak-Superphosphat als 3:8 und 4: 12 angeboten werden, so muß
für die Bewertung der ersteren die Preisbasis der letzteren dienen: dieselbe beträgt
für das Pfund / o
wasserlösliche
Phosphorsäur⸗
VPommern.. 25 Pisoe
Westpreußen 26
Brandenburg Ost 26
Dstpreußen 263
Schlesien, Poseen 27
das übrige Gebiet ausschließlich Suüddeutschland 27
zu den sonstigen Bedingungen, wie oben angegeben.
Fuür Mischdünger, die aus Stickstoff organischen Ursprungs (namenklich von Woll⸗ und Filzabfällen
Haaren, Ledermehl herruhrend) und wasserlöslicher Phosphorsäure hergestellt sind und unter den verschieden⸗
artigsten Bezeichnungen angeboten werden, sind keinesfalls höhere Preise, als wie für Ammonial⸗Superphos
phat, gerechtsertigt; Dungemittel dieser Art werden in gegenwärtiger Zeit häufig den Landwirten zu Über⸗
trieben hohen Preisen angeboten.
Wiederholt wird den Landwirten empfohlen, die Herbstdüngemittel recht sruhzeitig zu beziehen.
X. 7113. Berlin, den 3. Zuli 19815. 7 we
Nachtrag zu der Veröffentlichung JI⸗Nr. IA Ia 73360: —
Bereinbarnugen über Hochstpreise sur Snperphosphat und Ammoniak⸗Supervhosphat.
Die Fabriken in Suddeutschland haben die Erklärung abgegeben, daß der Berkauf von Superphosphaten und
i Seereeobeeene n irem Gebiet quf deleichen Grundiage auch bezal. der Vreise erfolaen soll.

261

7, 30
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.