Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Wohnort anzugeben ist und welches von der Polize;⸗
dehörde beglaubigt sein muß.
Gestellungspflichtige, die Augengläser (Brillen und
Kneifer) tragen, haben dieselben mitzubringen und
bei der Musterung aufzusetzen. Wer dieser Auffor—
derung nicht nachkommt, wird an dem betreffenden
Tage nicht gemustert, sondern auf einen anderen Tag
bestellt. Jede Störung der Ruhe und Ordnung wäh—
rend des Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis
zu 15 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Auf Grund der Anordnung des Herrn Regierungs—
präsidenten in Tries vom 6. September d. Is. ver⸗
biete ich jeglichen Ausschank von Trinkbranntwein und
Spiritus auch in Mischungen an den Tagen für die—
senigen Orte, aus denen sich Pflichtige zur Musterung
zu stellen haben und für diejenigen Orte, die sie auf
hrem Hin- und Hermarsche berühren, sowie für die—
jenigen Orte, an denen das Musterungsgeschäft statt-—
findet.
Die Herren Bürgermeister wollen für mehrmalige
ortsübliche Veröffentlichung vorstehender Bekannt-⸗
machung Sorge tragen.
Zacurbrücken, den 3. November 1915.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission
Saarbrücken-Land.
J. B.: Sommer.
Vekanntmachung.
Der Haushaltsplan der Bürgermeisterei Ludweiler
für 1916 und die Rechnung für 1914 liegt vom 5.
d. Mtis. ab während 14 Tagen auf dem Bürgermeister⸗
Amte zur Einsicht offen.
Ludweiler. den 2. November 1915.
Der Bürgermeister.
Poller.

Vekanntnuachung.
Anter dem Schweinebestande des Johann Hönig zu
Geislautern, Hohlweg 27, ist die Rotlaufseuche aus—
gebrochen und wurde daher über das betreffende Gehöft
die Sperre verhängt.
Pölklingen. den 27. Oktober 1915
Die BPolizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Klona.
Bekanntmachung.
Die Rotlaufseuche in dem Gehöfte des Königl.
Schutzmannes Johann Kleemann zu Gersweiler ist er⸗
soschen. Die angeordneten Sperrmakregeln sind wieder
aufgehobeu.
Ae emeiler (Saar), den 23. Oktober 1915.
Die Polizei⸗Verwalturg.
Der Bürgermeister.
Müller.

Bekanntmachung.
Die Sperrbezirke Bliesen, Urweiler, Namborn und
Remmesweiler habe ich, da die Bedingungen des 8 176
8. A. B. G.gegeben find, unterm heutigen Tage auf⸗
gehoben.
St. Wendel. den 29. Oktober 1915.
Der Kal. Landrat.

VBekanntmachung.
In Oberthal ist die Maul⸗ und Klauenseuche aus⸗
gebrochen. Die notwendigen Sperrmaßnahmen sind
sofort getroffen worden.
St. Wendel. den 31. Oktober 1915.
D GHQAaundraot

Vekanun tmachung
In Ronnenberg ist die Maul- und Klauenseuche
rusgebrochen. Die notwendigen Sperrmaßnahmen sind
sofort getroffen worden.
St. Wendel, den 29. Oktober 1915.
Der Kal. Landrat.

Bekanntmachung.

Ueber den Ortsteil Kleinebersweiler der Gemeinde
Machern wird wegen Ausbruchs der Maul- und Klauen—
euche die vollständige Orts- und Stallsperre mit allen
rus den 88 190-192 der Seuchenordnung sich er—
gebenden Folgen verhängt. Der Ferkelmarkt in St.
Avold ist verboten. Diese Verordnung tritt sofort
in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach den ge—
etzlichen Bestimmungen bestraft.
Forbach, den 27. Oktober 1915.
Der Kreisdirektor.

Saarbrücken, den 535. November 1915.
Der Königliche Landrat:
VHon Miouel.

Eine Mahnung an die Landwirte.
Vom Vorsitzenden der Rheinischen Landwirtschaftskammer
 in Bonn geht uns das nachstehende Schriftstück
mit der Bitte um Veröffentlichung zu:
Landwirte, verkauft Eßkartoffeln!
Wiederholt schon ist diese Aufforderung in der Land—
wirtschaftlichen Zeitschrift an die rheinischen Landwirte er⸗
gangen; ich halte es jedoch für meine Piflicht, sich noch
ꝛinmal amtlich auf das dringendste auszusprechen. Die
übertrieben hohen Preise, welche sich in der letz—
ten Zeit für Kartoffeln — ebenso wie für einige andere
landwirtschaftlichen Erzeugnisse, z. B. Schlachtschweine
ind Butter — herausgebildet haben, sind für die Land—
virtschaft durchaus unerwünscht, denn sie dienen nur dazu,
jegen die Landwirtschaft Stimmung zu machen und den
Vorwurf des Lebensmittelwuchers gegen sie zu erheben.
dieser Vorwurf ist ungerecht. Gegen solche Preistreibereien
ind die einzelnen Landwirte ebenso machtlos wie die
andwirtschaftlichen Organisationen. Die Landwirtschaft, die
v manche Opfer, welche ihr die schwere Kriegszeit auf⸗
rlegt, ruhig und tapfer auf sich genommen hat, darf und
vill auch keinen ungerechtfertigten Gewinn erzielen auf
sosten der Gesamtheit und erst recht nicht auf Kosten so
zieler durch Nahrungssorgen schwer bedrückter Familien.
Zie würde es daher nur begrüßen können, wenn die be—
rufenen staatlichen Behörden durch geeignete Maßnahmen,
insbesondere auch durch Festsetzung von Höchstpreisen,
diesen Preistreibereien Einhalt geböten.
Ebensowenig wie ein vernünftiger Mensch gegen die
dandwirte den Vorwurf erheben wird, daß sie die hohen
Schweine- oder Butterpreise durch Zurückhalten der Ware
erschulden, ebensowenig darf auch die Annahme Berech—
igung finden, als ob die Landwirte mit dem Absatze
hrer Kartoffeln zurückhielten, um später höhere Vreise
zu erzielen. Eine solche Berechtigung würde zudem gänz—
ich verfehlt sein, da mit dem Erscheinen der rei⸗
chen Kartoffelvorräte des Ostens Aufdenwest—
lbichen Märkten ein Sinken des Preises be
timmt zu erwarten ist.
Darum zögere kein rheinischer Landwirt sowohl im
Interesse der Gesamtheit wie in seinem eigenen Interesse,
obald als möglich alle Kartoffeln zu verkaufen, die er nach
deckung des Bedaris seiner Wirtschaft entbehren kann
Bonn, 26. Oktober 1915.
Der Vorsitende der αειιιιιαr
fiür di? —
A1 11 11 533231569*
            
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