Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

— 302

Polizeiverordnung.
Auf Grund des 8 142 des Gesetzes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. JZuli 1883 und des Gesetzes
ĩber die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird unter
zussimmung des SHerrn Oberbürgermeisters für den Umfang
des Stadikreises Saarbrücken nachstebende Volizeiverordnung
erlassen: 81
Zuwiderhandlungen gegen die 88 1, 2 und 3 Absatz
der am 17. Auoust 1915 erlassenen Ziegenbock-Körordnung

werden mit Geldstrafen bis zu 30 Mark bestraft, an deren
Stelle im Umdermidoentfattg wylswrochende Haftstrafe tritt.
Die gluche Strafe trifft denjenigen, der einen ungkkörten
oder abgekörten Bock derart weiden läßt, daß derselbe
fremde Ziegen bedecken kann.
Saarbrücken, den 2. August 1915.
Der Könialiche Polizeidirektor.
v. Miauel.

Sprungregister

ür die bei

— — —— — ————24

—

angekörten Böcke (RName und Nummer)

—ò—

——— —— ——————————— ————— ——

2
*
—X
2
26
2

Des Bockes

Name

Zucht⸗
buch⸗
—V—

Datum
der Bedeckung

Tag Mon. Jahr

Eigentümer des weiblichen Tieres

Name

Wohnort

Des weiblichen Tieres

Name

du
u
*

...

——

444

dekunnmochungen oderer behdren.
Rekanutmachung.
Im Bezirke der Ersatzkommission Saarbrücken⸗
Land findet die Musterung sämtlicher im Jahre 1897
eborenen Wehrpflichtigen nach folgendem Plane statt:
Montag, den 8. November: Musterungslokal Ton⸗
jalle in Saarbrücken, Wilhelm Heinrichstraße.
Beginn: 8 Uhr 15 Minuten vormittags.
Die Wehrpflichtigen der Bürgermeisterei Brebach.
dienstag, den 9. November: Bürgermeisterei Bre—
und Kleinblittersdorf.
Mittwoch, den 10. November: Musterungslokal
kirner Bierhalle in Sulzbach.
Beginn um 8 Uhr vormittaagas: Bürgermeisterei
dudweiler.
Donnerstag, den 11. November: Bürgermeisterei
dudweiler.
Freitag, den 12. Nobember: Bürgermeisterei Dud—
veiler und Bürgermeisterei Friedrichsthal.
Samstag, den 13. November: Bürgermeisterei
Friedrichssthal und Quierschied.
Montag, den 15. November: Bürgermeisterei
Zuterschied und Sulzbach.
Dienstag, den 16. November: Bürgermeisterei
Zulzbach.

zach

Musterungslokal Turnhalle, Beginn B/Uhr.
Donnerstag, den 18. November: Bürgermeisterei
bölkli:gen.
Freitag, den 19. November: Bürgermeisterei Völk—⸗
lingen und Gersweiler.
Samstag, den 20. November: Bürgermeisterei
Bersweiler und Riegelsberg.
Montag, den 22. November: Bürgermeisterei Rie—
Jelsberg und Heusweiler.

Dienstag, den 238. November: Bürgermeisteret
Heusweiler und Ludweiler.
Mittwoch, den 24. November: Bürgermeisterei
Ludweiler und Püttlingen.
Donnerstag, den 25. November: Bürgermeisterei
Püttlingen.
Freitag, den 26. November: Bürgermeisterei
Bölklingen.
Die Wehrpflichtigen werden durch das Bezirks—
kommando beordert.
Süämtliche im Landkreise Saarbrücken sich aufhal—
tende Gestellungspflichtige werden hiermit aufgefor—
dert, zu der vom Bezirkskommando bestinimten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Klei—
dung versehen vor der Ersatzkommission zu erscheinen.
Wehrpflichtige, die in früheren Jahren als dienstun—
tauglich ausgemustert worden sind, und bis jetzt noch
nicht gemustert worden sind oder aus einem anderen
Bezirk, in welchem die Musterung der Dienstuntaug⸗
lichen noch nicht stattgefunden hat, zugezogen sind,
haben sich unverzüglich bei dem Bezirkskommando hier
unter Vorlage ihrer Militärpapiere anzumelden oder
ich spätestens an dem Tage, an welchem die Musterung
der Pflichtigen ihres Aufenthaltsortes stattfindet. im
Musterungslokal zu stellen.
Zurückstellungen wegen häuslicher Verhältnisse
können nur in einzelnen dringenden Fällen und nur auf
kurze Zeit erfolgen. Anträge sind sofort beim Bürger—
neisteramt anzubringen; diese sind nach dem vorge⸗
schriebenen Formular aufzunehmen und umgehend be—
autachtet einzureichen.
Wer seiner Gestellungspflicht nicht nachkommt,
wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft. Wer
durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
ürztliches Attest einzureichen. auf dem Geburtstad umns
            
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