Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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genehmigung die Eisenbahnstation, auf der die Ver⸗
fadung erfolgen soll, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Die für die Beförderung benutzten Eisenbahnwagen
sind durch gelbe Zettel mit der Aufschrift „Sperrvieh“
zu kennzeichnen. Ein gleicher Vermerk ist auf den
für die Versendung benutzten Frachtbriesen anzubrin—
gen. Dem Frachtbrief ist ferner eine Erlaubnis bei⸗
zuheften. Klauenvieh, das in den so gelkennzeichneten
Eifenbahnwagen befördert wird, darf nur nach der auf
dem Frachtbrief angegebenen Eisenbahnstation ver—
hracht werden. Ein Entladen oder Umladen ist un⸗
terwegs nur insoweit zulässig, als es zur Erreichung
des auf dem Frachtbriefe bezeichneten Bestimmungs⸗
ortes notwendig ist. Die Ortspolizeibehörde des
Schlachtortes ist von dem bevorstehenden Eintreffen
der Tiere rechtzeitig telegraphisch oder telephonisch zu
benachrichtigen. Sie hat auf das Eintreffen zu achten
und gegebenenfalls über den Verbleib weitere Ermitte—
lungen anzustellen.
b) Sofern dringende wirtschaftliche Gründe die
Aufstallung oder uneingeschränkte Durchführung der
Absonderung des Klauenviehs der nicht verseuchten Ge⸗
höfte untunlich erscheinen lassen, ist der Herr Regie⸗
rungspräsident ermächtigt, Erleichterungen zuzulassen.
Sämtliche Hunde sind festzulegen. Der Festlegung
ist das Führen an der Leine und bei Ziehhunden die
seste Anschirrung gleich zu erachten. Die Verwendung
on Jagdhunden bei der Jagd ohne Leine ist gestattet.
e) Schlächtern, Viehkastrierern sowie Händlern
uind anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen
overkehren, ferner Personen, die ein Gewerbe im Um—
herziehen ausüben, ist das Betreten aller Ställe und
sonstiger Standorte von Klauenvieh in den Sperrbezir⸗
ten, desgleichen der Eintritt in die Seuchengehöfte ver⸗
boten. In besonders dringlichen Fällen kann die
Ortspolizeibehörde Ausnahmen zulassen.
d) Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner
Zerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit sol⸗
chem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus
den Sperrbezirken nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis
unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaß—
egeln ausgeführt werden.
e) Die Einfuhr von Klauenvieh in die Sperr—
bezirke sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch
die Bezirke ist verboten. Dem Durchtreiben von
slauenbvieh ist das Durchfahren mit Wiederkäuer—
gespannen gleichzustellen. Die Einfuhr von Klauen⸗—
vieh zur sofortigen Schlachtung kann von der Ortspoli⸗
zeibehörde unter der Bedingung gestattet werden, daß
die Einfsuhr zu Wagen ersolgt. Die Einfuhr von Klauen—⸗
vieh — zu Nutz- oder Zuchtzwecken — ist nur im Falle
eines besonders dringenden wirtschaftlichen Bedürf⸗
tisses mit Genehmigung des Regierungspräsidenten zu—
lässig. Im Seuchengehöfte darf die Einfuhr von
lauenvieh auch ausnahmsweise nicht stattsinden.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Anord⸗
niung werden gemäß 8.74 ff. des Viehseuchengesetzes
wm 26. Zuni 1909 bestraft.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Saarbrücken, den 28. Oktober 1915.
Der Königliche Landrat.
J. V.: Woytt, Kreissekretär.
Nachweisung
derjenigen Personen, die ihren Wandergewerbeschein
für 1915 schon länger als einen Monat nicht eingelöst
haben.

Fe * W J Name und Wohnort J
1. 55 Detemple Nikolaus, Rentrich.
2. 3524 Grim Johann Ehefr. Bübingen.
61 Möhring Heinrich. HNudweiler

— A

363 2auck Zohann Friedr, Dudweiler.
5. 964 ßusse Peter, Herrensohr.
ß. 968 hübschen Matth. Ehefr., Dudweiler.
7. 1625 Resch Franz Ehefr., Dudweiler.
3. 2985 Mühlheim Emil Ehefr., Dudweiler.
9. 3316 desmeister Michael Ehefr., Herrensohr
10. 3348 Nieser Peter, Dudweiler.
1. 100 Zackrzewski Otto, Friedrichsthal.
12. 104 Bemmel Friedrich, Friedrichsthal.
4. 1058 deinrich Peter, Friedrichsthal.
.1132 Sattler Peter, Bildstock.
115 c-chroer Karl, Bildstock.
3. 117 dau Friedrich Ehefr., Bildstock.
7. 975 ßink Reinhard Witwe, Friedrichsthal.
18. 2988 dolzer Karl, Friedrichsthal.
19. 1621 Jung Josef, Gersweiler.
20. 3569 Schons Johann Ehefr., Stangenmühle.
21. 990 -chulz Jakob Ehefr., Holz.
22. 74 Blaes Peter Ehefrau, Großrosseln.
23. 2317 Brück Jakob Ehefr., Altenkessel.
24. 2219 ꝛnopp Adolf, Rockershausen.
25. 2320 dJackas Karl Ehefr., Neudorf.
26. 3120 Schmitt Peter Ehefr., Altenkessel.
27. 2630 Zochum Johann Ehefr., Quierschied
28. 2987 Beit Johann, Quierschied.
29. 88 Warken Konrad Ehefr., Sulzbach.
30. 96 Birtel Friedrich, Altenwald.
»1. 978 Bungert Franz Ehefr., Sulzbach.
32. 2669 haben Christian, Hühnerfeld.
33. 2672 Keßler Josef Ehefr., Sulzbach.
34. 83121 Becker Josef Ehefr., Sulzbach.
35. 3298 Werken Zakob, Sulzbach.
36. 983 S—5chreiner Lorenz Witwe, Völklingen.
37. 985 35chmitt Karl, Völklingen.
38. 1524 8auer Martin, Völklingen.
39. 1600 drein Peter, Wehrden.
40. 1614 duth Wilhelm Ehefr., Wehrden.
41. 1615 huth Wilhelm, Wehrden.
42. 1617 Neyer Julius, Völklingen.
43. 1618 tlehr Bernhard, Völklingen.
44. 1620 3pangenberger JZulius, Völklingen
15. 3323 Wiesmann Alois, Fürstenhausen.
16. 3331 deinz Karl, Wehrden.
47. 3386 Altmeyer Georg, Völklingen.
18. 3640 Sehyler xXaver Ehefr., Völklingen.
49. 3641 Merk Wilhelm Ehefr., Völklingen.
50. 3726 Gäng Lorenz Ehefr., Völklingen.
Die Gendarmen und Polizeibeamten haben die
oorstehend aufgeführten Personen im Hinblick auf einen
etwaigen Wandergewerbebetrieb strengstens zu über—
wachen und dieselben zur Anzeige zu bringen, falls
sie den Gewerbebetrieb im Umherziehen ohne Wander
rewerbeschein ausüben.
Saarbrücken, den 25. Oktober 1915.
Der Königliche Landrat
J. VB.: Sommer

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.Auf Grund des 83 der Bekanntmachung über die
Errichtung von Preisprüfungsstellen vom 25. September
And der Ausführungsanweisung vom 6. Ottober 1915 wird
ür den Umfang des Kommunalverbandes Saarbrücken⸗
Land eine Preisprüfungsstelle mit dem Sitze in Saar⸗—
bruͤcken errichtet.
Der Bezirk der Preisprüfungsstelle umfaßt sämtliche
Bemeinden des Kreises, auch diejenigen mit mehr als
10 000 Einwohnern.
Vorsitzender der Preisprüfungsstelle ist der Landrat
des Kreises Saarbrücken. Als Stellvertreter sind berusen
Regierungs-Afssessor Dr. Sommer und Kreissekretär Michels
in Saarbrücken. Ferner sind als Mitglieder berusen:
Kaufmann Fritz Obenauer ir. in Saarbrücken, Saar—⸗
gemün derstraße;·
Landwirt und Gemeindevoriteher Kohler in Völklingen;
Maichinenwerkmeister Louis m Loutsentha
Gechãfts filhrer der Konsumvereine sür Berg⸗ und
Hurrena rheiter Schneiner in Gulzhac -
            
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