Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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brauchten Gegenstäünden anus Kupfer, Messing und Rein—
nickel, sind bis jetzt nur sehr geringe Mengen zur Ab—
lieferung oder Anmelsdung gekommen. Die Frist zur
freiwilligen Abgabe ist bis zum 16. ds. Mts. verlängert
worden. Es werden in den nächsten Tagen nochmals
Bekanntmachungen verteilt, die den genauen Wortlaut
der betreffenden Verordnung enthalten.
Ich ersuche an Hand derselben nochmals genau zu
prüfen, ob nicht doch noch beschlagnahinte Gegenstände
borhanden sind, die noch nicht gemeldet oder abgegeben
sind. Bei der hohen Strafe, die auf wissentlicher oder
fahrlässiger Verschweigung beschlagnahmter Gegen—
stände ruht, kann nur peinlichste Sorgfalt empfohlen
werden.
Unwissenheit kann jetzt nich? mehr vorgeschützt
werden.
Ludweiler, den 4. Httober 1915.
Der Büuͤrgermæeister.
Poller.

VBerkanntmachu ngc
Laut Verfügung des Herrn Landrats zu Saar—
brücken vom 8. Oktober 1915 Nr. 9661 darf der Ver⸗
daufspreis für Weißlkohl im Zentner nicht mehr
wie 4 Pfennig für das Pfund und im Pfund
nicht mehr wie 5 Pfennig betragen. Höhere
Verkaufspreise sollen zur Anzeige gebracht
werden und ersuche ich diejenigen, welche höhere Preise
im Verlaufe fordern, mir anzuzeigen. Die Polizei⸗
organe sind angewiesen, ebenfalls den Verkauf von
Weitzkohl zu überwachen.
Zudweiler. den 9. Ottober 1815.
Der Buͤrgermeister.
Poller.

Bolam nturachanung
Mir sind 200 Zentner Kartoffeln zur sofortigen
eieferung für die hiesigen Gemeinden bestellt. Da
durch die veichliche Kartoffelernte im hiesigen Bezirke
Ueberfluß an Kartoffeln vielfach vorhanden ist, möchte
ich die bestellten Mengen aus hiesigen Quellen decken.
Zu diesem Zwecke ersuche ich diejenigen, welche gute
Sorten Kartoffeln zu verkaufen in der Lage sind, sich
sofort auf dem Bürgermeisteramte oder bei dem Poli—
eisergeanten zu melden. Die Gemeinde wird die Kar—
wffeln sofort nach Lieserung bezahlen und für den
gentner 8,50 Mk. geben, wofür sie auch die Besteller
?rhalten werden. Ich ersuche von diesem Angebot recht
fleißigen Gebrauch zu machen, da ich andernfalls den
Bedarf von außerhalb eindecken muß.
Ludweiler, den 9. Oktober 1915.
Der Büurgermeister.
Poller

Wegen vielfacher Vergehen gegen die Bundesrats—
verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide wurde
mit Verfügung vom 24. Ifd. Mts. die Mühle des Mi—
chael Schuwer auf Neumuhle, Gemeinde Ormesheim,
bis auf Weiteres geschlossen. In derselben darf kein
Betreide vermahlen werden.
Dies ist sofort ortsüblich bekannt zu machen.
St. Ingbert, den 39. Septemoec .
G. M. 436 gez. Taxgeimer.

Bekannimachung.
Betr. Hochstwreise für Butter.
Das K. Bezirksamt Zweibrücken setzt auf Grund
des 85 des Gesetzes betreffend Höchsthreise vom 4.
Augufst 1914 (in der Zassung der Betanntingchung
bom 17. Dezember 1919 und der Volleugs⸗Anweifung
hierzu vom 2. Zuli 19153 für die Stapt Swribriden
A
aͤn den Verbraucher auf 1.70 Mark. sür den hrnn

Amtsbeziͤrk auf 1.50 Mark fest. Der Höchstpreis gilt
nicht für Süßrahmbutter.
neberschreitungen dieses Höchstpreises werden nach
86 Ziffer 1 genannten Gesetzes mit Gefängnisstrafe
his zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehn—
tausend Mark bestraft.
Zweibrücken, den 28. September 19153.
Königliches Bezirksamt.
Pöhlmann

In Niederum ist die Maul- und Klauenseuche aus—
gebrochen. Zum Sperrbezirk gehört der Ort Niederum.
Ein Beobachtungsgebiet wird vorläufig nicht ge—
bildet.
Bolchen, den 25. September 1915.
Der Kaiserliche Kreisdirektor.

Die Maul- und Klauenseuche und der Schweine—
Rotlauf unter den Schweinen des Braumeisters Ober—
seidt ist erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln find aufge—
joben worden.
Bolchen, den 29. September 19183.
Der Kaiserliche Kreisdirektor.

Betroff: Maul⸗ und Klauensenche.
Nach amtstierarztlicher Feststellung find die Vor—⸗
arussetzungen des 8 188 der Min.Bek. v. 27. April
1912 (6 176 der Ausführungsvorichriften des Bundes—
rats) erfüllhlt.
Die Seuche ist hiernach in sämtlichen Orten des
Amtsbezirks erloschen. Die Schutzmaßregeln wurden
aufgehoben.
St. Ingbert, den 80. September 1915.
F Kogl. Bezirksamt.
Dile Verwertung von Eicheln, Bucheln, Noßlastaten,
bindern⸗, Ahornfrüchten und getrockneten Vogelbeeren
als VBietze und Hichnerfutter sowie zur Delbereitung.
Der Preußzische Landwirtschaftsminister gibt fol⸗
gendes bekannt:
Um die Bestände an Viehfutter und Pflanzenblen
yju vermehren, erscheint es geboten, die Fruchte der
daubholzbäume zu sammeln, zumal die letzteren in
diesem Jahre vielfach guten Fruchtanfatz zeigen. Dio
Bedetligung der Schulklinder bei der Arbeit des Sam⸗
nelns dürfde die Bestrebungen wesentlich fördern. In
Bhetracht kommen in erster Linie die Früchte der Eiche,
der Buche und der Roßkastante, außerdem die Samen
der Linde und des Ahorn.
Die Zusammensetzung der Früchte der drei erst⸗
genannten Baumarten und die der Buchelkuchen ist
rolgende;

Eiweißartige kurbemekl⸗
Stoffe Fett artige
Stofse
«a) frische Früchte
90 0 00
1. Eichel 2,2 2,0 35
2. Buchel (geschält) 24,0 21,0 40
3. Roßrastanie 5,0 2,8 42
pAgetrocknete Früchteund Buchelkuchen.
. Eichel (geschäut) 5, 6 4,1 70
2. Buche kuchen (von ge⸗
schältem Samen) 37,0 75 30
3. Roßkastanie 7.7 6.1 67
Die Verwertung der Eichein und Bucheln als Vieh—⸗
utter kann erfolgen durch den Eintrieb von Schweinen
ind Schafen in den masttragenden Wald oder durch
Verfüttern im Stall.
Bei der Stallfütterung können frisché Eicheln
in Gaben von 224 Kilogramm für den Kopf und Tag
an tindpieh (Mastnrieh), bon 1 4o6ranim ou Sapeine
            
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