Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Der geflügelte Seamen des Ahorn hat einen ziem—
lich hohen Futterwert.
Die Gewinnung der vorgenannten Früchte wird drin—
jend empfohlen. Auf Antrag beim Herrn Ortsschulinspektor
verden die für das Sammeln sich eignenden Kinder vom
Unterrichte befreit.
Weitere Auskunft erteilen die Forstbeamten, insbe—
ondere der Oberförster.
Saarbrücken, den 1. Oktober 1915.
Der Königliche Landrat.
No. K. 9263. J. V.: Michels, Kreissekretär.
bokhunntmochungen guderer behörden.
Bekanntmachung.
Nachdem seitens des Herrn Ministers für Land—
virtschaft, Domänen und Forsten Bestimmungen über
das Sammeln von Eicheln und Bucheln in den Staats—
orsten ergangen sind, weist M. E. U. III A. 915
16. 9. 15 darauf hin, daß bei dem gegenwärtigen
Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitern die Beteili—
gung von Schulkindern an dem Einsammeln der ge—
nannten Früchte dringend erwünscht ist. Das Sammeln
beginnt alsbald, dürfte unmittelbar nach Beendigung
der Kartoffelernte am stärksten betrieben werden und
läßt sich bei guter Witterung und wenn keine Schnee—
decke hinderlich wird, bis in den Winter hinein fort—
setzen. Die ländliche Bevölkerung würde bei dieser
Arbeit eine lohnende Beschäftigung finden. Die
Jugend ist über das vaterländische Interesse, dem sie
durch ihre Beteiligung an dem Einsammeln der be—
zeichneten Frucht dienen kann, zu belehren. Für die
Dauer des Krieges wird geeigneten Schulkindern im
Bedarfsfalle für diesen Zweck der notwendige Urlaub
gewährt werden.
Saarbrücken, den 1. Oktober 1915.
stönigl. Kreisschulinspektion 1: II:.
Marx. Marxrxu. Hirtz.
Bßölklingen: Neunkirchen:
Hirtz. i. V.: Marx.

Bekanntmachung.
Die Rotlaufseuche unter dem Schweinebestande
des Bergmanns Jakob Becker in Ritterstraße ist er—
soschens Ich habe daher die über das Gehöft verhängte
Sperre aufgehoen.
Püttlingen, den 27. September 1915.
Der Bürgermeister.
Mattonet.

Bekanntmachung.
Die Rotlaufseuche in dem Gehöfte des Bergmanns
Nikolaus Schröder zu Ottenhausen ist erloschen. Die
angeordneten Sperrmaßregeln sind wieder aufgehoben.
sKersweiler (Saar), den 27. September 1915.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Müller.

Die hiesige Gemeindekasse ist künftig auch Mon—
kägs, Mittwochs und Freitaags von 224 Uhr nachmit—
rags geöffnet.
Die Hebungen in Bildstock werden nur mehr ein—
mal monatlich und zwar Dienstags nach dem Haupt—
zahltag der Bergleute abgehalten.
Weiter findet vierteljährlich eine Hebung in dem
ovorderen Beamtenzimmer der Kaffeeküche zu Maybach
statt und zwar die nächste am Dienstag, den 9. No—
pemiber, vormittags 10 Uhr.
Friedrichssthal, den 30. September 1915.
Der Bürgermeister
Forstoer

Gesetzliche Regelung des Verkehrs mit Stroh in Aussicht.
Dem Vernehmen nach ist eine gesetzliche Regelung des
Verkehrsmeit Stroh zu erwarten. das Stroh ist in
exster Linie berufen, bis zu einem gewissen Grade die
Lücken auszufüllen, die durch die fehlende Einfuhr von
Kraftfutter aus dem Ausland entstanden sind. In jedem
Landwirtschaftsbetriebe muß das Stroh mehr als sonst zu
Fütterungsewecken herangezogen werden. Die landwirtfchaft—
iche Versuchsstation in Goͤttingen ist damit beschäftigt, bis
zu Beginn der Winterfütterung ein Verfahren auszuar—
heiten und den Landwirten bekanntzugeben, das eine bes—
ere Ausnutzung des Strohes bei der Fütterung ermöglicht.
Aber auch die Strohmengen, die der einzelne Landwirt
ntbehren kann, müssen zahlreiche und wichtige Zwecke der
Bolkéwirtschaft erfüllen. Der Strohhäcksel bildet unter den
jegebenen Unmständen die Grundlage der Ration der in
tädtischen. industriellen und gewerblichen Betrieben tätigen
zugtiere. er wird in weitem Umfang daszu benußt, um
zus der Rühenmelasse ein transportables Futter herzu—
tellen. Die Herstellung von Strohmehl hat einen beträcht—
ichen Umfang ançenommen, es wird direkt zur Vferde—
ütterung, dann aber auch zur Umwandlung verschiedener
ztoffe, wie Panseninhalt der geschlachteten Wiederkäuer,.
Blut, Kartoffeln usw. in haltbare, versandfähige Ware ver—
vendet. Schließlich ist eine Fabrikation von Strohkraäftfutter
in die Wege geleitet, das in seiner Nährwirkung dem Stärke—
nehl gleicknertig ist. Berücksichtigt man noch, daß auch
die Heeresvernaltung höhere Ansprüche als sonst an den
Ztrohnperxgt stellt. so wird daraus die hohe Bedeutung,
die das Stroh in der heutigen Volkswirtschaft beansprucht.
yhne weitersz klar.

Der Strohverbrauch im landwirtschaftlichen Betriebe soll
elbsthernständblich durch die gesetzliche Regelung nicht be—
ührt werden. Für das in den Verkehr kommende Stroh
ind aber Preise in Aussicht genommen, bei denen der
Frecuger seine Rechnung findet. Eine Regelung des Ver—
ehrs mit Stroh scheint aber unter den geschilderten Ver—
zältnissen unerläßlich, da sonst die Gefahr besteht, daß
ie Spekulation sich dieses Artikels bemächtigt. Nach alle—
dem wird Stroh in der bevorstehenden Wirt—
chaftsperiode ein en sehr guten Preis haben,
und es kann den Landwirten nicht dringend genug ge—
raten werden, alle irgend greifbaren Ersatzstoffe für Streu—
wecke zu verwenden und möglichst viel Stroh für die
Fütterung im eigenen Betriebe und zum Verkauf freizu—
nachen, denn es darf nicht vergessen werden, daß in den
von der Troͤckenheit des Vorsommers betroffenen Gesbieten
des Reiches auch die Strohernte unbofriedigend geweson ist.

Saarbrücken, den 5. Oktober 1915.
Der Königliche Landrat:
von Miqouel

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