Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntuachung.
Beschlagnahme, Meldopflicht und Ablieferung von fer—
tigen, gebranchten und ungebrauchten Gegenständen aus
Kupfer, Messing und Reinuickel.
Die im Kreisblatt S. 436 erfolgte Verössentlichung
oom 22. 9. 15., wonach als Meldefrist der nicht zur
Ablieferung gebrachten Gegenstände die Zeit vom 25.
September bis zum 30. September angegeben ist, ist
zegenstandslos geworden, nachdem durch die in dem—
selben Kreisblatt S. 434-436 veröffentlichte neue Be—
kanntmachung die Frist für die freiwillige Ablieferung
bis zum 16. Oktober verlängert und die Meldefrist auf
die Zeit vom 17. Oktober bis zum 16. Nopember fest⸗
gesetzt worden ist.
Saarbrücken, den 25. September 1915.
Der Königliche Landrat.
J. V.: Woytt, Kal. Kreissekretär.

In Holz ist die Maul- und Klauenseuche auch in
sfolgenden Gehöften ausgebrochen:
l. Friedrich Büch-Klein, pens. Bergmann,
2. Peter Sauer, Bergmann,
3. Peter Enderlein, Bergmann,
4. Peter Bauer,
PpPeter Krüger, Haus Nr. 253,
Ludw. Brunnet sen., Ackerer,
Ludw. Brunnet jun., Bergmann,
Friedrich Feld-Neu,
.RPolizeibeamter Klein.
Meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vornn *0
September 1915 Kreisblatt S. 428 wird hiermit auf
die vorgenannten Gehöfte ausgedehnt.
Saarbrücken, den 27. September 1915.
Der Königliche Landrat.
J. V.e: Woytt.
2 3 979 3 Uzaert
denunnne Angen oor ol. Puze een.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge—
bracht, daß die Abfuhrzeit für Müll, Asche und ehr—
cicht für die Zeit vom 1. 10. 1915 bis 1. 4. 1916 4uf
die täglichen Stunden von GM Uhr abends sestgesetzt
 wird.
Anschließend hieran wird auf Grund des 858 der
Straßenpolizeiverordnung vom 20. 9. 1902 entspeechend
dem 8 5 der Polizeiverordnung betrefsend die Beseiti—
gung von Hausabfällen pp. vom 20. 9. 02. foldende
polizeiliche Anordnung erlassen:
Die Müllgefäße dürfen nicht früher als eine
halbe Stunde vor Beginn der Abfuhrzeit her—
ausgestellt werden und sind dicht am Hause, und
wo Vorgärten sind, dicht an der äußeren Seite der
Vorgartenmauer aufzustellen. Sie müssen unmit—
elbar nach der Entleerung nach dieser Aufstel—
lungsstelle zurückgebracht werden.
Bis spätestens um 10 Uhr abends müssen die Müll—
gefäße von der Straße entfernt sein, gleichviel ob
sie entleert sind oder nicht.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 60
der Straßenpolizeiverordnung vom 20. 9. 02. mit einer
Beldstrafe bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Falle
)es Unvermögens entsprechende Haft tritt, bestraft.
Saarbrücken, den 23. September 1915.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. V.: So m
19
Tenntunachung.
Das Musterungsgeschäft, welches für den hiesigen
Bürgermeistereibezirk für den 7. Oktober in der Turn⸗
halle zu Völklingen angesetzt worden war, findet nicht
in dieser, sondern im Schlafhaus 11 der Röch—
finoeschen HSütftftenwverkte in Bzlftinoen zu

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der angegebenen Zeit pünktürch statt. Das Schlafhaus
liegt am Ausgang der Straße nach Bous und ersuche
ich die Gestellungspflüchtigen, sich pünttlichst dortselöst
einzufinden.
Ludweiler, den 25. September 1915.
Der Bürgermeister:
Poller.

Bekauntmachung.
Die Heeresverwaltung beabsichtigt, auch Heu der
iesjährigen Ernte aufzukaufen. Um übersehen zu
önnen, was im diesseitigen Bezirke abgegeben werden
ann, wird gelegentlich der Viehzählung am 1. n. Mts.
nuch eine Ermittelung der Heuvorräte stattfinden. Ich
rsuche den Zählern auch anzugeben, wieviel Heu
chätzungsweise geerntet ist und wieviel davon im eige—
nen Beétriebe gebraucht wird.
Ludweiler, den 25. September 191858.
Bürgermeister:

Bekanntnachung.
Nachdem keine seucheverdächtigen Erkrankungen
tuter dem Schweinebestande des hiesigen Knappschafts—
ranfenhauses mehr vorgekommen sind, wird die unter
»„m 7. ds. Mts. über das Gehöft verhängte Sperre
ziermit aufgehoben.
Suierschied, den 24. September 1915.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Dony.

Bekanntmachung.
Imn Behbft des Forsthauses Hammerkopf der Ge—
irrinde VDutterhausen ist die Maul- und Klauenseuche
Meen.
Die unterm 21. Juli d. Is. angeordneten Schutz—
natztrahmen habe ich aufgehoben.
Saargemünd, den 20. September 19153.
Der Kreisdirektor.
J. V.: gez. Loew.
Schafft eine zweste Gemüseernte,
heift alle mit, die ihr dazu in der Lage seid!
** ist eine vaterländische Pflicht, die jeder Land—
wirt und Gartenbesitzer erfüllen kann, eine zweite
rntean Gemüsen in diesem Herbst herbeiführen
zu hetsen. Es kommen natürlich nicht alle Gemüsearten
m Becracht, doch können gerade die wertvollsten, weil
nahrhaftesten und ertragreichsten, eine zweite Ernte
ergeben. Diese sind:
1. Spinat. Aussaat für Herbsternte bis Ende
August, für die zeikige Ernte im nächsten Frühjahr von
Mitte bis Ende September. Werden später, im Okto—
der etwa, größere Mengen Spinat geerntet, die nicht
sofort in frischem Zustande verwendet werden können,
'o sind sie zweckmäßig zu dörren. Spinat verliert im
Dörrvorgang erheblich an Umsang und Gewicht, ge—
vinnt den Verlust aber wieder bei der Zubereitung
und schmeckt dann mindestens ebenso gut wie frischer.
2. Grünkohl kann die Landwirtschaft noch mit
Drillmaschinen sisen und nachher die Pflanzen ver—
oflanzen. 1 Kilo Grünkohlsamen genügt für die Be—
flanzung von 10 preuß. Morgen. Die kleinen Gar—
enbesitzer sollten einige Gramm Grünkohl jetzt sofort
auf abgeernteten Landstücken ihrer Gärten aussäen,
»der auch vom Gärtner Grünkohlpflanzen kaufen, die
etzt vielfach erhältlich sind.
3. Möhren sind sowohl für Herbst- wie Früh—
ahrsernte (mit Ueberwinterung) jetzt auszusäen. Für
Zpätherbsternte kommt in Betracht die Sorte „Halb—
ange Nanteser“, für Frühsahrsernte die Sorte „Suden—
zurger“, „Braunschweiger Halblsange“. Saatmendge:
12 Gromm für 1 Quodratmefter
            
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