Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

439.

31
8
31432
J
—A
32118.

Beamte, — Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben Verfügung

Gegenstand

Sänmtliche Herren
Burgermenster.
Desgl.

22. Febr. 1900, Nr. 924,
16. März 1900, Nr. 1873.
165. Aug, 1894, Nr. 9608,
ß. Nov. 1896, Nr. 12374,
26. Aug. 1887, dRir. 10 028,
o. Ottober 1906,
Nr. 4319 II.

Bedars an Zähllarten über Brände. (Fehlanzeige nicht
ersorderlich.)
Bericht über Kunst⸗- und AltertumsSammlungen. (Fehl—
anzeige nicht erforderlich.)

33

18.

Der Herr Bürgermeister
zu Völklingen.
Herr Gemeindeoberförster
her.

Vorlage der Nachweisung C der gewerblichen Fortbildungsschulen,
 an denen besondere Kaufmannsklassen
eingerichtet sind.
Unträge auf Bewilligung von Beihülfen zur Förde—
rung der Waldkultur. sowie Auszüge aus den Lager⸗
büchern ũüber die Verwendung der zur Förderung
der Waldwirtschaft gewährten Beihülfen.
Einreichung der Nachweisung über Fach- und Fort—
bildungsschulen für die weibliche JZugend.
Nachweisung der Anträge auf Bewilligung von keineren
Hauslollekten für gemeinnsttzige usw. Zwede. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung der zu beschulenden blinden und taub—
stummen Kinder nach Muster A.
Beantragung von Beihilfen zur Hebung der Bienen⸗
zucht. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)

34

15.

4. Ott. 1908, Nr. 7168.
D. Oft. 1909, Nr. 11136.

35
36

—18.
15.

Sämtliche Herren
Bůuͤr germeister.
Desql.

6. Juli 1911,
Rre. 7122.
I. Juli I00 vi.. 7677.

37118.
331185.

Desgl.
Desgl.

8. Februar 1912,
Nr. 1420.
3. November 1905.
Nr. X. A. 3664.
18. August 1913,
—A
19. April 1913,
Nr. 4033.

39

13.1

Die Herren Bäürger⸗
meister von Brebach,
Hersweiler, Heusweiler,
Kleinblittersdorf, Lud⸗
weiler Puttlingen,
Riegelsbera und Volt
Ungen
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Desgl.
Decscai.—

Vorlage der Anträge auf freihändige Holzabgaben
aus Gemeindewaldungen.

iu

45.

4. Febr. 114, Nr. 86.
3. August 1912,
Nr. 83983.
i6. Apri igos. Hic. 5001
20. Februar 1909,
Vr. 1334,
27. Des. 1912, Nr. 13481.
d. Maärz 1908, Nr. 2795 u.
17. Mai 1900. Nr. 55833.

Aenderungen im Vorsitz der Orisausschüsse für
gZJbugendpflege. (Fehblanzeige nicht erforderlich.)
Bedarf an, Formularen in topographischen Ange—
legenheiten. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Veränderungs-⸗Nachweisungen des vorhandenen Materials
schmalspuriger Bahnen leinschließlich der elektrilschen
BahnenJ).
Veränderungen der Feuerwehren und Löschgerätschaften.

41120.
4220.
—A

D.

Bekanuntmachnuug.
Unter Bezugnahme auf 81 und 811 der Polizei—
perordnung vom 1. 5. 14 gebe ich hiermit bekannt,
daßß die Kanalisation der Obertorstraße fertiggestellt
ist. Ich fordere die Grundstückseigentümer der betr.
Straße hiermit auf, die Zeichnungen zum Anschluß ihrer
däuser an die Kanalisation, innerhalb 4 Wochen, bei
mir einzureichen. Die Vorschriften oben genannter
Polizeiverordnung sind dabei aufs genaueste zu be—
achten.
Saarbrücken, den 21. September 1918.
Der Königl. Polizei-⸗Direktor.
J. A.: chlesinger.

zekguntmoczungen gucerer debdrsen.

Bokanntunachung.
Diejenigen Landwirte, die sich in der Bürger—
meisterei Ludweiler ihr Saatgut kaufen wollen, haben
ich bis zum 25. d. Mts. bei dem Polizeisergeant
zu melden und anzugeben, wieviel und von wem sie
es erwerben wollen, sowie die Größe der zu bestellen—
den Fläche. Spätere Anmeldungen werden nicht mehr
genehmigt.
Ludweiler, den 21. September 1915.
Der Bürgermeister.
Poller.

Vekannituwachung.
Unter Bezugnahme auf 81 und 8 15 der Polizei⸗
berordnung vom 1. 5. 14 gebe ich hiermit bekannt,
daß die Kanalisation der Göbenstraße von Kanal⸗- bis
Deutschherrnstraße fertiggestellt ist. Ich fordere die
Grundstückseigentümer dieses Straßenstückes hiermit
auf, die Pläne zum Anschlusse ihrer Häuser an die
Kanalisation innerhalb 8 Wochen bei mir einzureichem,.
Die Vorschriften oben genannter Polizeiverordnung
ind dabei aufs Genaueste zu beachten. J
Saarbrücken, den 21. September 1915.
Der Königliche Polizeidirektor
J. V.: Sommer.
Reqierunags-Aisessor

Vekanuntmachung.
SFür das Problantamt in Saarbrücken sind aus der
Bürgermeisterei Ludweiler noch 100 Zentner Hafer der
diesjährigen Ernte zu liefern. Für gute handels- und
erfütterungsfähige Ware werden 15. — Mk. pro Zent—
ier gezahlt. Falls die Lieferung noch in diesem Monat
erfolgt, wird weiter eine Druschbvrämie von 5— Mk
oro Tonne zugebilligt.
Anmeldungen zur freiwilligen Abgabe sind bis
zum 27. d. Mts. bei den Polizeisergeanten anzubringen,
damit die Ablieferung noch vor dem 1. erfolgen kann.
Ludweiler, den 21. Seßtember 1915.
Der Bürgermeister.
—X
            
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