Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekan utnnachung.
Der von ver Kirche St. Arnual nach der Saar⸗
sähre bei Brebach führende Fußweg wird von der ge—
nannten Kirche ab bis zum Austritt aus dem Flugplatz
für die Dauer des Krieges für den öffentlichen Ver—
dehr gesperrt. Für den Verkehr steht der von der
Quienstraße am Ostrand des Flugplatzes entlang füh—
rende Weg zur Verfügung.
Saarbrücken, den 17. September 19815.
Der Königliche Polizeidirektor.

Bohtmeren nntgn guror
Verordnuung.

Unter Abünderung der Verordnung vom 19. 7.
1915 verbiete ich auf Grund der 88 4 und 9 Ziffer b
des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni
1851 jegliche Umarbeitung von Beute⸗ oder Munitionstücken,
 für die kein Erlaubnisschein der örtlichen
Hheimats⸗Militürbehörde gemãß Verfügung des Kriegs⸗
ministeriums vom 8. 7. 15 vorgelegt werden kann.
Zuwiderhandlungen werden, wenn die Gesetze keine
höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefüngnis bis zu
einem Jahre bestraft.
Saarbrücken, den 1. September 1915
Der Kommandierende General
des Stellv. 21. Armeekorps zugl. f. d. 16. Armeekorps.
gez. v. Moßner.

Bekanntmachung.
Die Rotlaufseuche unter dem Schweinebestande det
Bahnmeisters Jakob Löhr zu Völklingen ist erloschen
ind sind daher die angeordneten Sberrmaßkregeln wie⸗
aufgehoben.
Bölklingen. den 15. September 9015.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Klonz.
Bekanntmeachung.
Infolge Ausbruchs der Rotlauf-Seuche habe ich
uber das Gehöft des Nikolaus Schröder zu Ottenhau—
len die Sperre verhängt.
Sersweiler (KGaar), den 14. September 1915.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Müller.

Bekann tnuachnnug.
Die Rotlaufseuche ist unter dem Schweinebestande
des Bergmanns Jakob Becker in Ritterstraße ausge—
brochen. Ich habe über das Gehöft die Sperre ver—
hängt und die erforderlichen Schutzmaßregeln ange—
ardnet.
Püttlingen, den 7. September 1918.
Der Bürgermeister.
Dr Mattonet.

In Neuscheuern ist in 3 Stallungen die Maul⸗
und Klauenseuche festgestellt worden.
Sperrbezirk: Die Gemeinde Neuscheuern ist
Ausnahme der Anneren Freihof und Schürenwald.
Beobachtung sgebiet: Die Annexe Schüren⸗
38 sowie die zur Gemeinde Hambach gehörige Annexe
ch.
Saargemünd, den 10. September 1915.
Der Kreisdirektöyr 3 BVB: vez Loew

Für das laufende Rechnungsjahr sind von Seiten
her Kreise, einer Anzahl Städte, sowie einzelnen Land—
zemeinden für die Gewährung von Stipendien an Hand⸗
werker zum Besuche gewerblicher Fachschulen nachbe⸗
zeichnete Beträge bereitgestellt worden:
on der Stadt Trier 2185 Mk
oom Kreise Saarlouis 10008
oom Kreise Saarbrücken 800,
oon den Kreisen Bitburg und Ottweiler je 700,
bon der Stadt Saarlouis 600,
von der Stadt Saarbrücken 550 ,
von der Gemeinde Neunkirchen 500,
bon den Kreisen Daun, Trier und Wittlich je 300,
von den Kreisen Bernkastel, Merzig und
Saarburg je
vom Kreise St. Wendel
vom Kreise Prüm
von den Städten Wittlich, St. Wendel,
Ottweiler und Merzig je
von der Gemeinde Elversberg
von den Gemeinden Hohlhof, Wellersweiler
und Spiesen je 208
Die interessierten Handwerker werden hierauf be—
onders hingewiesen mit dem Ersuchen, sich rechtzeitig
dor dem Besuche von Fortbildungsgelegenheiten bei
den zuständigen Stellen um die Stipendien zu bewerben.
Die Anträge sind bei den Bürgermeisterämtern
der Wohnorte der Antragsteller zu stellen und zwar
möglichst unter Beifügung eines Zeugnifses über die
zherigen Leistungen, einer Beschreibung, was der
Bewerber sortan zu ergreifen gedenkt und eines Aus—
weises darüber, wo und in welcher Schule er Aufnahme
inden soll.
Seitens der Bürgermeisterümter werden die An—
kräge den zuständigen Kreisausschüssen zur Beschluß—
taffung vorgelegt, worauf weitere Mitteilung fsolgt

Stroirern be und Strohvedarf.
Der Preußische Landwirtschaftsminister gibt fol
gendes betannt:
Insolge der Trockenheit des Vorsommers ist die
Strohernte vielfarh Tnapp ausgefallen. Der Bedar
an Stroh ist aber aus verschiedenen Gründen beträcht—
lich größer als in normalen Zeiten. Zunächst kommt
der gesteigerte Bedarf der Heeresverwaltung in Frage,
odann ist der Verbrauch an Futterstroh größer als
onst, namhafte Mengen werden zur Herstellung von
Melassefutter und von Strohmehl verwendet, das sich
dei der Verwertung des Panseninhalts der Schlachtiere
 und auch sonst namentlich als Pferdefutter be—
vährt hat, und schließlich soll Stroh in größerein Um—
ange durch Aufsschließung zu einem dem Stärlemehl
rnnähernd gleichwertigen Futtermittel verarbeitet wer⸗
den. Unter diesen Umständen erscheint es geboten, bei
der Verwendung von Stroh als Einstreu möglichst spar—
am zu verfahren und hierfür alle verfügbaren Er—
atzstoffe in weitestem Umfange heranzuziehen. Als
olche kommen in Betracht in erster Linie die Torf—
treu; diese sollte daher allgemein Anwendung finden,
ferner soilte Wald- und Plaggenstreu, Ginster, Heide
usw. in größerem Umfange als sonst verwendet wer⸗
den und schließlich sollten solche Stalleinrichtungen ge—
rofsen werden, die ohne Aufwendung erheblicher
stoften eine möglichste Ersparnis an Streu ermöglichen.
xẽs darf erwartet werden, daß der verhältnismäßig
johe Preis des Strohes seine Wirkung nach dieser
Richtung hin geltend macht.
Berlin, den 13. September 1915. F
Saarbrücken, den 21. Septeuber 19815.
Der Königliche rat:
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