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5. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperr—
bezirk sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch
den Bezirk ist verboten.
Zur Einfuhr von Klauenvieh zur sosortigen
Schlachtung ist meine Erlaubnis erforderlich.
Ferner ist verboten
a) Die Abhaltung von Klauenviehmärkten,
b) der Handel mit Klauenvieh,
c) die Veranstaltung von Versteigerungen von
Klauenvieh,
die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit
Klauenvieh.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund 874 BV.
G. mit Gefängnis bis zu 2 Jahren oder mit Geld—
stease von 15 Mk. bis 3900 Mke. bestraft.
Saarlouis, den 5. Januar 1915.
Der Königliche Landrat.
Dießsenchenpoizeiltche Anbsronung.
Zum Schußze gegen die Maul- und Klauenseuche
wird hierdurch auf Grund der 88 18 ff. des BViehseu—
chengesetzes vom 26. Juni 1908 GFeichsgesetzblatt S.
519) mit Ermächtigung des Ministers für Landwirt
schaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:
Der Ort Fraulautern bildet einen Sperr—
bezirk.
Innerhalb des Sperrbezirkes gelten folgende Be—
stimmungen:
1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unter—
üegen der Stallsperre. Jedoch dürsen dieselben zur
sofortigen Schlachtung entfernt werden, sofern unmit—
telbar vor der Ausführung der Tiere zur Schlachtstätte
durch amtstierärztliche Untersuchung festgestellt ist, daß
der gesamte Klauenviehbestand des Gehöftes noch seu—
chenfrei ist. Ueber die Erteilung der Erlaubnis ent—
scheidet, falls die Schlachtung im gesperrten Orte
erfolgen soll, der unterzeichnete Landrat, andern—
falls der Regierungspräsident.
2. Sämtliche Hunde sind festzulegen.
3. Schlächtern, Viehkastrierern sowie Händlern
and anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen
verkehren, sowie Personen, die ein Gewerbe im Um⸗
herziehen ausüben, ist das Betreten aller Ställe und
sonstiger Standorte von Klauenvieh verboten.
4. Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner
Gerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit solchen
Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem
Sperrbezirke nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis aus—
geführt werden.
5. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperr—
bezirk sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch
den Bezirk ist verboten.
Zur Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen
Schlachtung ist meine Erlaubnis erforderlich.
Ferner ist verboten
a) Die Abhaltung von Klauenviehmärkten,
b) der Handel mit Klauenvieh,
e) die Veranstaltung von Versteigerungen von
Klauenvieh,
die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit
Klauenvieh,
das Verladen von Klauenvieh auf den Staats—
bahnhof Saarlouis.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund 874 V.
G. mit Gefängnis bis zu 2 Jahren oder mit Geld—
strafse von 15 Mk. bis 3000 Mk. bestraft.
Saarlouis, den 6. Januar 1915.
Der Königliche Landrat.
von Schüntk
In dem Gehöfte des Johann Franz Leiwer und des
Mathias Fries in Dohm ist die Maul- und Klauenseuche
amtstierärztlich festgestellt worden. Der Ort Dohm wird
zum Sperrbesirk erklärt.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
gelten die Bestimmungen meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnungen vom 7. v. Mts. und 3. d. Mts. Kreisblatt von
1914 Nr. 139 und von 1915 Nr. 1, welche aus Anlaß der
Maul- und Klauenseuche in Oberstadtfeld ergangen sind
Daun, den 7. Januar 1015.
Der Königliche Landrat.
Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche ist üde
Wintringen, Gemeinde Berg die Orts- und Stallsperre ver—
hängt worden.
Forbach, den 9. Januar 1915.
Der Kaiserliche Kreisdirektor.
In den Gemeinden Argenchen und Herlingen ist
die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufge—
hoben worden.
Volchen, den 7. Januar 1915.
Kaiserliche Kreisdirektion
Saarbrücken, den 16. Januar 1015
Der Königliche Landrat:
von Miauel.
Verlustliste.
Stadtkreis Saarbrücken.
Nr. 117.
Inf.Regt. Nr. 70, Saarbrücken. 1. Komp.: Gefreiter
d. Res. Paul Mildenberger, leicht verw. Unteroff. Nikolaus
Irth, gefallen. Kriegsfreiw. Karl Krämer, in Gefangensch.
driessfreiw. Nikol. Bode, leicht verw. Kriegsfreiw. Wilh.
Dürrfeld, schwer verw. Kriegsfreiw. Arthur Marx, gefallen.
Musk. Ludwig Kob, in Gefangensch. — 2. Komp.: Ers.Res.
Peter Irsch, leicht verw. — 3. Komp.: Musk. Christian
Körbel, leicht verw. — 4. Komp.: Musk. Zulius Eschhold.
vermißt. Res. Peter Hein, leicht verw.
Inf.“Regt. Nr. 145, Metz. Maschinengewehrkompagnie?
Unteroff. Jakob Hoenig, gefallen.
Nr. 118.
Inf.Regt. Nr. 70, Saarbrücken. 7. Komp.: Must.
Peter Jung, leicht verw. Musk. Heinrich Huber, schwer
herw. Musk. Wilh. Kollmann, leicht verw. Res. Georg Jung⸗—
nann, leicht verw. — 12. Komp.: Wehrm. Job. Sillen.
leicht verw.
Inf.«“Regt. Nr. 98, Metz. 11. Komp.: Krgsfrw. P. Walter
seicht verw.
Nr. 119.
Res.Inf“„Regt. Nr. 17, St. Wendel, Kreuznach. 7.
Komp.: Feldw. Franz Porn, gestorben an sein. Wund.
Inf.Regt. Nr. 70, Saarbrücken. 11. Komp.: Wehrm.
Georg Towae, gefallen. Musk. Peter Letzelter, leicht verw.
Musk. Nikol. Hoff, leicht verw. Musk. Peter Hermes. leicht
verw. Musk. Peter Cartes, leicht verw.
Jäger-Regt. z. Pferd Nr. 18, Saarlouis. 2. Eskadr.:
Kriegsfreiw. Emil Schreder, in Gefangensch. Krieasfreiw.
Hans Friedrich Schön, leicht verw.
Nr. 120 und 121.
Inf⸗Regt. Nr. 70. Saarbrücken. 9. Komp.: Reserv.
Nikol. Raquet, leicht verw. — Musk. Adolf Breit. leicht
nerw. — Musk. Ernst Schmeyer, vermißt.
InfRegt. Nr. 135,. Diedenhofen. 1. Komp.: Unter⸗
offizier d. Res. Wilh. Adt, leicht verw.
Inf.⸗Regt. Nr. 53, Cöln. 2. Komp.: Musk. Heinrich
Schäfer, leicht verw.
InfRegt. Nr. 59, Deutsch-Eylau. 4. Komp.: Musk.
Julius Mühlen, vermißt. — Musk. Friedrich Meyer, verw.
— Musk. Paul Heipp, verw. — Musk. Ernst Rhode, vermißt.
Jäger-Batl. Nr. 8, Schlettstadt. 3. Komp.: Gefreiter
Johann Tressel, leicht verw. — Säger JSakob Großklos.
leicht verw.
Pionier-Regt. Nr. 19, Straßburg. 2 Fesdkompe
Krieaasfreip, Jofoh Mezand 2 loict vornn