Donnerstag, den 14. Janunar.
Die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1893, 1895
und ältere der Bürgermeistereien Friedrichsthal.
Freitag, den 15. Januar.
Bürgermeisterei Sulzbach; Jahrgang 1893, sowie
vom Jahrgang 1895 diejenigen mit den Anfangsbuch—
staben A-H und S—8 einschließlich und ältere.
Samstag, den 16. Januar.
Bürgermeisterei Sulzbach; Jahrgang 1895 von
J8R einschließlich, Gemeinde Dudweiler-Jägersfreude
ind Fischbach. Sämtliche Militärpflichtige.
Montag, den 18. Januar.
Gemeinde Dudweiler; Jahrgänge 1893, 1894 und
dom Jahrgang 1895 diejenigen mit den Anfanasbuch⸗
taben 8—3 einschließlich.
Dieustag, den 19. Jannar.
Gemeinde Dudweiler; Jahrgang 1895 mit den An⸗
fangsbuchstaben A—K einschließlich. Gemeinde Dud⸗
veiler⸗Herrensohr; sämtliche Militärpflichtige.
B. Musteruna«ébezirk Saarbrücken
zür die Bürgermeistereien Bischmisheim, Gersweiler,
deusweiler, Kleinblittersdorf und Sellerbach.
Musterungslokal Bürgerhalle, Saarbrücken. Alt⸗
eugasse.
Beginn 820 Uhr vormittags.
Mittwoch, den 20. Januar.
Gemeinden Bischmisheim, Bliesransbach, Brebach
und Fechingen. Sämtliche Militärpflichtigen.
Tonnerstag, den 21. Januar.
Gemeinden Bübingen, Güdingen, Scheidt⸗
Rentrisch. Sämtliche Militärpflichtigen.
Freitag, den 22. Zannuar.
Bürgermeisterei Heusweiler. Jahrgänge 1893 und
1895.
Samstaa, den 23. Januar.
Bürgermeisterei Heusweiler. Jahrgang 1894 und
ältere. Bürgermeisterei Gersweiler. Sämtliche Mili—
tärbflichtigen.
Motttas, den 25. Jannar.
Bürgermeisterei Aleinblittersdorf. Sämtliche Mili—
tärpflichtigen. Gemeinden Herchenbach, Hilschbach,
Kölln, Rittenhofen, Sellerbach, Ueberhosen und Wal—
vershofen. Jahrgang 1895.
Dienstag, den 26. Jannar.
Bürgermeisterei Sellerbach. Jahrgänge 1893, 1894
und altere Gemeinden Engelfangen, Etzenhofen und
Guichenbach. Jahrgang 1895.
C. Musterungebezirk Völklingen
für die Bürgermeistereien Ludweiler, Püttlingen und
Bölklingen.
Musterungslokal Turnhalle Völklingen.
Beginn der Musterung 818 Uhr vormittags.
Donnerstag, den 28. Januar.
Bürgermeisterei Püttlingen. Jahrgang 1894,
Jahragaang 1895 von L—3.
Freitag, den 29. Jauuar.
Bürgermeisterei Püttlingen. Jahrgang 1893 und
1895 von A-K.
Samstag, den 30. Januar.
Gemeinden Geislautern und Wehrden. Sämtliche
Militärpflichtigen.
Montag, den 1. Februar.
Gemeinde Völklingen. Jahrgang 1898, Jahrgang
83 von JRGemeinde Fürstenhausen. Jahraang
Dienstag, den 2. Februar.
Gemeinde Völklingen. Jahrgang 1894, Jahrgang
1895 pvon A— und S—Q und ältore
Mittwoch, den 3. Februar.
Gemeinde Fürstenhausen. Jahrgänge 1893 und
1894. Gemeinden Carlsbrunn, Emmersweiler, Groß—
rosseln und Lauterbach. Jahrgünge 1893 und 1895.
Donnerstag, den 4. Februar.
Gemeinden Ludweiler, Naßweiler und St. Nicolas.
Jahrgang 1895. Bürgermeisterei Ludweiler. Jahrgang
1894 und ältere.
Sämtliche im Landkreise Saarbrücken sich aufhaltende
Hestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, zu der
iür ihren Aufenthaltsort bestimmten Zeit pünktlich, jauber
zewaschen und mit reiner Kleidung versehen, vor der
Königlichen Ersatzkommission zur Musterung zu erscheinen.
Die Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge haben die
Losungsscheine mitzubringen und beim Aufruf abzuliefern.
Diejen igen, welche nicht pünktlich erscheinen, werden
nach 8 26 Ziffer 7 der Wehrordnung vom 22. November
1888 mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu
3 Tagen bestraft werden. Ist die Versäumnis in bös—
villiger Absicht der wiederholt erfolgt, so ist die so—
fortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zulässig
Wer durch Krankheit am Erscheinen am Musterungstermin⸗
derhindert ist, hat ein ärstliches Attest einzureichen,
welches, insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich an—
zeftelst ist, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen iit.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berügdsichtigung
zürgerlicher Verhältnisse Zurückstelslungen vom Militärdienfi
ausnahmsweise zulässig sind, müssen die betreffenden An—
träge spätestens im Musterungs termine augebracht werden
Die Reklamationen werden an denjenigen Tagen, an
welchen die Reklamierten gemustert werden, verhandelt
und zwar am Schlusse des Geschäftes. Reklamationen, dit
nach der Musterung angebracht werden, finden keine Be
cücksichtigung, es sei denn, daß der Reklamationsgrund
erst nach dem Musterungstermin entstanden ist.
Zur Brurteiluug der Reoklamatiou ist ersarderlich, daß
sämtliche nicht mehr scrulsflichtlgen, zur Erhaltung ver
Familie gesetztich verpflicheten Familien-Mitalie;,
der, soweit eine Beschröskung ihrer Erweroße, Arbrits—
bezw. Aufsichtsfühigkeit behauptet wird, au dem betreffen
den Tage, an weschem der Raklauierte gemustert wird,
persönlich nud vünktlich erscheinen, damit deren Er—
verbse, Arbeitss. beam. Aufidatstüniateit seitaeitellt werder
ann.
Sirud solche Berspnen etiws durch Hranfseeit am Er—⸗
cheinea gehindert, so ist dies durch Attest eines beam teen
kArgtes nachzatseisen, da andernfalls die Roklamationen
als nicht zu brurteilen unnachsichtlich aurüceewiesen werdern
mussret:.
Die Vorßellung der Nektlamierten erfolgt in ver
regelnas igen RNeibenfolge der Grunublisten. Au den Ne—
kiamea tis Astagen haben die Reklamanten und ihre Ange—
hörigen sich zu den zur Verhandlung der Reklamationuern
eitgesebrden Torminen pünktlich einzufinden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die
Zurückstellung des jüngeren nicht obne weiteres begründet,
bielmehr auch in solchen Fällen die Vorlegung eines vor—
ichriftsmäßigen Reklamations⸗Antrages notwendigs ist.
Körperliche Gebrechen, wie Schwerhörigkeit ussp., sind
dur chdie vorgeschriebenen Atteste und protokollarifschen
Nachweise festzustellen: bezüglich der an Evpilepsie Leiden—
den wird auf 8 65, Ziffer 5 und 6, und hinsichtlich der
Bemütskranken, Blödsinnigen, Kruüͤppel usw. auf 8 72. Rif—
durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarischen
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend emp—
fehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vorschriften
zu achten, ersuche ich dieselben, zualeich noch besonders
bekannt zu machen, daß bei Verabsäumung der röecht⸗
zeitlgen Stellung der ReklamatiouscAnträge die Unkennt:
nis der betreffeuden gesehlichen Borschriften niemals ale
—
Nach Beendigung r Musterung wird au jedem
RNeklamationstage die Geassifikation der KReserve⸗s und
Landwehr⸗Manunschaften wie der ErsatzeVeservisten aus
dem betreffeuden Bürgermeistereien stattkinden.
Die beteiligten Reserve- und Landwehrleute sowie Er—
satzreservisten haben nicht allein den Ancrag auf Burüs—
stellung hinter den letzten Jahraang der Reserve bezw.
der Landwehr vor dem Musterungsgeschäfte und zwar
spätestens acht Tage vorher bei den Herren Bürgermeistern
zu stellen, sondern arth versönlich in den oben angege—
benen Terminen zu erscheinen. Hierbei wird ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, daß Reklamationsanträge, welche
erst im Falle der Einberufung gestellt werden, unter allen
Umständen unberücksichtigt bleiben müssen.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Musierungsgeschäftes wird mit Geldbuse bis au 15 Mar'
—Dderr —entspreccender Haft boftroft