Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99)
und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegen—
genommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung
der Königlichen Seehandlung (ßPreußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-Ge—
nossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer
Zweiganstalten, sowie
sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen,
sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände,
jeder deutschen LRebensversicherungsgesellschaft und
ieder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen.
Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese Zeichnun—
gen ist zum 18. Oktober die Vollzahlung zu leisten.
Die Anleihe ist in Stücken zu 20000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zins—
scheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am
1. April 1916, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig.
Der Zeichnungspreis beträgt, wenn Stücke verlangt werden, 99 Mark,
wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. Oktober 1916 beantragt wird, 98,80 Mark
für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vergl. 8. 8).
Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für
Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1916 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaältet. Eine
Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch
vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten De—
potscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen.
Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebens—
versicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch
ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen
bei der Post werden durch die Postanstalten ausgegeben.
Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt. Ueber die Höhe der Zuteilung entscheidet
das Ermessen der Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vor—
gesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht
zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vor⸗
genommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.
7. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 30. September d. J. an jederzeit voll bezahlen.
Sie sind verpflichtet:
30 60 des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober 1915
A F „24. November 1915
25 00, F „22. Dezember 1915
25 90, F J „22. Januar 1916
zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen
des Nennwertes. Auch die Zeichnungen bis zu 1000 Mark brauchen diesmal nicht bis zum ersten Ein⸗
zahluugstermin voll bezahlt zu werden. Teilzah lungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden
durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden,
wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt.
Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen:
die Zeichner von 6 300
Ab 100 am 24. November, 100 am 289. Dezember, M 100 am 22. Januar,
die Zeichner von 200 —
100 am 24. November, 100 am 22. Januar,
die Zeichner von 4 100
4A100 am 22. Januar.
Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist.
Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzanweisungen des Reiches werden unter Abzug von
500 Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zu dem Tage ihrer Fällig—
keit in Zahlung genommen.
Da der Zinsenlauf der Anleihe erst am 1. April 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen 500
Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zum 81. März 1916 zu
Gunsten des Zeichners verrechnet. für Schuldbuch⸗
Beispiel: Von dem in 8. 3 genannten Kaufpreis gehen demnach ab für Stücke eintragungen
bei Zahlung bis zum 30. September Stückzinsen für ein halbes Jahr — R/ 00,
tatsächlich zu zahlender Betrag also nur — A 96.50 —A
bei Zahlung am 18. Oktober Stückzinsen für 162 Tage — 2,2500,
tatsächlich zu zahlender Betrag also nur MBMHG,75 M 9b,55
bei Zahlung am 24. November Stückzinsen für 126 Tage — 1, 75060,
tatsächlich zu zahlender Betrag also nur J 97,25 —A — — — —
für je 100 4M Nennwert. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich
der Stückzinsbetrasg um 25 Pfennig.
Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte
Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen das Erforderliche später
öffentlich bekanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen
sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im Januar 1916 aus—
gegeben werden.

Berlin, im August 1915.

Reichsbank⸗Direktorium.
Havenstein. v. Grimm.
            
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