Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Die Breistafeln müssen mit dem Stembpelzeichen der
Polizeibehörde versehen sein und sind zu diesem Iwecke
vor dem Beginn des Marktbandels auf der Schreibstube
des Rolizeireners 2 zu Wehrden der den die Maxktaufficht
 austbenden Polizelbeamten vorzusegen. Die in den
Vreletafeln entbalteren Anoeben bleiben solange vltio
bis eine Aenderung under erneuter vpoligzellicher Beurkun
duns erfolst ilt. Eine Lenderung der Ansaben ohne Wor⸗
wissen der BPoliseibehbrde P giht X
Die Breistaleln Aind an den zur Aufsiellarus kom⸗
menden Standen. Buden. Tischen oder Wagen, von denen
ans der Berdauf nattfindet, oder an den Trag⸗e und Land⸗
sBrben fest anzubringen; in allen AÄbrigen Zällen hat die
Anubringung der Rreißtafeln durc; Aufsrellung eines Blables
Wer Dotr Etane eu eneepe 5*
Die Sretse ird fur dede Marensarte nach den im
Verkehre Ublichen Maß⸗ pder Gewichtsesnvelten bezw. nach
der Etuckzahl besonders dekannt zu geben. Sie AUnd aud
lür die etwa im Kleinhandel Ublichen gerrngeren Maß⸗
nder GewichtErinbetren Eea Blund, . Rfund) ansugeben
jofern im Berhlinisse au den Grundpreisen UBhere Preise
odefordert werden.
Die Breißsangaben missen bestimmt ern; die Anoabe
von Rreisgrenzen üst nicht arareivend
Den Verdankern in die orbernna berer ats der in
m den Breistafeln — Sreftfe verboten.
aevertretungen der vor ebenden SBehummungen werden
mit Gelostrake bis zu 80 Mark, im Ranrößgentfalle mit
Haft bis zu vier Vochen. 33
Diese Bexordnung tritt am dritten Tage noch Ablaul
desenigen Tages in Kraft, an elchem das die Verluitnu
digung enthaltene Blart asgeneben orden ilt.
Bezklingen. den 3. Septeniber 36.
Die Rozel⸗Vermaltung.
Der Baͤrgermeßeer.
3. B.: Der Beigeordnebe.
KI3.

XX
Das Brotgetreide der diesßäheigen Ernte, sowei
es nicht den SEelbstversorgern belasfen bleibt, oder als
Saatgut benötigt wird, soll möglichst sofort von der
Neichsgetreidestelle Uübernommen und bezahlt werden
Alle Mengen, die jetzt zur Abunhme bereit sind,
müfsen bis zum 4D. Mies. nachiittags 6 Uhr, bei
dem Polizeisergeant augemeldet werden. Der Tag der
Ablieferung wird dann noch besanders bestimmt
Es wird jetzt schan darguf ausmerkam gemacht dafß
das Getreide gut gereinigt sein muß, andernfalls es
nicht zum vollen Preise üUbernommen werden bann. Zur
Anahme muß es in Säche gesaßt fein, die einschließlig
des Sackes 76 Kilogramm wiegen müssfen, also nicht
mehr und nicht weniger. Nur Refte dürfen in Säden
mit weniger Kilogramm angeliefert werden. An jedem
Sack muß ein Schild mit Namen, Wohnort und Haus
nummer des Eigentümers angebracht sein.
Ludweiler, den 31. August 19165.
Der Buͤrgermeister.
BPoller.

VBelkauntmachung.
Die Schweine Rotlaufseuche in dem Gehöfte der
Vergmanns Jakob Naumann zu Eitweiler ist erloschen
und die über das Gehöft verhängte Sperre aufgehoben
Heusweiler, den 8. September 19185.
Die Polizel⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Maher..

Nachdem die beiden an Pferde-Influenza erkrank
ten Pferde des Holzhändlers Jak. Georg zu Itzbach abge
heilt, die Unberdächtigkeit der übrigen Pferde kreis
nerãrztlich festgestelit und auch sonst die erforderlichen

Bedingungen erflullt sind, sind die augeordueden Spert
wmaßregeln aufgehoben worden.
Darlouuis, den 28. August 1918.
Der Konigliche Landrat.

Aesauutinachnrie
Sel einem verendeten Züllen des Gutspachtere
Biehl zu Sonnenhof wurde Bserde⸗Influenza amtsrerärztlich
 sestgestellt. Ueber das Gehöft wurde die
Sperre verfugt
Eaarlonie den 28. Alugust 1018.
Der onigliche Laudrat

Der Konigliche Kreistierarzt hat in dem Gehöfte
deß Zahrfteigers Johaunn Quint in Elversberg, Herren⸗
strahe, die Maul⸗ und Klauenseuche festgestellt.
VBon der Bildung eines Beobachtungsgebietes wird ab⸗
Mtweiler, den ⸗ 1918.
Abnigliche Landrat.

Belauutuaheaug
Die Sperrbezirke Seitzweiler umd Naßbollenbach
habe ich, da die Bedingungen des 8 176 B. A. B. G. ge⸗
geben find, unterm heutigen Tage aufgehoben.
St. Wendel, den 28. August 1915.
Der Konigliche Landrat.

Bekenntrnac nang.
Iu Oberthal und Namborn ist die Maule und
Klauenseuche ausgebrochen. Die notwendigen Eperr⸗
matznahmen sind sofort getroffen worden. 2*
Klanenviehmärkte werden einstweilen nicht mehr
in St. Wendel abgehalten werden. (8 168 10 B. A. R.G.).
St. Wendel, den 30. August 1915.
Der Konigliche Landrat.
Belauutmacheug.
In Marptugen, Bliesen, Winterbach und Alsweiler
isre die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen. Die
notwendigen Sperrmaßnahmen sind sofort getroffen
vrden.
St. Wendel. den 28. August 1915.
Der Konigliche Laudrat.

gn Breiten, Oberkirchen und Remmesweiler ist
die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die notwen⸗
digen Sperrmaßnahmen sind getroffen worden.
St. Wendel, den 31. August 1915.
Der Königliche Landrat.
In Urweiler ist die Maul- und Ktlauenseuche aus—⸗
Die notwendigen Sperrmaßnahmen sind sofort ge⸗
troffen worden.
St. Wendel, den 27. August 1918.
Der Konigliche Landrat

Brenmn ut machetug.
Die Sperrbezirke Grunbach, Reichenbach und Kir⸗
chenbollenbach habe ich, da die Bedingungen des 8 176
B. A. V. G. gegeben sind, unterm heutigen Tage auf⸗
St. Wendel, den 31. August 1918.
Der Köonigliche Landrar.
            
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