Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken

verbunden mit
Oeffentlichem Anzeiger,
heranbgegeben vom Köuigl. Laudratsamt Saarbrücken

edation des wichtarilichen Teiles, Druck und Versag von 6. P. Sche ur m Sear
landen rucdoxt Bbltlingen). — Zerasprecher der Geschäͤftsstelle Sahrchofjstrase 20)
de. 2200 (Aun Saarbruckery. Fexusprecher der Druckerei Ar. 1124 (Amt Gaarbrucen).

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Ericheinungstrae: Dienstag und Freitan

Nrn

Freitag.

September 19153. 41. Jahrg.

bohannsmostumcen os sgl. Luneuttümlbö.
Bekanntmachung.
Mehrfach gemachte Wahrnehmungen über miß—
bräuchliche Verwendung von Kraftfahrzeugen veran—
lassen mich, die Autobesitzer und Autofahrer darauf
hinzuweisen, daß nach der Bundesratsverordnung vom
25. Februar ds. Is. der Verkehr mit Krastfahrzeugen
auf öffentlichen Straßen und Plätzen seit dem 15.
März ds. Is. nur noch auf Grund einer erneuten Zu—
lassung erfolgen darf und daß, soweit die Zulassung
erteilt worden ist, diese nur aus Gründen des
öffentlichen Interesses erfolgt ist. Die Fahr—
zeuge dürfen daher nur zu den die Zulassung begrün—
denden Zwecken benutzt werden, also nicht zur Beförde—
rung von Familienangehörigen oder sonstigen Perso—
nen ohne Begleitung des Fahrtberechtigten, zu Ver—
gnügungsfahrten und dergl.
Außerdem hat der Herr Regierungspräsident durch
Verordnung vom 9. 4. 15. bestimmt, daß, sofern es nicht
ausdrücklich zugelassen ist, der Motor eines jeden Kraft—
fahrzeuges mit Verbrennungsmaschine beim Halten ab—
zustellen ist und erst wieder in Tätigkeit gesetzt werden
darf, wenn das Kraftfahrzeug weiter fahren soll.
Ich mache darauf aufmerksam, daß die Zulassung
auf Grund des 8 7 der Bundesratsverordnung vom 25.
2. 15. widerrufen werden wird, wenn das Faährzeug
mißbräuchtich, insbesondere zu anderen als den die Zu—
lasffsung begründenden Zwecken benutzt wird. Falls je⸗
doch ein Kraftfahrzeug auf einer Fahrt betroffen wird,
hne überhaupt weiter zugelassen zu sein, wird eine
trenge Bestrafung des Besitzers bezw. Führers her bei⸗
geführt werden, wenn nicht sogar eine Beschlagnahme
ind Verfall des Fahrzeuges zugunsten des Staates
für notwendig gehalten wird.
Die Polizeibeamten sind angewiesen, dem Verkehr
von Kraftfahrzeugen ihre besondere Aufmerksamkeit zu—
zuwenden.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß für
den Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Bereich des 21.
Armeekorps außerhalb der Städte und geschlossenen
Ortschaften außer der Zulassungsbescheinigung des
herrn Regierungspräsidenten noch eine besondere Er—
uhbniskarte des stellvertretenden Generalkommandos
notwendig ist.
Saarbrücken, den 30. August 1915.
Der Königliche Landrat.
on Miquel.

Zeichnet die dritte Kriegsanleihe!
Abermals ergeht an das gesamte deutsche Volk
die Aufforderung:
Schafft die Mittel herbei, deren das Vater—⸗
land zur weiteren Kriegführung notwendig
bedarf!
Seit mehr als Jahresfrist steht Deutschland einer
Welt von Feinden gegenüber, die ihm an Zahl weit
überlegen sind und sich seine Vernichtung zum Ziel
gesetzt haben. Gewaltige Waffentaten unseres Heeres
und unferer Flotte, großartige wirtschaftliche Leistungen
kennzeichnen das abgelaufene Kriegsjahr und geben
Gewahr für einen günstigen Ausgang des Weltkrieges,
den in Deutschland niemand gewünscht hat, auf dessen
Entfesselung aber die Politik unserer heutigen Gegnen
seit Jahren zielbewußt hingearbeitet hat. Aber noch
liegt Schweres vor uns, noch gilt es, alles einzusetzen,
weil alles auf dem Spiele steht. Täglich und stündlich
wagen unsere Brüder und Söhne draußen im Felde
ihr Leben im Kampfe für das Vaterland. Jetzt sollen
die Daheimgebliebenen neue Geldmittel herbeischaffen
damit unsere Helden draußen mit den zum Leben und
Kämpfen notwendigen Dingen ausgestattet werden
können. Ehrensache ist es für jeden, dem Vaterlande in
in dieser großen, über die Zukunft des deutschen Volkes
entscheidenden Zeit mit allen Kräften zu dienen und
zu helfen. Und wer dem Rufe ZFolge leistet und die
Kriegsanleihe zeichnet, bringt nicht einmal ein Opfer,
sondern wahrt zugleich sein eigenes Interesse, indem
er Wertpapiere von hervorragender Sicherheit und
glänzender Verzinsung erwirkt.
Darum zeichnet die Kriegsanleihe! Zeichnet selbst
und helft die Gleichgültigen aufrütteln! Auf jede,
auch die kleinste Zeichnung kommt es an. Jeder muß
nach seinem besten Können und Vermögen dazu bei⸗
tragen, daß das große Werk gelingt. Von den beiden
ersten Kriegsanleihen hat man mit Recht gesagt, daß
sie gewonnene Schlachten bedeuten. Auch das Ergebnis
der laut heutiger Bekanntmachung des Reichsbank⸗
Direktoriums zur Zeichnung aufgelegten dritten
Kriegsanleihe muß sich wieder zu einem großen ent—
scheidenden Siege gestalten!

behn macungen
5 *
deg önselttzen aegierungs-Prüftlenten.
Der Konsul Oehme hat vom 1. d. Mts. die Lei⸗
tung des Königlich Dänischen Konsulats in Cöln wieder
ibernommen.
Trier. den 22. August 1915.
dDer Regierungs-Präsident

Bekanntmachung.
Nachdem der Fleischbeschauer Walter zu Holz sein
Amt niedergelegt hat, ist mit Wirkung vom 1. 9. 15 ab
der Bezirk Heusweiler III dem Fleischbeschauer Brei⸗
ninger zu Eiweiler übertragen worden.
Saarbrücken, den 28. August 1915.
Der Königliche Landrat
von Miquel.
            
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