384
den Sperrbezirken nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis
unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaß-—
regeln ausgeführt werden.
e) Die Einfuhr von Klauenvieh in die Sperr—
bezirke sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch
die Bezirke ist verboten. Dem Durchtreiben von
Klauenvieh ist das Durchfahren mit Wiederkäuer—
gespannen gleichzustellen. Die Einfuhr von Klauen—
vieh zur sofortigen Schlachtung kann von der Ortspoli—
zeibehörde unter der Bedingung gestattet werden, daß
die Einfuhr zu Wagen erfolgt. Die Einfuhr von Klauen—
vieh — zu Nutz- oder Zuchtzwecken — ist nur im Falle
eines besonders dringenden wirtschaftlichen Bedürf
nisses mit Genehmigung des Regierungspräsidenten zu—
lässig. Im Seuchengehöfte darf die Einfuhr vor
Klauenvieh auch ausnahmsweise nicht stattfinden.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Anord
nung werden gemäß 8 74 ff. des Viehseuchengesetzes
vom 26. Juni 1909 bestraft.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Saarbrücken, den 26. August 1915.
Der Königliche Landrat.
J. V.: Woytt.
ßehunoungen oderer dehorüen
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Bergmanns Jo—
hann Schorr zu Altenkessel, Gerhardstraße Nr. 89,
ist die Rotlaufseuche ausgebrochen. Ich habe über das
Gehöft die Sperre verhängt und die exrforderlichen
Schutzmaßregeln angeordnet.
Püttlingen, den 20. August 1915.
Der Bürgermeister.
Dr. Mattonet.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Impfung findet statt:
Ludweiler: Montag, 30. August 1915, im
Saale der Wirtschaft Uhl, für Erstimpflinge um 2 Uhr,
für Wiederimpflinge um 3,15 Uhr; die Nachschau acht
Tage später für Erstimpflinge um 2 Uhr, für Wieder—
impflinge um 2,30 Uhr.
Lauterbach: Freitag, 3. September 1915, in
der neuen Schule, für Erstimpflinge um 2,30 Uhr, für
Wiederimpflinge um 3,15 Uhr; die Nachschau 8 Tage
später für Erstimpflinge um 2,30 Uhr, für Wiederimpf—⸗
linge um 2,45 Uhr.
Carlsbrunn: Freitag, 3. September 1915, in
der Schule, für Erstimpflinge um 5 Uhr, für Wieder—
impflinge um 5 Uhr; die Nachschau 8 Tage später
für Erstimpflinge um 4,30 Uhr, für Wiederimpflinge
um 4,30 Uhr.
St. Nicolas: Mittwoch, 1. September 1915, in
der Schule, für Erstimpflinge um 5 Uhr, für Wieder—
impflinge um 5,80 Uhr; die Nachschau 8 Tage später
für Erstimpflinge um 5 Uhr, für Wiederimpflinge um
5 Uhr.
Naßweiler: Mittwoch, 1. September 1915, in
der Schule, für Erstimpflinge um 3,45 Uhr, für Wieder—
impflinge um 4,15 Uhr; die Nachschau 8 Tage später
für Erstimpflinge um 8,45 Uhr, für Wiederimpflinge
um 3,45 Uhr.
Emmersweiler: Samstag, 4. September 1915,
im Saale des Lehrers Reuland, für Erstimpflinge um
2,80 Uhr, für Wiederimpflinge um 3 Uhr; die Nachschau
8 Tage später für Erstimpflinge um 2,80 Uhr, für
Wiederimpflinge um 2,30 Uhr.
Großrosseln: Dienstag, 31. August 1915, im
unteren Saale der neuen Schule, für Erstimpflinge um
2,30 Uhr, für Wiederimpflinge um 3,30 Uhr; die Nach—
schau 8 Tage später für Erstimpflinge um 2,30 Uhr
für Wiederimpflinge um 3 Uhr.
Impfpflichtig sind:
1. alle im Jahre 1914 und früher geborenen Kin—
der, die bisher noch nicht bezw. nicht mit Erfolg
geimpft worden sind,
diejenigen Kinder, die im Jahre 1915 das 12.
Lebensjahr vollenden.
Die gesetzlichen Vertreter der Kinder sind für
pünktliche Vorstellung derselben zum Impftermine ver—
antwortlich.
Die Verhaltungsvorschriften sind mitzubringen.
Ludweiler, den 23. August 1915.
Der Bürgermeister:
Poller.
Bekanntmachung!
Es ist erforderlich, daß rechtzeitig die Vorberei
tungen für Bestellung der Wintersaat getroffen wer—
den. Hierzu gehört in erster Linie neben der Bearbei—
tung der Felder, die Beschaffung des Kunstdüngers,
Saatgutes und Sicherstellung der Arbeitskräfte und
Zugtiere.
Ferner ist unbedingt erforderlich, daß möglichst
große Flächen mit Brotgetreide und Hafer bestellt
werden. Auch muß auf das Anpflanzen von Grunfutter
wie Rotklee pp. Bedacht genommen werden.
Diese Anregung der Behörde gebe ich zur recht
leißigen Beachtung bekannt.
Ludweiler, den 25. August 1915.
Der Bürgermeister
Poller.
Bekanntmachung!
Heute sind verschiedene Flugzeuge über dem hie—
sigen Bezirk in sehr großer Höhe und nach verschiedenen
Richtungen fliegend beobachtet worden, ohne daß zu
erkennen war, ob feindliche oder unsere es gewesen
sfind. Trotz wiederholter Warnungen an das Publikum
in solchen Fällen sich nicht auf den Straßen zu zeigen,
konnte wieder zahlreiches Zusammenlaufen der Ein—
wohner beobachtet werden, die nach den Fliegern aus—
schauten. Wenn auch die Gefahr des Bombardierens
unserer ruhigen Ortschaften seitens der feindlichen Flie—
ger nicht gerade zu erwarten ist, so ist ein solches
doch nicht ausgeschlossen und fordere ich die Ein—
wohnerschaft im Interesse ihrer Sicherheit hiermit ernst⸗
lich auf, bei Meldung oder Sichtbarwerden von Flug—
zeugen sich von den Straßen zu entfernen und in
den Häusern oder Kellerräumen aufzuhalten. Neugie—
riges Aufhalten an Fenstern oder vor den Häusern
ist der Gefahr wegen auch besser zu unterlassen.
Ludweiler, den 25. August 1915.
Der Bürgermeister.
Poller.
Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Rotlauf-Seuche habe ich
über das Gehöft des Hüttenarbeiters Peter Salm zu
Bersweiler die Sperre verhängt.
Gersweiler (Saar), den 19. August 1915.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister.
Müller.
Saarbrücken, den 28. August 1915.
Der Köonigliche Landrat:
von Miquel.