Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker Kreisbla
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken

verbunden mit
Oeffentlichem Anzeiger,
herauagegeben vom Königl. Landratsamt Saarbriecten

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F.Nugust 1915. — 41. Jahrg.

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Bekanntnnachung,
betreffend die Außerkraftsetzung der Bekanntmachung
über die Festsetzung von Höchstpreisen für Erzeugnisse
aus Kupfer, Messing und Aluminium vom 28. De—
zember 1914 und der Bekanntmachung über die Höchst—
preise für Erzeugnisse aus Nickel vom 15. Juni 1915.
Vom 13. August 1915.
Auf Grund von 8 14 der Verordnung über die
Höchstpreise für Kupfer, altes Messing, alte Bronze,
Rotguß, Aluminium, Nickel, Antimon und Zinn vom
10. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 501) be—
stimme ich:
1Die Bekanntmachung über die Festsetzung von
Höchstpreisen für Erzeugnisse aus Kupfer, Messing
und Aluminium vom 28. Dezember 1914 (Reichs—
Gesetzblatt S. 551),
die Bekanntmachung über die Höchstpreise für Ex—
zeugnisse aus Nickel vom 15. Juni 1915 (Reichs—
Gesetzblatt S. 340)
treten mit dem 18. August 1915 außer Kraft.
Berlin, den 13. August 1915. (Nr. 4841)
Der Reichskanzler.
J. A.: Richter.
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Bekanntmachung.
Abweichend von der Anordnung im 8 5 Absatz
4 der Verordnung vom 11. August 1915 wird mit
Genehmigung der Aufsichtsbehörde gestattet, daß die
Selbstversorger das ihnen gemäß 8 6 Absatz la der
Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 für die
eigene Ernährung zustehende Brotgetreide im Voraus
für einen Zeitraum von 2 Monaten vermahlen lassen
dürfen.
Saarbrücken, den 24. August 1915.
Der Königliche Landrat.
von Miquel.

Die sämtlichen Besitzer von Weizen, Roggen,
Mischelfrucht, Gerste, Hafer haben 8 Tage nach Beendig—
ung des Ausdrusches der einzelnen Getreidearten dem
zufständigen Bürgermeisteramte schriftlich anzuzeigen,
wieviel Getreide sie im Besitze haben. Zu den An—
zeigen darf nur das hierzu vorgeschriebene Formular
benutzt werden. Die Formulare können bei dem zu—
ständigen Bürgermeisteramte oder dem Ortsvorsteher
in Empfang genommen werden. Der Ausd rusch
des Hafers ist besonders zu beschleunigen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wer—
den auf Grund der Bundesratsverordnung vom 28
Juni 1915 bestraft.
Saarbrücken, den 25. August 1915.
Der Königliche Landrat.
von Miquel.
besunrtochungen dor äogl. Poltzeidirosson.
Bekanntmachung.
Amtstierärztlich ist auf den Gehöften des Schweine⸗
händlers M. Reinert, Louisenthalerstraße 141, des
Hüttenarbeiters Daniel Hüter, Pferchgasse 4, und der
Geschwister Watzmann, Große Schulstraße 8, die Maul—⸗
und Klauenseuche unter den dortselbst untergebrachten
Schweinen festgestellt worden. Die an dem Höft des
Reinert unmittelbar vorbeiführende Aachenerstraße,
die Pferchgasse und die Große Schulstraße sind zum
Sperrgebiet erklärt. Von der Bildung eines Beobach—
tungsgebietes wird abgesehen.
Saarbrücken, den 21. August 1915.
Der Kgl. Polizeidirektor.
J. A.: Dr. Wer ther, Polizei-Assessor.
bekunnmouchungen gocerer behörsen.
Bekanntmachung.
Die über den Ort Kerlingen wegen Ausbruchs
der Maul- und Klauenseuche verhängte Sperre habe
ich mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsiden—
ten aufgehoben.
Saarlouis, den 17. August 1915.
Der Königliche Landrat.
gez. v. Schütz.

Verordnung.
Auf Grund des 8 3 der Bundesratsverordnung
vom 28. Juni 1915 wird folgendes angeordnet:
Personen, welche das Ausdreschen von Getreide
jeder Art gewerbsmäßig betreiben, sind verpflichtet.
über das Ergebnis des Ausdrusches ein Buch zu führen,
das folgende Spalten enthält:
F or des Eigentümers
3. Wohnort (Straße) des Getreides
4. Tag des Ausdrusches
5. Ergebnis des Ausdrusches. Unter dieser Spalte
sind die einzelnen Getreidearten getrennt nach
Weizen, Roggen, Mischelfrucht, Gerste und Hafer
in Zentnern anzugeben.
Die Eintragungen haben mit Tinte zu erfolgen
Das Buch ist der Ortspolizeibehörde bezw. den Poli—
zeibeamten auf Verlangen vorzulegen.

Bekanntmachung.
Nachdem in den Gehöften von 1. Gemeindevorsteher
Mailänder; 2. Georg Mailänder, Ackerer und Wirt;
3. Johann Biesel, Ackerer und Wirt; 4. Theodor Biesel,
Ackerer; 5. Peter Scherer, Ackerer; 6. Peter Dörr⸗
Mailänder, Ackerer; 7. Andreas Leinenbach, Ackerer
8. Wilhelm Altmeyer, Bergmann; 9. Johann Fuchs,
Bergmann; 10. Andreas Altmeyer, Ackerer, und II.
Witwe Johann Engel, sämtlich in Numborn, die Rot
laufseuche der Schweine erloschen ist, werden die ange—
ordneten Schutzmaßregeln wieder aufgehoben.
Heusweiler, den 25. August 1915.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Mayher.
            
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