348
dehanntmochungen cacerer behördden.
Bekanntmachung.
Es liegt Veranlassung vor, erneut darauf hinzu—
weisen, daß der Verkehr mit Kraftfahrzeugen in
meinem Befehlsbereich, auch wenn sie von den Ver—
waltungsbehörden zugelassen sind, außerhalb der Städte
und geschlossenen Ortschaften nur erlaubt ist, wenn
das ftellvertr. Generalkommando eine besondere Er
laubniskarte ausgestellt hat. Zuwiderhandlungen wer
den unnachsichtlich zur Anzeige gebracht und vom außer:
ordentlichen Kriegsgericht mit Gefängnis bestraft.
Saarbrücken, den 8. August 1915.
Der bommadierende General des 21. Armeekorps.
gez. von Moßner.
In der Gemeinderatssitzung am 17. ds. Mts. wur⸗
den folgende Angelegenheiten erledigt:
1. Das Gehalt für den neuen Bürgermeister festgesetzt
2. der Anstellung der Herren Lauterbach, Orthof, Voß
und Gerber auf Lebenszeit zugestimmt;
das pensionsfähige Dienstalter festgesetzt;
der Anstellung des Maschinenwärters Wentzel mit
Pensionsberechtigung zugestimmt und im Gehalt
dem Rohrmeister gleichgestellt;
5. desgl. des Werkführers Schorr;
6. Das Einkommen des Heizers Gergen erhöht;
7. dem Gesuch der Königl. Berginspektion IX um Einwilligung
zur Anbringung einer elektrischen Licht⸗
leitung an das Gestänge des Gemeinde⸗Elektrizi⸗
tätswerks bedingungsweise zugestimmt;
Wahl eines Vollziehungsbeamten ausgesetzt;
der Umbuchung einer irrtümlich im Kataster und
Grundbuch der Gemeinde zugeschriebenen Parzelle
von Karl Trapp zu Bildstock zugestimmt.
Friedrichsthal, den 20. August 18915.
Der Bürgermeister
Forster.
— — — —
Bekanntmachung.
Nachdem weitere Anmeldungen von Neuausbrüchen
der Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Kriech—
ingen nicht vorgekommen sind, ist die über den südlichk
der Nied gelegenen Dorfteil verhängte Beobachtungs
sperre wieder aufgehoben worden.
Bolchen, den 12. August 1915.
Kais. Kreisdirektor.
Saarbrücker ev. Lehrer⸗«Wüwen- und Waisenkasse.
Zu der am Mittwoch, den 15. September l. Is.
nachmittags 3 Uhr, im „Alten Münchner Kindl“ Bruch)
in Saarbrücken 3 stattfindenden ordentlichen
Beneralversammlung obengenannter Kasse wer—
den die Mitglieder hiermit ergebenst eingeladen.
Saarbrücken 1, den 9. August 1915.
F. Dansauer, Vorsitzender.
Tagesordnung: 1. Kassenbericht, 2. Prüfung
der Rechnung für 1914 und Entlastung des Kassen⸗
führers, 3. Erfatzwahl des Schriftführers, 4. Nieder.
schlagung des im Konkurs Maver verlorenen Betrages
5. Festsehung der Unterstützung der Witwen und Waisen
für das laufende Geschäftsjahr, 6. Mitteilungen.
Personal⸗Chronik.
Ernannt: Der pens. Bergmann und Gemeindevor—
steher Christian Knoblauch in Gersweiler zum Bei⸗
geordneten der Landbürgermeisterei Gersweiler im
Kreise Saarbrücken.
Saarbrücken, den 25. Auaust 1915.
Der Königliche Landrat:
von Miaquel.
Die Reichsbank kann nach dem Bankgesetz den drei—
fachen Betrag ihres Barbestandes in Noten ausgeben.
Die Verstärkung des Goldbestandes verschafft der
Reichsbank mithin die Möglichkeit, ihren Notenumlauf
in einem Maße auszudehnen, welcher ihr gestattet,
nicht nur dem Reiche die zur Kriegsführung erforder—
lichen Mittel voll zur Verfügung zu stellen, sondern
daneben auch den Kreditbedarf des Handels und Ver—
kehrs im weitesten Umfange zu befriedigen. Auch die
Bemessung des Diskotosatzes wird dadurch in gün—
stiger: Weise beeinflußt und infolgedessen auch der all—⸗
gemeine Zinssatz verbilligt, was für alle wirtschaft—
liche Betätigung von außerordentlicher Bedeutung ist.
„Das Gold gehört also in die Reichs—
bank“ zur Stärkung unserer Kriegsausrüstung, für
den inneren Verkehr diene die Reichsbanknote, welche
schon seit dem 1. Januar 1910 durch Reichsgesetz,
ebenso wie die Gold- und Silbermünzen, gesetzliches
Zahlungsmittel ist.
Es ist patriotische Pflicht eines jeden durch Her—
ausgobe auch der kleinsten Mengen an Gold
sein Scherflein dazu beizutragen, daß unsere finan—
ziellen Kriegserfolge den Erfolgen auf dem Schlacht⸗
felde ebenbürtig zur Seite stehen.
—7
Das Saarbrücker Kreisblatt
erscheint Dienstags und Freitags.
Alle Schriftstücke, welche bis Montag bezw. Donners⸗
tag früh 7 Uhr bei der Geschäftsstelle vorliegen. können
in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden.
Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt 1.25 Mark
(ausschließlich Postbestellgeld). Bestellungen und Be—⸗
schwerden wegen etwaiger unpünktlicher diern sind
bei den Postanstalten anzubringen.
Einzelne Exemplare des Saarbrücker Kreisblattes
werden mit 10 Pig. berechnet. Beim Bezug einer
größeren Anzahl derselben Nummer ermäßigt sich der
Hreis bis zu 6 Pfg. das Stück. Gebundene Exemplare
werden am Jahresschluß, soweit vorrätig, zum Preise
von 10 Mark abgegeben. Rechtzeitige Bestellungen auf
den ständigen Bezug der gebundenen Exemplare sind
exwünscht. Einruckungsgebuͤhr für Behörden: für den
zweigespaltenen I m/m hohen Raum 20 Pfg; bei Wieder⸗
holungen 108 Nachlaß.
—— —— — — ——