Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekauntrrachung.
Unter dem Schweinebestande des Michel Schmidt
zu Wehrden ist die Rotlauf-Seuche ausgebrochen und
wurde daher über das betreffende Gehöft die Sperre
perhängt.
Völklingen, den 7. Juli 1915.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Klonz.
Bekannutmachung.
Nachdem die Rotlaufseuche unter dem Schweine—
hestande des Schmiedemeisters Heinrich Renno zu Al—
tenkessel erloschen ist, habe ich die über das Gehöft
»erhängte Sperre aufgehoben.
Püttlingen, den 30. Juni 1915.
Der Bürgermeister
Dr. Mattonet.

Bekanntmachung.
Beim Traindepot des VIII. Armeekorps in Ehren—
zreitstein lagert eine große Menge aus dem Felde
zurückgeschickter, nicht mehr kriegsbrauchbarer Fahr—
zeuge (Frädrige Bauernwagen und 2rädrige schwere
Karren) sowie alte Geschirre, hauptsächlich Bauern—
kumte. Die Feldzeugmeisterei, Traindepot-Inspektion
hat den Verkauf dieser Fahrzeuge usw. angeordnet und
zwar sollen als Käufer nur Landwirte und Gewerbe—
treibende zugelassen werden.
Das Depot hat die Verkaufstermine bis auf wei—
teres auf jeden Montag von vormittags 9,380 Uhr ab
bor dem Depotgebäude am Kapuzinerplatz in Ehren—
hreitstein festgesetzt.
dudweiler, den 7. Juli 1915.
Der Bürgermeister
Poller.

Bekauntmachung.
Nachdem die Schweineseuche unter dem Schweine—
bestande des Lampenaufsehers Ludwig Pitz zu Dud—
weiler erloschen, ist die über das Gehöft verhängte
Sperre aufgehoben worden.
Dudweiler, den 9. Juli 1915.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Jost.

Bekanntmachung.
Nachdem die Rotlaufseuche unter dem Schweine—
bestande des Bergmanns Karl Kraft zu Dudweiler,
Scheidterstraße 160, erloschen, ist die über das Ge—
höft verhängte Sperre aufgehoben worden.
Dudweiler, den 9. Juli 1915.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Jost.

In der Gemeinde Füllingen ist die Maul- und
slauenseuche erloschen. J
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind ausgehoben
worden.
Bolchen, den 25. Juni 1915.
Kaiserliche Kreisdirektion.

Im Stalle des Landwirtes Klein in Bolchen, St.
Avolderstraße, ist die Brustseuche erloschen.

Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben
worden.
Bolchen, den 25. Juni 1915.
Kaiserliche Kreisdirektion.

Im Stalle des Hofpächters Große auf Hoij
Bellevue, Gemeinde Kriechingen, ist die Maul- und
stlauenseuche ausgebrochen.
Zum Sperrgebiet gehört das Gehöft, zu welchem
die Bestimmungen der 88 189-192 der Verordnung
oom 10. September 1912 in Anwendung gebracht wor—
den sind.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Bolchen, den 6. Juli 1915.
Kais. Kreisdirektion.

Aufruf!

Aus Anlaß der, Weltkrieges veranstaltet die Deutsche
Bücherei des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler
zu Leipzig eine umfassende Sammlung aller auf den Krieg,
eine Vorgeschichte und seinen Verlauf bezüglichen Druck—
verke. Diese erstreckt sich nicht nur auf die Veröfsentlichungen
zeutscher oder fremder Zunge, die im Verlagsbuchhandel
erscheinen, sondern auch auf Privatdrucke, Flugblätter, Kori—
saturen und dergl. sowie auf solche Erzeugnisse der Drucker—
zresse, die nicht im Han del sind, wie amtliche Bekannt—
nachungen, Maueranschläge usw. Besonders schwer zu er—
angen ist diejentige Kriegsliteratur, die nicht im Buchhandel
erscheint, aber als Niederschlag der großen Zeit eine solche
Bedeutung für den Geschichtsforscher besitzt oder erlangt, daß
sie Un verzüglich gesammelt werden maß. Es
handelt sich um nachfolgende Gruppen von Druckerzeug—
nissen, die vielfach unwiederbringlich verloren sind, wenn
sie nicht im Augenblick ihres Auftauchens am Ort ihrer
Entstehung aufgegriffen werden:
1. Kriegschroniken, d. s. zusammenfassende Darstellungen
der Vorgeschichte und der Ereignisse des Weltkriegs in
deutscher und fremder Sprache, die von Tageszeitungen,
Berufsvertretungen, Vereinen usw. zum Zwecke der Auf—
lärung des Auslandes, der Versendung an die im Feld
stehenden Truppen und der Erinnerung an die großen
Ereignifse herausgegeben werden.
2. Predigten und Ansprachen aus Anlaß des Krieges.
3. Dichterische und künstlerische Erzeugnisse, z. B. Ge—
dichte, Liederbücher, Bilderbogen Karikaturen usw., gleich—
biel ob als Einblattdrucke oder in Heftform herausgegeben.
4. Amtliche Bekanntmachungen: Aufrufe, Maueran—
ichläge, Fahrpläne usw., besonders die Verfügungen der
deutschen Behörden in Feindesland, sowie der deutschen
und feindlichen Behörden in vom Feinde besetzten deut—
schen Gebietsteilen.
5. Deutsche politische Zeitungen des Auslandes und solche
des Inlandes, welche in vom Feinde besetzten Landesteilen
erschienen sind.
6. Kriegszeitungen, wie z. B. die in der Feste
Boyen-Lötzen für die deutsche Besatzung herausgegebene.
7. Ausländische Zeitungen, die in den von deutschen
Truppen besetzten feindlichen Landesteilen in deutscher
Zprache oder mit deutschem Nebentert herausgegeben werden.
8. Landkarten, Zeichnungen, Pläne usw.
Nicht erbeten werden: Extrablätter von Tages—
zeitungen, Ansichtskarten.
Diese Literatur gilt es zu sammeln und, wenn mög—
lich, in zwei Exemplaren der Deutschen Bücherei des Bör—
envereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zuzu—
enden. Wir wenden uns daher an alle, welche gleich
uns von der Notwendigkeit überzeugt sind, die Zeugnisse für
das Weltkriegs-Jahr 1914 in größter Vollständigkeit zu
ammeln und als ein wertvolles Gut auf die Nachwelt
zu bringen. Wir bitten alle deutschen Männer und Frauen.
die Beruf oder Neigung auf die Mitarbeit an dieser Samm—
ung hinweist, das vaterländische Unternehmen zu unter—
tützen und ihre Sendungen an die De utsche Bücherei
des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig,
deutsches Buchhändlerhaus, Gerichtsweg 26, zu rich—
ten. Etwaige Portoauslagen sind wir gern bereit zu ver—
aüten.
Leipzig, den 12. Oktober 1914.
Der Vorstand
des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.
            
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