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Bekanntmachung.
Seitens der Königlichen Forstverwaltung werden
abgegeben:
Laub zur Grün- und zur Trockenfütterung gegen
Lösung eines Scheines zu 50 Pfg. für die Haushal—
tung mit Dauer der Berechtigung bis zum Herbste
Ferner werden die Besitzer von Grasscheinen aufge—
fordert, die Grasnutzungen mehr wie bisher auszu—
üben und die Einwohner, welche noch keine Grasscheine
besitzen, ersucht, sich Scheine ausstellen zu lassen. Der
Grasschein kostet für 8 Monate 75 Pfg. Die Forst—
zerwaltung ist bereit, die bisher für die Grasnutzung
geschlossenen Distrikte für zuverlässige Leute zu öff⸗—
nen und auch zu überweisen.
Sämtliche Anträge sind bei den Forstschutzbeam—
ten des Reviers anzubringen. Es wird im Interesse
der Ersparung von Heu und anderen Futtermitteln
der Bevölkerung auf das Wärmste empfohlen, im In—
teresse ihrer Viehhaltung recht weitgehenden Gebrauch
oon dem entgegenkommenden Angebot der Forstver—
waltung zu machen und zwar sofort. Jede Ersparnis
an Futtermitteln kommt unserer viehhaltenden Bevöl—
kerung später zu gut.
Ich mache zum Schlusse noch darauf aufmerksam,
daß die Laubfütterung mit Vorliebe gern von den
Ziegen genommen wird.
Ludweiler, den 28. Juni 1915.
Der Bürgermeister:
Poller.
Vekaunntmachung.
Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht,
daß die Brotkarten nur in der Woche Gültigkeit haben,
die auf dem Kopf genau angegeben ist. Es können also
nicht die Brotkarten für 2 Wochen auf einmal eingelöst
werden.
Die Karten haben nur dann Gültigkeit, wenn sie
mit dem Kopfe vorgelegt werden. Das betreffende Ge—
schäft schneidet den Teil, der dem verlangten Quantum
entsprucht, ab und gibt dann die Karte bezw. den Kopf
wieder zurück. Alle Karten, die vorher schon abge—
jchnitten sind, werden als ungültig zurückgegeben. Die
zurückerhaltenen Teile sind sorgfältig aufzubewahren.
Rur gegen Abgabe derselben werden die neuen Brot—
marken ausgegeben.
Ludweiler, den 28. Juni 1915.
Der Bürgermeisteß
Poller.
Brkauntmachung.
Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß
s streng verboten ist, feindliche Waffen- und Aus—
üstungsstücke in Privatbesitz zu behalten. Die Ein—
vohnerschaft wird daher nochmals aufgefordert, der—
artige Fund- oder Beutestüche, die sie im Besitze haben,
er Polizeiverwaltung alsbald abzuliefern. Werden
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot zu meiner
senntnis gebracht, bin ich gezwungen, diese unnachsicht⸗
lich zur Bestrafung anzuzeigen.
udweiler, den 30. Juni 19153.
Der Bürgermeister.
Poller.
Vekanntmachung.
Durch Erlaß des Herrn Oberpräsidenten der Rhein—
provinz vom 14. Juni 1915 ist der Herr Hüttendirektor
Naumann zu Brebach auf die Dauer von weiteren 6
Jahren zum Beigeordneten der hiesigen Bürger⸗
meisterei ernannt worden.
Brebach, den 29. JZuni 1913.
Der Bürgermeister.
Becker
Ein Wort an die Bauern!
Sonderabdruck aus dem „Baherischen Bauernblatt⸗e
Nr. 12 vom Dienstag, den 23. März 1815.
Am 25. Januar hat der Bundesrat in Berlin
beschlossen, alles Getreide zu beschlagnahmen. Am
1. Februar mußte jeder in Deutschland, der Brotge
treide oder Mehl in seinem Besitz hatte, genau der
Bestand angeben. Aber bereits am 1. Dezember 191—
vurde eine solche Zählung vorgenommen. Durch di—
berordnung vom 25. Januar wurde eine Reichsvertei
lungsstelle in Berlin geschaffen, der die Aufgabe zuge
teilt wurde, die vorhandenen, am 1. Dezember gezählten
Vorräte über das ganze Reich zu verteilen, und zwar
so zu verteilen, daß die Vorräte reichen bis zur näch
sten Ernte, mit anderen Worten bis 15. August. Jeder
deutsche Staatsbürger erhält nunmehr jeden Tag nach
dem neuesten Verteilungsplan seine 200 Gramm Mehl
pro Tag, sei es in Form von Mehl, sei es in Form
von Getreide.
Für die Landwirtschaft wurde festgesetzt, daß der
getreidebauende Bauer, der selbst Vorräte hat, für sich
seine Angehörigen und sein Gesinde auf den Kopf
und Monat gerechnet, 9 Kilo Brotgetreide oder 8000
Gramm Mehk verwenden dürfe. Die Staatsbürger, die
aus ihren eigenen Vorräten sich versorgen können,
heißt man Selbstversorger. In der Resolution der
Besamtvorstandssitzung der Bayerischen Bauernvereine
vom 8. Februar 1915 wurde beklagt, daß die für die
Landwirtschaft festgesetzte Kopfrate von 9 Kilo Getreide
pro Monat durchaus ungenügend sei. Es heißt dann
weiter:
„Nachdem auf dem flachen Lande bei einen
15stündigen Arbeitstag die Ansprüche an eine Er—
nährung andere sein müssen, besonders zur Zeit der
Frühjahrsbestellung und der Ernte, wo ein 14-16—
stündiger Arbeitstag zur Notwendigkeit gehört. Be
einer derart ungenügenden Kost ist eine Land—
flucht der Dienstboten zu befürchten. Es wäre
sehr unklug, denen das genügende Brot vorzuent—
halten, die die Nahrung für die ganze Bevölkerung
zu beschaffen haben.“
Unterdessen ist kein Tag vergangen, an dem ich
nicht Dutzende von Briefen mit Klagen aus dem Lande
erhalten habe, alle das gleiche betonend, daß man mit
9 Kilo pro Kopf und Monat auf dem flachen Land
nicht auskommen könne, besonders da nicht, vo die
Mehlkost die Hauptsache ist und die Sleischkost zu der
Seltenheiten gehört.
Die Klagen sind mir durchaus verständlich. Id
kenne die Verhältnisse auf dem Lande viel zu gut
Das beweist, daß ich schon am 2. Februar diese Kopfquote
von 9 Kilo für unsere Landbevölkerung mit
ihrer schweren Arbeit als unzureichend erklärt habe
Hat denn der Bundesrat in Berlin kein Ver—
ständnis für die Lage der Landwirtschaft? Hat man
denn diese Verordnung der Landwirtschaft zum Trotz
erlassen? Nein! Meine Lieben, das ist eine sehr ein—
fache Sache. 12 geteilt durch 12 gibt 1 und wenn ein
Vater 10 Aepfel hat und hat 10 Kinder und er will
sie alle gleich behandeln, dann muß er eben jedem
nur einen Apfel geben.
Man hat die Vorräte in ganz Deutschland, wie ich
schon oben sagte, gezählt und mit der Kopfzahl der
Bevölkerung hineingeteilt und so kamen die 9 Kile
zum Vorschein und flir die Städter 200 Gramm täglich
Darüber darf niemand klagen und so hart e
ist, wir müssen sehen, daß wir zurecht kommen. Au
dem Land ist das noch eher möglich wie in der Stadt
Denken wir nur an die Hunderttaufende von Industrie