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Amtliches Anzeigeblatt
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Unter Bezugnahme auf die allgemeine Verfügung Nr.
II. 190315. betreffend die Bereitstellung der Futtermit—
tel des Waldes durch Zulassung von Weidevieh und Abgabe
von Zutterreisig, und auf die Veröffentlichung vom 9.
d. M — J1 A I oe 7654/III. 3948 — betreffend die
Gewinnung von Futterlaub, beauftrage ich die Königliche
Regterung spfort anzuordaen, daß alle Revierverwaltungen
Ihres Bezirkes, die Futterreisig abgeben können, dies schleu⸗
tigst öffentlich bekanntmachen und tunlichst alle hierauf
eingehenden Bestellungen der viehhaltenden Wirte mit Rück
sicht auf den mit dem Alter der Blätter abnehmenden Nähr-—⸗
wert des Sutterreisigss so bald wie möglich ausführen.
Geht im Eingelfalle die Rachfrage nach Futterreisig
über die Leistungsfähigkeit des Waldes hinaus, so sind
die zu beschaffenden Reisigmengen nach Anbören der Ge—
meindevorsteher den einzelnen Wirtschaften, entsprechend
hrer Vedürftigkeit, nach denselben Grundsätzen zuzuteilen,
Iepur die Zutetlung der Waldstren in Rotjahren maßgebend
sind.
Das Trocknen des Futterreisigs, das nicht grün ver—
tüttert werden soll, ist, abgesehen von Ausnahmefällen,
den Käufern zu überlassen. Das Reisig muß desbalb un—
mittelbar nach seiner Werbung und Vereinnahmung den
Käufern überwiesen werden. Jch erkläre mich damit ein—
berstanden, daß in allen Fällen, in denen die vorherige Ab—
stahme des Materials durch den Revierverwalter die Ueber⸗
veisung unerwuünscht verzögern wärde, von der Abnahme
abgesehen wird.
ZIch weiie schließlich noch darauf hin, daß, wenn das
Futterlaub während des Trocknens feinen vollen Wert be—
halten soll, es nach Möglichteit ebensowohl vor voller Son—
nenbestrablung als auch vor Regen geschütßzt werden muß.
Die Käufer sind hierauf aufmerksam zu machen.
die Verwertung des Waldlaubs zu Futterzwecken hat
durch die ungünftige Witterung des Sommers eine erhöhte
Bedeutung gewonnen. Ich vertraue, daß die Königliche
Regierung der wichtigen Angelegenbeit Ihre volle Auf—
nertfamkeit zuwenden und alles tun wird, um auf die
angegebene Weise die Futtermittel der Landwirtschaft aus
»em Walde zu ergängen.
Berlin, den 15. Juni 1915.
Minisrertum für Londwirtschaft, Domänen und Forften.
FSreiberr von Schorlemer.
Die vorstehende, von dem Herrn Minister empfohlene
Bewinnung von Fuütterlaub und Reisig ist auch für die—
sentaen Gegenden, welche eine befriedigende oder sogar gute
deuernte zu verzeichnen haben, von Bedeutung; denn der
sedarf an Futtermittein wird allgemein erheblich arößer
ein als in Friedenzzeiten, da es an Kraftfutter fseblt,
der große Bedarf der Heeresverwaltung an Heu gedeckt
perden und ein Ausgleich der Ernte im ganzen Staate
tattfinden muß. Hierzu kommt, daß der Ausfall der Ernte
In Grummet, Ruüben ꝛc. noch recht zweifelthaft ist. Es
kann deshalb selbst den gut gestellten Landwirten nur
dringend empfohlen werden, durch Gewinnung von Laub—
heu ihre Suttervorräte zu verniehren, damit die BVieh—
hestände durchgehalten und gut ernährt werden können
Soweit Staatswald für die SRaubnutzung in Frage kommt
verden die Königlichen Oberförster den Bürgermeistern
zur weiteren Bekanntgabe Mitteilung machen und das
Nähere mit diesen verabreden. Die Landwirte haben
ihren Bedarf baldaiagst bei den Bürgermeistern anzu—
deden. damit die günstige Zeit nicht ungenutßt vorüber—
reht.
Antrüäge auf Laubabgabe aus den Gemeindewaldungen
ind an die GemeindeOberförster zu richten.
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Deffent· em Anuzeiger.
— egeben ve⸗ Baudrakbamt Saarbrucken
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Die Königlichen und Gemeinde-Oberförster werden be—
timmen, aus welchen Beständen und in welcher Weise
daub entnommen werden darf. Eigenmächtige Laubent—
aabmen sind strafbar. In allen Fällen sind die Anordnungen
der Forsibeamten genau zu befolgen. Es wird seitens
der Forstverwaltung darauf Bedacht genommen werden
die Laubheugewinnung nach Möglichkeit zu erleichtern.
Ein Erlaubnisschein für die Staatswaldungen, gültig
für eine Familie und den ganzen Sommer, kostet 50 Pfg.
neben Ersatz der von der Forstverwaltung etwa verauslagten
Werbungskosten.
Trier, den 24. Juni 19815.
Her Regierungeé Präsident.
J
I65.
Bekauntrmechung.
Nachdem der Trichinenschauer Grohe in Friedrichsthat
die Prüfung als Fleischbeschauer bestanden hat, habe ich
jhn pom 1. Zuli ab für die Dauer des Krieges zum Stell—
vertreter des zur Fahne einberufenen Fleischbeschauers Tier⸗
arzt Dr. Pomy in Friedrichsthal ernannt, soweit er zur
Stellvertretung als Laienfleischbeschauer befugt ist.
Saarbrücken, den 28. Juni 1915.
Der Königliche Landrat.
von Miquel.
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dedunn mahuncen aderor veoberüen.
Bekanntmachung.
Falls der Stand der Feldarbeiten in besonders
stark Landwirtschaft treibenden Orten vor Beginn der
Ernteferien zeitweilig und dringend die Hülfe der
Schulkinder erheischt, sind wir bereit, auf Antrag der
Ortsschulinspektoren Hilfstage zu bewilligen, an wel⸗
chen die Oberklassen (5. 28. Jahrgang) vom Unterrichté
zu befreien wären.
Saarbrücken, den 28. Juni 1915.
Königl. Kreisschulinspektion J:
Marx. i. V.: Marx u. Hirtz
VBölklingen: Neunkirchen:
Hir tz. i. V.: Marx.
Bekannimachung.
Ich weise darauf hin, daß Messer mit feststellbaret
Klinge als Waffen im Sinne der Bekanntmachung über
die Erklärung des Kriegszustandes vom 31. Juli 1914
anzusehen sind.
Saarbrücken, den 14. Juni 1915.
Der kommandierende Geuerai des 21. Armeelorps,
zugleich für das 16. Armeekorps.
von Moßner.
Bekauntuachung.
Die Rotlauf-Seuche unber dem Schweinebestande des
Matthias Pelzer zu Obervölklingen ist erloschen und sind
die angeordneten Suerrmaßregeln wieder aufgeboben
vorden.
Völklingen, den 24. Juni 1915.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
S8Su Vertretung: Der Beigeordnete Klonz3.