241
Terminkalender für den Monat Juli 1915.
517
2820.
Beamte,
welche
zu berichten haben
Die Erledigung
anordnende
Verfuͤgnung
Die Herren Bürger⸗
meister zu Brebach. Dud⸗
ewe
ngen, Friedri u.
—
Samtliche Herren
Buͤrgermeister
12. August 1910,
Nr. 7817.
4
3. Mai 1914,
Nr. 4608.
30
81
32
25.
2*
R.
Die Serren
Kreisschulinspektoren.
Die Herren
Buürgermeister.
Samtliche Herren
Burger meiste
(ausschließlich Sulzbach).
18. April 1863.
Nr. 2048.
d. Maͤrz 1808,
Nr. 2795.
15. Rugust 1906,
Nr. 9083 II. Ang.
In Bardenbach, Kreis Merzig, ist die Maul⸗ und
ßlauenseuche in zwei Gehöften festgestellt worden.
Saarbrücken, den 21. Juni 1915.
Der Königliche Landrat.
J3. B.: Wohtt.
Bekanntmachung.
Gemäß Bekanntmachung des Reichskanzlers vom
10. Juni 1915 (RG.Bl. Seite 331) findet in der
Zzeit vom 1. bis 4. Juli 1915 eine Erhebung der
Ernteflächen beim feldmäßigen Anbau von Winter⸗
und Sommerweizen, Spelz — Dinkel, Fesen — sowie
Emer und Einkorn (Winter⸗ und Sommerfrucht), Win⸗
ter⸗ und Sommerroggen, Gerste (Winter⸗ und Sommer⸗
gerste), Menggetreide, Mischfrucht, Hafer und Kartof⸗
jeln durch Befragung der Betriebsinhaber oder ihrer
tellvertreter statt.
Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Betriebs⸗
inhabern, die vorsätzlich die Angaben, zu denen sie auf
Brund der Bekanntmachung und der Ausführungsbe⸗
stimmungen der Landeszentralbehörden verpflichtet
sind, nicht oder wisfentlich unrichtig oder unvollständig
machen, werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder
mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.
Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Betriebs⸗
inhabern, die fahrlässig die Angaben, zu denen sie auf
Brund der Bekanntmachung und der Ausführungsbe⸗
stimmungen der Landeszentralbehörden verpflichtet
sind, nicht oder unrichtig oder unvollständig machen,
werden mit Geldstrase bis zu dreitausend Mark be⸗
straft.
Saarbrücken, den 25. Juni 1915.
Der Ksonigliche Landrat.
von Miquel.
Festsezung von Hochstpreisen
für Lebensmittel.
Vom 1. JInli 1915 ab.
Auf Grund des Gesetzes betressend Höchstpreise vom
4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung
bom 17. Dezember 1914 (&. G. Bl. S. 5316 fs.) werden
nach Anhörung von Sachverständigen für den Bezirk
des Landkretses Saarbrücken vom 1. JZuli 1915 ab
bis auf weiteres folgende Höchstpreife festgesetzt:
ase, Emmenthaler..dags Pfund 1604
Käse, Limburger 0. 868,
— — —— ⏑— Peegrwren d.s,
Gegenstand
rien der gewerblis und kaufmämischen Fort
Jerienee ien fmamnischen 5
Bedarf an Formularen zu Anträgen auf Gewäh⸗
rung von Aufwandsentschädigungen an Fa—⸗
milien für im Reichsheer, in der Marine oder
in den Schutztruppen eingestellte Söhne.
Vorschläge zur Prämiierung von Lehrpersonen.
Veränderungen der Feuerwehren und Loschgerätschaften.
Seblanzeige nicht exforderlich.
Nachweisung über die aus der » einschl.
der Trichinenschau vereinnahmten Gebuhren im
verflossenen Rechnungsijahre.
Bohnen das Pfund 0.65M
Reiẽ⸗Rangon O.60,
Reis⸗Patna —6 XE
Haferflocken und Grütze, lose —W O.70,
Milch das Liter 0.26,
Weizenmehl, das vor dem 11. 1. 1915 im
freien Verkehr war, das Pfund 0.26,
Gemischtes Mehl (7000 Weizenmehl, 300/
Roggenmehls) das Pfund 0.24,
Roggenmehlt das Pfund 0.22,
Zwieback 100 Gramm 0.20-0. 24,
(Verkauf kann ohne Brotmarken erfolgen.)
Gerste, grob, das Pfund 0.60,
staffee, gebr., billigsten, ohne Beimischung,
das Ppfund 1.65,
Gerste, gebr., das Pfund 6.55,
Schmalz, ausländische, das Pfund 1.70,
dirse, geschälte, 0.50,
Margarine, Butterersatz, je nach Sorte
das Pfund 1.10-1.30,
Pflanzenfett, gelb und weiß, lose,
das Pfund 1.00 - 1.30,
dandbutter dae Pfund 1.60,
Salatöl das Liter 2.30 -2. 40,
Salatöl, bessere Sorten, entsprechend höher. —
Salz das Pfund 0.12,
Zucker, gemahlen und Hutzucker * F 0. 30,
Zucker, Würfel, * 0. 32,
Feuerzeug (10 Schachteln) 0.38,
Eine Schachtel O.04,
Fleisch:
Ochsen⸗ und Rindfleisch das Pfund 1.00- 1. 20
Schweinefleisch —W 1. 40 - 1. 60,
Schinken, geräuchert, 1 1,60-1,80,
Hammelfleisch 1.10- 1.30,
stalbfleisch 47 1.00- 1. 20,
Bratenstücke (Keule), 1.40,
Keuhsleisch 2/ 0.80- 1. 00,
Leberwurst, gewöhnliche, O.70- 0. 80,
bessere Sorte * 1.00 - 1. 50,
Blutwurst, bessere Sorte, das Pfund 0. 90 -1. 20 40
Blutwurst, gewöhnliche, * O.70 - 0. 80,
Dürrfleisch 1.70,
Speck 3 1.70
Talg O.60- 0.70
Nierenfett (Rinderspeisefett) , E 1. 30,
Schweinefett, unausgelassen, „ 1. 40 - 4. 60,
Schweinefett, ausgelassen, * 1.50 21. 70,