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Amtli eigeblatt
r den Kreis Snarbrücken
verbeuden mit
Oehentlichem Anzeiger,
horausgegeben vom Komigl. Vandrakvamt Saarbrücken
edarrtoen des nictamcachen Tetten Sxuckt vao Beriag von w. O. Saqeur m Saar⸗
Vνανααν ανν_εν - gercprechter der Gehaseofetie Cdaherhoftrake vo,
äι ι Gubrie. Ferulvecher der Deucervi Nr. 233 Aui Saarbrlichen
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Erichaanunaßtaga: Diendtag und Treitan
Rr. 54. Freitag,
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Ausführungsanweisung
zu den
Verordnungen des Bundesrats über Malz und über
Verbrauchszucker vom 17. und 27. Mai 1915
(RGEBlI. S. 279 und 308).
Auf Grund des 8 11 der Bundesratsverordnung
über Malz vom 17. Mai 1915 (RGBlI. S. 279) und des
38 der Bundesratsverordnung über Verbrauchszucker
oom 27. Mai 1915 (RGBI. S. 308) wird zur Aus—
führung dieser Verordnung fsolgendes bestimmt:
Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der beiden
Verordnungen ist der Regierungspräsident, für Ber—
lin der Oberpräsidoent.
Zuständige Behörde für das im 86 der Verord—
aung über Malz und im 8 4 der Verordnung über
Verbrauchszucker vorgesehene Verfahren bei Uebertra—
zung des Eigentums sind die Landräte (in Hohenzollern
die Oberamtmänner) und die Polizeiverwaltungen der
Stadtkreise, in deren Bezirk sich die Gegenstände be—
finden. Im Landespolizeibezirk Berlin ist der Polizei—
»räsident von Berlin zuständig. Abdrücke für die
dandräte und die Polizeiverwaltungen der Stadtkreise
sind beigefügt.
Berlin, den 11. Juni 1915.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage: gez. Lusensky.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen u. Forsten.
In Vertretung: gez. Dr. Küster.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: gez. Freund.
25. Inni 1915. 41. Jahrg.
—XVVVVV
Die Zinsscheine Reihe IIJ Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der Z/ 200 igen deutschen Reichs—
anleihe von 1905, 1906 über die Zinsen für die zehn
Jahre vom 1. Juni 1915 vbis 30. Juni 1925 nebst
den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe
werden
vom 11. Juni d. Is. ab
ausgereicht und zwar:
durch die Königlich Preußische Kontrolle der
Staatspapiere in Berlin 8WV 68s, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische
Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 38,
durch die Preußische Zentral-Genossenschaftskasse
in Berlin O. 2, am Zeughause 2,
durch die Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen
und die mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbank—
nebenstellen,
durch die preußischen Regierungshauptkassen,
Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich
verwalteten Forstkassen,
ferner in Bayern durch die Königliche Hauptban!k
in Nürnberg und ihre sämtlichen Filialen,
in Sachsen durch die Königlichen Be—
zirkssteuereinnahmen,
in Württemberg durch die Königlichen
Kameralämter,
in Baden durcch die Mehrzahl der
Großherzoglichen Finanz⸗ und Hauptsteuer⸗
ämter,
in Hessen durch die Großherzoglichen
Bezirkskassen und Steuerämter,
in Sachsen-Weimar durch die Großher—
zoglichen Rechnungsämter,
in Elsaß-⸗Lothringen durch die Kaiser⸗
lichen Steuerkassen,
in den übrigen Bundesstaaten durch verschiedene von
hnen bekannt gegebenen Kassen.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die
zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden
Erneuerungsscheine einzuliefern sind, werden von den
vorbezeichneten Ausreichungsstellen unentgeltlich abge—
geben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf
es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann
wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind
Berlin, den 28. Mai 1915.
Reichsschuldenverwaltung
v. Bischoffshausen.
W8Weettungtmuchungen
des sönglihen ogierungs- Prüstdlenten.
Im Anschlusse an meine Bekanntmachung vom
18. v. Mts. (Amtsbl. Nr. 22 Seite 169:
Die Ziehung der ersten Serie der dem Deutschen
zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose be—
willigten Geldlotterie ist mit Zustimmung der
Herren Minister der Finanzen und des Innern vom
26. und 27. Oktober auf den 10. und 11. August d. J
verlegt worden.
Trier, den 15. Juni 1915.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Die Leitung des Dänischen Konsulats in Cöln
ist wegen der Einberufung des Konsuls Oehme zum Mi—
litärdienst bis auf weiteres dem Konsulatssekretär
Julius Thisted übertragen worden.
Trier, den 19. Mai 1915.
. A 611. Der Regierungspräsident.
J. An: Russell.
Vorstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Die Herren Landräte werden gleichzeitig ersucht.
dieselbe, soweit es unentgeltlich geschehen kann, auch
durch die Kreisblätter und sonstige zur Aufnahme