Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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solgt nur durch das Bekleidungs-Beschaffungsamt, Ber—
in 8W. 11, Askanischer Platz 4.
VII. Die in 89 für die Nachlieferung von Prü—
iungszeugnissen gestellte Frist wird bis zum 30. Juni
1915, die in 89 gestellte Anmeldefrist wird bis zum
20. Juni 1915 einschl. verlängert. Maßgebend für
die Anmeldung bleibt der tatsächliche Zustand am 15.
Mai 1915, mittags 12 Uhr.
III. Amtliche Meldescheine sind nach dem 30.

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Die Gewinnung von Laubheu.
Der Preußische Landwirtschaftsminister gibt folgendes
vekannt:
Um dem Eintritt einer Futterknappheit im bevor—
tehenden Herbst und Winter vorzubeugen, sehe ich mich
heranlaßt, die Besitzer privater Waldungen auf die Mög—
lichkeit hinzuweisen, die Waldbestände zu der Beschaffung
weiterer Futterstoffe heranzuziehen. Es ist bekannt, daß
in vielen Gebirgsgegenden das Laub der Waldbäume,
namentlich von Ahorn, Esche, Linde, Ulme, Eiche, Pap—
vel, Weide, Akazie und Birke regelmäßig zur Gewinnung
zon Laubheu herangezogen wird. Im übrigen ist alles
Baumlaub, namentlich auch das der Rotbuche, zur Futtor—
Jewinnung geeignet. Wenn bei der zurzeit herrschenden
trockenen Witterung größere Mengen von Laub durch
Abstreifen der Blätter von den Zweigen oder Abschneiden
der dünnen Zweige gewonnen und zu Heu getrocknet
wird, so können dadurch beträchtliche Futtermengen für
die bevorstehende Winterzeit angesammelt werden. Ich
mache deshalb die Besitzer, in deren Nähe sich Laub—
valdungen befinden, auf diese Futtergewinnung beson—
ders aufmerksam und würde es auch für zweckmäßig hal—
ten, wenn die in Betracht kommenden Gemeindevorsteher
hdierauf ihr Augenmerk richten wollen.
Berlin, den 9. Juni 1915.
Mimister für Landwirtschaft.
Auf die Gewinnung des Eichenlaubs in Verbindung
den Lohschalen wird besonders hingewiesen.
Saarbrücken, den 15. Juni 1915.
Der Königliche Landrat.
Bekanntmachung
In der Stallung des Grubenschmiedemeisters
Jakob Neurohr hierselbst sind die Backsteinblattern er—
ioschen und werden die Schutzmaßregeln aufgehoben.
Friedrichssthal, den 12. Juni 1915.
Die Polizeiverwaltung.
Bekanntmachung.
Nachdem das Erlöschen der Maul- und Klauen—
seuche in der Stadt Merzig festgestellt und die Stall
perre für die betr. Gehöfte aufgehoben ist, wird nun—
mehr auch das Verbot des Abhaltens von Viehmärkten
in der Stadt Merzig aufgehoben.
Merzig, den 9. Juni 1915.

Der Kgl. Landrat.

Bekanntmachung.
In Schmidthachenbach ist die Maul- und Klauen—
seuche amtlich festgestellt worden. Die notwendigen
Sperrmaßnahmen habe ich getroffen.
St. Wendel, den 8. Juni 1915.
Der Kgl. Landrat.

Bekanntmachung.
Den Sperrbezirk Niederlinxweiler habe ich, da die
Bedingungen des 8 176 V. A. V. G. gegeben sind,
unterm heutigen Tage aufgehoben.
St. Wendel, den 8. Juni 1915.
Der Kgl. Landrat.

Juni 1915 nicht mehr in den Postanstalten, sonderr
nur noch bei dem Wollgewerbemeldeamt erhältlich.
1IX. Ein amtliches Handbuch mit allen Bestimmun—
gen über die Beschlagnahme der Militärtuche und die
Uebernahme der geeigneten Bestände durch die Mili—
tärbehörde ist von dem Wollgewerbemeldeamt zum
Preise von 0,50 Mk. zu beziehen.
Saarbrücken, den 10. Juni 1915.
Kgl. Preußisches Stellvertretendes Generalkommando
XXI. Armeekorps

Durch ungenaue Mitteilungen der Tagespresse über
die Errichtung der Reichsentschädigungskommission sind in
den Kreisen der Beteiligten anscheinend Unklarheiten über
die Zuständigkeit dieser Kommission, insbesondere über die
Abgrenzung der Aufgabe der Kommission gegenüber der
Zuständigkeit des Reichskommissars zur Erörterung von
Bewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindes—
land, entstanden. Amtlich wird durch „W. T. B. daher
nochmals darauf hingewiesen, daß die Reichsentschädig—
ungskommission lediglich zur Feststellung der Entschädigung
für die in den besetzten feindlichen Gebieten von den
deutschen Militärbehörden beschlagnahmten Massengüter
berufen ist, während der Reichskommissar nach wie vor
die Schäden behandelt, die deutsche Zivilpersonen in Fein—
desland aus Anlaß des gegenwärtigen Krieges an ihrem
Figentum oder an Leib und Leben durch Gewalttätig—
eiten der Bevölkerung oder der Behörden der feind—
ichen Staaten erlitten haben.

Briefkasten.

S. 100. Zur Bekämpsung der Fliegenplage isi
es notwendig, daß vor allem größte Reinlichkeit im
Stalle herrscht. Decke, Wände und alle hölzernen Geräte
sind zu kalken. Man sorge ferner für Luftbewegung
Die Zugluft schadet zur Jetztzeit den Tieren gar nicht.
Die Mücken aber vertreibt sie. Mehrfach wird jetzt
solgendes Mittel angewandt: Auf einem oder mehreren
Porzellantellern bedeckt man den Boden mit etwa zwei
Zentimeter dicker Watte, tränkt diese gut mit einer
Formalinlösung (50 Gramm Formalin auf 1 Liter
Wasser), die täglich erneuert wird.

Saarbrücken, den 20 Juni 1915.
Der Königliche Landrat:
von Miaquel.

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von 10 Mark abgegeben. Rechtzeitige Bestellungen aus
den ständigen Bezug der gebundenen Exemplare sind
erwünscht. Einrückungsgebühr für Behörden: für den
zweigespaltenen 1I m/m hohen Raum 20 Pifg.; bei Wieder—
holungen 108 Nachlaß.
            
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