Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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bohnnsmohungen ouserer dehörden.
Bekanntmachung.
Im Bezirke der Ersatzkommission Saarbrücken-Land
findet eine Nachmusterung sämtlicher Landsturmpflich⸗
tigen, die im Jahre 1896 geboren sind, nach folgen⸗
dem Plane statt.
Samstag, den 19. Juni.
Musterungslokal: Wirtschaft zur Tonhalle,
Saarbrücken, Wilhelm-Heinrichstraße.
Beginn 730 Uhr vormittags.
Jgahrgang 1896 der Bürgermeistereien Brebach
ind Kleinblittersdorf, wie sie vom Bezirks—
ommando beordert worden sind.
Montag, den 21. Juni.
Musterungs lokal: Kirner Bierhalle in
Zulzbach.
Beginn 730 Uhr vormittags.
Jahrgang 1896 der Bürgermeistereien Dud—
veiler und Sulzbach, wie sie vom Bezirkskom—
mando beordert worden sind.
Dienstag, den 22. Juni.
(Wie vorstehend.) Der Bürgermeistereien Sulz⸗
bach, Friedrichsthal und Quierschied.
Mittwoch, den 23. Juni.
Musterungslokal: Turnhalle in Völk—
lingen.
Beginn 730 Uhr vormittags.
Jahrgang 1896 der Bürgermeisterei Völklingen.
wie sie vom Bezirkskommando beordert worden sind.
Donnerstag, den 24. Juni.
(Wie vorstehend.) Der Bürgermeistereien Gers—
weiler, Riegelsberg und Heusweiler.
Freitag, den 25. Juni.
(Wie vorstehend.) Der Bürgermeistereien Pütt-—
lingen und Ludweiler.
Sämtliche im Landkreise Saarbrücken sich aufshalb—
tende Gestellungspflichtige des Jahrgangs 1896 wer
den hiermit aufgefordert, zu der für ihren Aufent
haltsort bestimmten Zeit pünktlich, sauber gewaschen
und mit reiner Kleidung versehen, vor der König—
lichen Ersatzkommission zu erscheinen.
Falls Gestellungspflichtige vorhanden sind, die bis
jetzt noch nicht zur Landsturmrolle gemeldet sind,
so haben sie sich sosort beim Bezirkskommando hier
anzumelden. Diejenigen des Jahrganges 1896, die ver⸗
sehentlich eine Vorladung nicht bekommen sollten, haben
sich troßzdem mit den Pflichtigen ihres Aufenthalts—
ortes zu stellen.
Wer seiner Gestellungspflicht nicht nachkommt,
wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft. Wer
durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
ärztliches Attest einzureichen, welches durch die Poli—
deibehorde zu beglaubigen ist. Gestellungspflichtige
ie Augengläser (Kneifer, Brillen) tragen, haben die—
selben mitzubringen und aufzusetzen. Wer der Auf—
forderung nicht nachkommt, wird an dem betreffenden
Tage nicht gemustert, sondern auf einen anderen Tag
bestellt. Jede Störung der Ruhe und Ordnung während
des Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu
15 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister wollen für mehrmalige
ortsübliche Veröffentlichung vorstehender Bekanntmach—
ung Sorge tragen.
Saarbrücken, den 11. Juni 1915.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des
Aushebungsbezirks Saarbrücken-Land.
J3. A.: Sommer, Regierungsassessor.

Bekanntmachung.
Die Rotlaufseuche in dem Gehöfte des Händlers
Nikolaus Görgen zu Gersweiler ist erloschen. Die an—
geordneten Sperrmaßregeln sind wieder aufgehoben
Gersweiler (Saar), den 7. Juni 1915.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister:
Müller.

Bekanntmachung.
Nachdem die Schweineseuche unter dem Schweine
bestande des Bergmanns Hermann Pohl zu Dudweiler,
im Schneiderfeld 15, erloschen, ist die über das Gehöft
verhängte Sperre aufgehoben worden.
Dudweiler, den 10. Juni 1915.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister:
Jost.

Bekanntmachung.
Die über den Linslerhof wegen Ausbruchs der
Maul- und Klauenseuche verhängte Sperre habe ich
aufgehoben.
Saarlouis, den 4. Juni 1915.
Der Landrat.

Bekanntmachung
Die Maul- und Klauenseuche in Rievenich ist er—
loschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln sind vom
7. ds. Mts ab aufgehoben.
Wittlich, den 4. Juni 1915.
Der Landrat.

VBakanntmachung
In der Stallung des Landwirtes Müller Josef
in Dentingen ist die Brustseuche erloschen. Die
Schutzmaßregeln werden hiermit aufgehoben.
Bolchen, den 29. Mai 19183.
Der Kreisdirektor.

Bekanntmachung.
Im Stalle des Landwirtes Isler Isidor in Rüp—
singen ist die Influenza erloschen. Die Schutzmaß,
regeln werden hiermit aufgehoben.
Bolchen, den 29. Mai 1915.
Der Kreisdirektor.

Bekanntmachung.
In Güderkirch Gemeinde Erchingen ist die Maul
und Klauenseuche erloschen. Die seinerzeit über Güder—
kirch und Erchingen verhängten Sperrmaßregeln werden
hiermit aufgehoben.
Saargemünd, den 29. Mai 19135.
Der Kreisdirektor.

Bekanntmachung.
In der Gemeinde Rinlingen ist die Maul- und
Klauenseuche erloschen. Die unterm 26. März ds. Irs
verhängten Sperrmaßregeln sowie die über die Nach
bargemeinde Bettweiler mit Gisingen angeordneten
Schutzmaßnahmen werden hiermit aufgehoben.
Saargemünd, den 2. Juni 1915.
Der Kreisdirektor.
Saarbrücken, den 15. Juni 1915.
Der Königliche Landrat:
von Miquel.
            
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