Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Zöaling hat ein Unterrichtsgeld von 86 Mark ääbrlich
zu entrichten.
Zu Unterstützungen für bedürftige und würdige 8öd⸗
linge sind Mittel verfügbar.
Die Ausbildungszeit dauert drei Jahre. Aufgenom—
men werden können nur solche Bewerber, welche spätestens
innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Aufnahme—
termine das 14. Lebensjahr vollenden. Sie haben sich
bier Wochen vor der Prüfung bei dem Vorsteher der An—
stalt zu melden und folgende Schriftstücke einzureichen:
1. das Taufzeugnis (Geburtsschein),
2. einen Wiederimpfschein,
3. ein Gesundheitsattest, ausgestellt von einem zur Füh—
rung eines Dienstsiegels berechtigten Arzte,
4. rin Zeugnis ihres bisherigen Lehrers über Art und
Erfolg des empfangenen Unterrichts oder ein Ent—
sassungszeugnis der Schule,
ein Führungszeugnis von der Polizeibehörde und dem
Schulinspektor ihres Wohnortes,
die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle des
Nächstverpflichteten, daß er die Mitte“ zum Unterhalt
des Bewerbers während der Dauer der Ausbildung
en werde, mit der Bescheinigung der Orts—
ehörde, daß er über die dazu nötigen Mittel verfügt.
Ueber die Zulassung zur Aufnahmeprüfung wird den
edern eine Mitteilung von dem vinstalts⸗Vorsteber zu⸗
gehen.
Koblenz, den 15. Dezember 1914.
Qönialiches ProvinzialSchullkollegium.
Bekanuntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
St. Josefskrankenhauses zu Völklingen ist erloschen und sind
deaber die angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben
vorden.
Völklinoen, den 6. Januar 1915.
RPolizei⸗Verwaltung.
er Bürgermeister.
3. B.: Der Beigeordnete, Klonz.
Bekanntmachnung.
In der Gemeinde Bingen a. d. Nied ist die Maul⸗
und Klauenseuche erloschen.
Die getroffenen Schutzmaßregeln sind aufgehoben
worden.
Bolchen, den 4. Januar 1915.
Kaiserlicher Kreisdirektor.

Bekanntmachung.
tinter dem Rindviehbestande des Hofes Bellevue,
Gemeinde Großrederchingen, ist die Maul- und Klauen—
seuche ausgebrochen.
Sperrbezirk: Hof Bellevue.
Beobachtungsgebiet: Brandelfingerhof, so—
wie der Häuserblock um den Bahnhof Wölflingen.
Die Abhaltung der in Saargemünd stattfindenden
Viehe und Ferkelmärkte habe ich verboten.
Saargemünd, den 1. Zanuar 1915.
Kreisdireftor.

Erläuterungen
zur Serstellung des kartoffelhaltigen Brotes.
Für die Herstellung von kartoffelhaltigen Broten
lommen folgende Formen von Kartoffelerzeuanissen in
Frade?

1. Kartoffelwalzmehl und Kartoffelflocken,
2. Kartoffelstärke,
3. Ein Gemisch von 1 und 2.
4. Frische Kartoffel.
1. Kartoffelwalzmehl und Kartoffel—
flocken: Der Pflichtzusatz beträgt 500, es müssen
also auf je 95 Teile Roggenmehl 5 Teile Kartoffel—
mehl verwendet werden. Größere Zusätze bis 2000 sind
durch Aufdruck eines „K“ auf das Brot zu kennzeich—
nen. Bei 1000 würden also 90 Teile Roggenmehl
mit 10 Teilen Kartoffelmehl, bei 2000 80 Teile mit
20 Teilen Kartoffelmehl zu mischen sein.
Bei der Verarbeitung des Kartoffelwalzmehls und
dau Gartafforfinckon ist die GSauerteigführung mie hie—

her zu handhaben; das Kartoffelmehl wird mit dem
übrigen Roggenmehle dem reifen Vollsauer bei der
Teigbereitung zugesetzt. Die Kartoffelflocken können
zweckmäßig vorher mit Wasser angerührt werden, da⸗
mit die voluminöse Masse zusammensickert.
Bei dem Pflichtzusatze von 500 bietet auch die Aufu
arbeitung des Teiges keine Schwierigkeiten, sie kann
in der gewohnten Weise vor sich gehen; bei größeren
Zusätzen von 10 und im besonderen von 2000 der ge⸗
nannten Kartoffelerzeugnisse ist der Teig bedeutend
fester zu halten, als man es bisher zufolge des Abgrei—
fens der Teige gewohnt ist, weil sowohl Flocken wie
Walzmehl zuerst sehr begierig Wasser aufnehmen, dann
aber nicht mehr nachquellen, so daß die Teige, wenn
sie nicht sehr fest sind, nachlassen, breitstehen und zu
ganz feuchten Gebäcken ausbacken. Bei diesen größeren
Zusätzen muß auch möglichst knapp geschoben werden,
weil die Brote nicht viel Gare vertragen. Es muß in
einem zwar heißen, aber auf keinen Fall zu heißen Ofen
gebacken werden, weil andernfalls wegen der zu starken
Bräunung nur unvollkommen ausgebacken werden kann.
Man schließe den Wrasenschieber am besten gar nicht.
2. Kartoffelstärke: Pflichtzusatz und höhere
Zusätze wie oben. Bei 500 keine Aenderung des Be—
triebs, bei höheren Zusätzen (10-2000) wird der auf
das Gesamtmehl berechnete Anteil Stärke zweckmäßig
vor der Teigbereitung in lauwarmem Wasser einge—
weicht und nach einstündigem Stehen dem reifen Voll⸗
sauer bei der Teigbereitung zugesetzt. Der Teig muß
weich gehalten werden, weil hier eine deutliche Nach—
quellung zu beobachten ist und bei auch nur einiger⸗
maßen festen Teigen leicht Rißbildung und Krümeln
der Krume eintritt.
3. Gemisch von 1 und 32: Pflichtzusätze und
höhere Zusätze wie oben, d. h. bei dem Pflichtzusatze
von 500 sind auf 95 Teile Roggenmehl 2,5 Teile Kar—
toffelflocken oder Walzmehl und 2,5 Teile Stärkemehl
zu verwenden, bei 1000, also auf 90 Teile Roggen—
mehl 5 Teile Walzmehl oder Flocken und 5 Teile
Stärkemehl. Die Mischung von Walzmehl und Stärke
ist bei höheren Zusätzen an Kartoffel (etwa von 1006
ab) unbedingt zu empfehlen. Die Verarbeitung wird
dadurch eine viel leichtere und bleibt nahezu unverän—
dert, doch gilt auch hier: je höher der Zusatz der Misch—
ung, desto fester die Teige, weil die Eigenschaften des
Walzmehls diejenigen der Stärke meist überragen.
4. Frische Kartoffel: Die gereinigte Kartof—⸗
fel wird mit der Schale gekocht oder gedämpft, nach
dem Auskühlen geschält und dann auf einer Reibe zer—
rieben oder durch den in jeder Küche vorhandenen
Fleischwolf gedrückt. Von dieser Masse wird, da die
frische Kartoffel viel wasserreicher ist als die Trocken
mehle aus Kartoffel, die vierfache Menge zu nehmen
sein. Pflichtzusatz 20 Teile, d. h. auf 95 Teile Rog
genmehl werden 20 Teile des Kartoffelbreies zugesetzt.
Bei höheren Zusätzen, z. B. bei 1000 sind 90 Teile
Roggenmehl mit 40 Teilen Kartoffelbrei, bei 2000 80
Teile Roggenmehl mit 80 Teilen Kartoffelbrei zu
mischen. Auch diese Zusätze erfolgen erst bei der Teig—
bereitung. Der Pflichtzusatz erfordert keine Abände—
rung des Betriebs, bei den höheren Zusätzen ist das—
selbe zu beachten wie bei dem Kartoffelwalamehl und
den Kartoffelflocken.
Bei dunklen Gebäcken, wie z. B. bei dem Kommiß⸗
brot und Schrotbrot, verwende man besser an Stelle
der frischen Kartoffel und der Flocken das Kartoffel⸗
stärkemehl, vor allem, wenn man höhere Zusätze beab—
sichtigt. Ueberhaupt beginne man bei Herstellung des
Kartoffelbrots erst mit den geringeren Pfilichtzusätzen
und steigere den Zusatz in dem Maße, wie man die
richtige Aufarbeitung der Teide erkannt hat
            
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