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beste Mitzel zur Errechung vieses ZFieles ist, den
striegsbeschädigten seinaem bisherigen oder
wenigstens einem verwandten Beruse zu
erhalten. In wie grußem Imfange dies möglich
ist, besonders unter Anwendereg der schon cawähnten
besonderen Hilssmittel, wie 8beitsprothesen, Banda⸗
gen und dergleichen, i ber bietet die erwähnte
Schrift von Bi—sarski wertvolle Fargerzeige. Der
striegsbeschädigte selbst ist meistens viel zu schnell
der Ueberzeugung, daß er seine bisherige Arbeit nicht
weiter sfortsetzen dann. Auch in weiten Kreisen des
werktätigen Volkes, die von den Ergebnissen der mo—
dernen Krüppelfürsorge noch keine Kenntnis haben,
wird die Fähigkeit verkrüppelter Personen zur Aus—
führung bestimmter, besonders handwerklicher Tätig—
keiten, bedeutend unterschätzt. Daher kommt es dann,
daß der Kriegsbeschädigte selbst sehr leicht aus seinem bis⸗
hserigen Berufe herausgedrängt wird und die soviel
hegehrten Stellen als Pförtner, als Kassenbote, als
Schreiber oder einen „Vertrauensposten“ oder eine
Stelle bei der Eisenbahn oder bei der Post zu erhalten
wünscht, und zwar auch in solchen Fällen, wo er in
leiner Weise die erforderliche Besfähigung und Vor⸗
bildung besitzt. Eine der wichtigsten Aufgaben der Be—
rufsberatung besteht darin, die Hinnergung des Kriegs⸗
beschädigten zu den genannten Stellen in ent—⸗
schiedener Weise zu bekämpfen und den Kriegs—
beschãädigten auch selbst von der Verkehrtheit seines
Wunsches zu überzeugen. Nur dann darf zu solchen
Stellen geraten werden, wenn wirklich ede andere
Moglichleit der Hilfe ausgeschlossen ist. Zweifellos wird
za mancher Kriegsbeschädigte auf Stellen der gedach⸗
ten Art angewiesen sein. Der jetzt schon bestehende
Andrang nach solchen Stellen wird nach dem Kriege
daher noch viel größer werden. Um so schwieriger wird
in diesen Stellen ein Unterkommen und ein auskömm⸗
licher Erwerb zu erlangen sein. Dieselbe Warnung
ist aus naheliegenden Gründen vor den vielfach ge⸗
ãüußerten Wünschen nach Uebernahme einer Schankwirt⸗
schaft angebracht. Im allgemeinen soll der Kriegsbe
schädigte sich seinen Wirkungskreis möglichst in sei⸗
ner Heimat suchen, da ihm dort seine persönlichen
Beziehungen zu Verwandten und Bekannten und die
stenntnis der örtlichen und wirtschaftlichen Verhält⸗
risse zugute klommen. In denjenigen Fällen, in denen
der Berufsberater oder der Ortsausschuß
zu keinem Ergebnis gelangen kann, ist der Fall
unter Ausfüllung des vorgeschriebenen Fragebogens
dem Landeshauptmann vorzulegen, der dann seiner⸗
seits versuchen wird, eine Lösung zu finden.
Berufsauebilduug.
In vielen Fällen kann die Arbeit in dem bis—
herigen Berufe erst fortgesetzt werden, nachdem eine
besondere Ausbildung vorangegangen ist, sei es, um
den Kriegsbeschädigten anzulernen, die Handgriffe sei⸗
ner bisherigen Tätigkeit auch mit seinen beschädigten
Bliedern auszuführen, sei es, um dem Kriegsbeschädig⸗
ten das, was ihm in Zukunft an körperlicher
beistungsfähigkeit für einzelne Zweige seiner Tätig—
eit abgeht, durch größere Geschicklichkeit
in anderen Zweigen oder durch bessere theoretische
Ausbildung zu ersetzen. Noch häufiger ist natürlich
in denjenigen Fällen, in denen der Kriegsbeschädigte
eine bisherige Beschäftigung nicht fortsetzen kann
eine Ausbildung erforderlich, sei cs, um ihn einer
erwandten Tätigkeit zuzuführen, sei es, um äußersten
Falles einen neuen Beruf zu erlernen. Zahlreiche Aus⸗
bildungsgelegenheiten stehen heute schon zur Verfüg⸗
ung. Noch weitere werden in der nächsten Zeit geschaf⸗
sen. So sind Ausbildungskurse im Anschlusse an
Fortbildungsschulen, gewerbliche Sachschulen (Bau—
gewerkichulen. Malchinenbauschulen, Textilfachschulen
handwerker⸗, Kunstgewerbe⸗ und Spezialfachschulen für
einzelne Berufse) und die Gewerbeförderungsanstalt in
steüln und ferner Ausbildungswerkstätten in
berschiedenen industriellen Werken eingerichtet, in denen
die schon vorhandenen handwerklichen Fähigkeiten und
ßKenntnisse vervollkommnet werden, in denen auf die
Meisterprüfung vorbereitet wird, in denen neue mit
dem bisherigen Berufe verwandte Tätigkeiten oder
auch ganz neue Berufe erlernt werden. Lehrstellen
dei Handwerksmeistern können zu demselben Zwecke
ermittelt werden. In landwirtschaftlichen und gärt⸗
nerischen Betrieben ist Gelegenheit zu theoretischer und
praktischer Ausbildung vorhanden. Besonders schwierige
Fälle können Krüppelanstalten zur Ausbildung
oder wenigstens zur ersten Einarbeitung oder auch zu⸗
nächst nur zur Begutachtung überwiesen werden. Er⸗
blindeten wird eine besondere Fürsorge in Spezial⸗
anstalten zuteil. Bei Ertaubten empfiehlt sich, auch
wenn sie im übrigen ihre bisherige Beschäftigung
vhne weiteres fortsetzen können, die Teilnahme an einem
Absehkursus, um das Ablesen der Sprache von den
Lippen zu erlernen. Gelegenheit zur Erlernung des
S„chreibens mit der linken Hand ist in den meisten
Städten schon vorhanden. Sofern der Berufsberater
vder der Ortsausschuß nicht selbst über die Ausbil⸗
dungsmöglichkeiten unterrichtet ist, mögen dahingehende
Anfragen oder Anträge an den Herrn Landeshaupt⸗
mann gerichtet werden, von dem auch die durch die
Ausbildung entstehenden Kosten geeignetenfalls zu be
willigen sind.
Schluß folgat.)
Saarbrüucken, den 28. Mai 1918.
Der Konigliche Landrat:
von Miquel.
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