Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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3. wer unbefugt Malz, das von einer Aufforder⸗
ung nach 8 3 Abs. 1 Satz 2 betroffen ist, beiseite
schafft, beschädigt, zerstört oder verbraucht,
4. wer einer Verpflichtung nach 84 Abs. 2 zu⸗
widerhandelt,
j. wer den nach 8 11 erlassenen Ausführungs⸗
beftimmungen zuwiberhandelt. Gibt ein Anzeigepflich
tiger bei Erstattung der Anzeige Malzvorräte an, die
er bei der Aufnahme der Malzvorräte am 27. März
1915 verschwiegen hat, so bleibt er von der durch das
Berschweigen verwirkten Strafe frei.“ 3
Saarbrücken, den 25. Mai 1918.
Der Konigliche Landrat.
J. B.: Wohtt.
bohunntmuczungen der sigl. postzeluretson.
XRRXXX
Zch bringe hiermit zur Iffentlichen Kenntnis, daß
der Hebamme Rosa Kley geb. Legleitner hierselbst
durch rechtskrästigen Beschluß des Bezirksausschufses
in Trier vom 13. Februar de. Is. das Hebammen⸗
pratfungẽ zeugnis entzogen worden ist. J
Der Königliche Polizeidirektor.
ZJ. B.: Sommer, Regierunge⸗Assessor.
vrnnntmachungen uerer dehbrücn.
Verorduung.
Ich verbiete jede öffentliche Anpreisung von Wahr⸗
sagern, Kartenlegern, Phrenologen und jede Tätigkeit
zum ßwecke des Wahrsagens.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 9p
des Gesetzes vom 4. 6. 1851 mit Gefängnis bis zu
rinem Jahre bestraft.
Saarbrücken, den 8. Mai 1915.
Der kommandierende General
des stellvertretenden XXI. Armeekorps,
zugleich für das XVI. Armeekorps.
v. Moßner.
Bektannimachung.
Die Konigliche Eisenbahnverwaltung beabsichtigt
eine Aenderung an der Schrankenanlage in der Luisen⸗
traße zu Vöolklingen (Kreuzung der Puttlinger Bahn
mit der Luisen⸗ und Gerhardstraße) vorzunehmen.
Zwecks Vorbereitung der landespolizeilichen Prũ⸗
fung liegt der Plan über dieses Vorhaben in der
geit vom 25. Mai bis 8. Zuni 1915 einschließlich
im Rathaus zu Bölklingen, Zimmer Nr. 21, zu Jeder⸗
manns Einsicht offen.
Einwendungen gegen den Entwurf sind während
diefer Zeir bei dem Unterzeichneten schristlich oder
mündlich zu Protokoll anzubringen.
Die Einwendungen haben lediglich im Umfange
Interefses der Beteiligten zu erfolgen.
Böletlingen, den 20. Mai 19815.
Der Bürgermeister.
J. B.: Der Beigeordnete Klonz.

Vekauntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters Jak.
debnhof zu BVöoltlingen, Gatterftr. 42, ist die Rot⸗
auf⸗Seuche ausgebrochen und wurde daher über das be—
treffende Gehöft die Sperre verhängt.
Völklingen, den 21. Mai 1015.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
S3. V.: Der Beigeordnete Klons.
Vekanntmachuug.
Uleber das Gehöft der Witwe Johann Schade zu
Dudweiler, Freiheitstraße 34, ist, nachdem bei einem
derendeten Schwein Ausbruch der Schweineseuche tier⸗

ürztlicherseits sestgestellt wurde, die Sperre verhängt
und sind die erfsorderlichen Schutzmaßregeln angeord⸗
net worden.

Die Polizei⸗Verwaltung
Der Buͤrgermeister:
Jost.

Die Maul⸗ und Klauenseuche in dem Geboft des Jakob
stlär in Merchweiler ist erloschen. Die Schlußdesinfektion
ist abgenommen, und die dreiwöchige Beobachtungsfrist ab⸗
delaufen. Die am 12. Aupril 1915 angeordneten Sperrmaß⸗
nahmen bebe ich auf.
Ottweiler, den 16. Mai 10915.
Der Konigliche Laundrat.
Mit Ermächtigung des Herru Regierungs⸗Bräsidenten
dabe ich die über den Ort Knorsicheid wegen Manl⸗ und
stlauenseuche verhängte Sperre aufgeboben.
Saarlounis, den 8. Mai 1918.
Der AKönialiche Laudrat.
In der Gemeinde Heinkingen ist die Maul⸗ und Klauen⸗
seuche erloschen.
veg angeordneten Schunmaßregeln werden biermit auf⸗
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Bolchen, den 17. Mai 19158
Krelsdireltor.
In der Gemeinde Füllingen ist die Maul⸗- und Klauen⸗
enche ausgebrochen.
Zum SEvperrbezirk gehört die Gemeinde Füllingen. Ein
Bheobachtungsgebiet wird vorläufig nicht gebildet
Bolchen, den 17. Mai 1015.
Kreisdirektor.

Im Etalle des P. Frischmann in Güderktech
t vie Maul⸗ und Klauenseuche erloschen. Die Ortssperre
acbeven und aus Güderkirch ein Beobachtungsgebiei
gebildet.
Saargemund, den 15. Mai 1918.
Kreisd rektor.
Kol. OEchranstalt für Wein⸗Dobst- und Gartenban
zu Geisenheim a. Rhein.
Wir bringen diermit zur Kenntnis, daß au der
stöniglichen Lebranstalt im Jahre 1913:
1. Ein Obstperwertungskursus sür Manner und
Hausbaltungslebrerinnen in der Zeit
vom 26. Zuli bis 5. Auauft,
ein Obstverwertungaskursus für Frauen im der
Zeit vom 9. bis 14. Augaust
abgoehalten werden.
Die Kurse beginnen an den zuerst genannten Tagen
vormittaas 8 Uhr. Der Unterricht wird tbeoretisch und
praktisch erteilt, so daß die Teilnehmer Gelegenheit haben
die verschiedenen Verwertungsmethoden eingzuüben.
Das Honorar beträot für den Kursus zu 1: für
Preußen 10 Mk., für Nichtpreußen 15 Mk.; für den Kurfus
zu 2: für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mt.
Anmeldungen lind an die Direktion zu richten.
Alles Nähere ist aus den Satzungen der Lehranstalt.
die unentgeltlich verabfolat werden, zu ersehen.

4 sirsng — ãa
die Fursorgeo sür sir egöhe hüslllgts
in der helsnrohinz.
Durch einstimmigen Beschluß des letzten Pro—⸗
vinziallandtages ist die Fürsorge für „Kriegsbeschä⸗—
digte“, also für die infolge des Krieges Verkrüppelten
oder Erkrankten, soweit es sich um Wiederherstellung
oder Besserung ihrer Erwerbsfähigkeit handelt, aus
den Provinzialverband übernommen worden.
Dem Landeshauptmann ist zur Durchführung dieser
neuen Aufgabe ein
Tã bigkeits ausschuß
zur Seite getreten, dem die wichtigsten Behörden und
Organe, die bei der Ausführung beteiligt sind, ferner
Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer angehören
Der Tätigkeitsausschuß hat unter dem Vorsitz des Lan⸗
deshauptmannes, bezw. seines Vertreters, des Landes⸗
rats Horion, verschiedene Sitzungen abgehalten und
imzwischen die Arbeit soweit gefördert, daß sich ein all⸗
            
Waiting...

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