Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Uebernahmepreis
für 1000 kg (1 Tonne)
Mais 3206j in Leihsäcken,
Rapskuchen 184,
Palmkernkuchen 240, lose
Leinkuchen 240,
Kokoskuchen 240,
Palmkernkuchenmehl 252,
Sesamkuchenmehl 236,
Baumwollsaatkuchenmehl min—
destens 3800 Protein u. Fett 196,
Frdnußkuchenmehl 252,

Kommt eine Einigung über den Preis zwischen
dem Lieferungspflichtigen und der Bezugsvereinigung
nicht zustande, so entscheidet die zuständige höhere Ver—
valtungsbehörde. Bei den aus den besetzten Gebieten
kommenden Gütern wird der Uebernahmepreis durch
die Heeresverwaltung festgesetzt.
Die Lieferungspflichtigen sind ge—
halten, sich bezüglich der Verladung der
Güter den ANnordnungen der Bezugsver—
einigungzu fügen (82 der Bekanntmachung vom
12. Februar, Abschn. VI der Bekanntmachung vom 5.
März, 8 4 der Bekanntmachung vom 31. März 1915).
Im Falle der Weigerung kann die Lieferung unbe—
schadet der dadurch verwirkten Strafe durch Anord—
nung unmittelbaren Zwanges bewirkt werden. (8 10
der Bekanntmachung vom 12. Februar, 8 14 der Be—
kanntmachung vom 31. März 1915).
Der Verkaufsspreis anden Verbraucher
ist ebenfalls festgelegt, die Bezugsvereinigung
kann für die Verteilung einen Aufschlag auf den
Uebernahmepreis von 400 berechnen, der Kommunal—
verband für die Unterverteilung einen solchen von
300. Die Bezugsvereinigung darf aber nur 2 vom
Tausend als Vermittlungsgebühr für sich zurückbe—
hzalten, der verbleibende Ueberschuß muß
zum Ankauf von Futtermitteln aus dem
Ausland verwendet werden.
Die Bezugsvereinigung wurde mit der Ausführung
der erwähnten Verteilungsgeschäfte in rascher Folge
beauftragt, die Beschaffung der großen Zahl von An—
gestellten und die Organisation mußte rasch erfolgen,
was anfangs wegen der zahlreichen Aushebungen zum
Militärdienst beträchtliche Schwierigkeiten machte.
Vielfach wird die Gesamtmenge der
vorhandenen Bestände überschätzt, nament—
lich bezüglich der Kleie. Das berechtigte Bestreben
der Kriegsgetreidegesellschaft, möglichst viel Getreide
zanz zu schroten und die Kleie soviel als möglich
auszumahlen, hat eine weitere Verminderung der Be—
stände zur Folge. Der verfügbare Bestand an Kleie
ist also an sich beschränkt und er fällt erst im Laufe
der Monate in dem Maße an, in dem die Kriegs—
getreidegesellschaft Getreide vermahlen läßt. Der
Wagenmangel und die häufig notwendigen Strecken—
sperren erschweren außerdem die Ablieferung. Im
übrigen sei noch folgendes bemerkt:
Für die Lieferung von zuckerhaltigen Fut—
terstoffen sind alle Vorbereitungen getroffen, sie
'ann also in allen Fällen unverzüglich erfolgen. Die
Bezugsvereinigung hat hierfür Bestellscheine (grüne
Zettel) ausgegeben, die bei Bestellungen einzusenden
sind. Die Bezugsvereinigung verfügt auch über be—
trächtliche Mengen von Melasse und Zuckerfutter außer—
halb des Kontingents. Die Preise für solchen Zucker
sind unwesentlich höher als die des beschlagnahmten.
Etwaige Bestellungen auf solches Futter sollten un—
verzüglich gemacht werden.

Für die Lieferung der Kraftfuttermit—
tel (Bekanntmachung vom 31. März) übersendet die
Bezugsvereinigung den Lieserungspflichtigen
Anforderungsescheine; die Waren sind sofort nach Emp—
sang dieser Scheine an den darin bezeichneten Kommu—
nalverband abzusenden, die Inhaber der Ware haben
unverzüglich durch Duplikatfrachtbrief bei Bahnver—
ladungen oder durch Einsendung von Quittungen bei
Abholung mit Fuhrwerk der Bezugsvereinigung den
Nachweis für die erfolgte Verladung beizubringen
Dem Kommunalverband übermittelt die Bezugs—
vereinigung für die von ihm bestellten Waren Ueber—
weisungsscheine auf den Lieferungspflichtigen, die von
den Kommunalverbänden letzteren zugleich mit den
Frachtbriefen einzusenden sind. Die Kommunalverbände
haben darüber zu wachen, daß die Verladung unver—
züglich erfolgt und gegebenenfalls die Anwendung un—
mittelbaren Zwanges zu veranlassen sowie der Be—
zugsvereinigung hiervon Mitteilung zu machen. Teil—
posten, die nicht eine volle Waggonladung ausmachen,
ist die Bezugsvereinigung bestrebt, womöglich im Gebiet
des betreffenden Kommunalverbandes zu belassen. Die
Abforderungsscheine tragen Buchungszeichen, die in dem
Briefverkehr angegeben werden sollten. Der ganze Ver—
kehr wird sich leichter und schneller vollziehen, wenn
die Kommunalverbände sich für die Abwickelung der
Beschäfte einer leistungsfähigen Genossenschaft oder
handelsfirma bedienen. Formulare für die Erteilung
der Vollmachten übersendet die Bezugsvereinigung.
Unklarheit herrscht auch noch über die im Eigen-—
tum eines Ausländers stehenden, zum Ver—
kauf im Inlande bestimmten Kraftfuttermittel; bezüg—
lich dieser bestimmt 86 Abs. 4 der Bekanntmachung
vom 31. März, daß der Uebernahmepreis von der
zuständigen Handelskammer entgültig festzusetzen ist.
Die Verwaäahrer solcher Kraftfutterstoffe (Spediteure
usw.) waren verpflichtet, bis zum 15. April die Han—
delskammer, in deren Bezirk die Ware lagert, um
Festsetzung der Uebernahmepreise zu ersuchen und die
Bezugsvereinigung entsprechend zu benachrichtigen. Dies
ist in den meisten Fällen nicht geschehen und muß
unverzüglich nachgeholt werden.
Bei dem Verkehr mit zuckerhaltigen Futtermitteln
hat die Bezugsvereinigung wegen Verweigerung der
Lieferung leider mehrfach Anzeige bei der Staatsan—
waltschaft machen müssen. Sie würde auch bei dem
Verkehr mit Kraftfutterstoffen gezwungen sein, von
den gebotenen Zwangsmaßregeln Gebrauch zu machen,
wenn sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben wider
Erwarten auf Schwierigkeiten stoßen sollte.
Berlin, den 26. April 19153.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen u. Forsten.
Freiherr von Schorlemer.
Saarbrücken, den 21. Mai 1915.
Der Königliche Landrat:
von Miquel.

Porträts
nach Photographie zur Erinnerung an Gefallene
in künstlerischer Ausführung.
Saarbrücken, Sulzbachstraße 20.
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