Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Im Anschlufse an meine Bekanntmachung vom 13.
Mai v. J. (1. 4. 3003)) bringe ich Nachstehendes zur
allgemeinen Kenntnis:
Die dem Oberrheinischen Regatta-Verein, der
Straßburger Rudergesellschaft und dem Straßburger
Ruderverein von 1881 bewilligte Geldlotterie ge—
langt einstweilen noch nicht zur Ausspielung. Der end—
gültige Ziehungstermin wird später mitgeteilt werden
Trier, den 3. Mai 1913.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

behanntiu zungen ges agl. Lunrusansbs.
Körplan 1915.
Unter Bezugnahme auf die im Kreisblatt Nr. 50
vom 15. Dezember 1913 bekannt gemacht gewordenen
Polizeiverordnungen, betr. Körung von Zuchttieren,
vird der nachfolgende Plan für das diesjährige Kör⸗
geschäft zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
1. Tag der Körung: Mittwoch, 12. Mai 1915.
Abfahrt 780 Uhr vormittags vom Landratsamt
mittels Automobil.
716 Uhr Bischmisheim.
zeß Scheidt. Der Stier aus Scheidt ist an der
Abzweigung der Straße Dudweiler vorzu—
führen.
dudweiler (Marktplatz).
Zulzbach.
Fischbach. Die Stiere aus Fischbach sind an
die Straße am Ausgang nach Quierschied
zu aufzustellen.
Ooo Uhr Quierschied. Der Stier aus Friedrichsthal ist
in Quierschied vorzuführen.
loro, Holz. Die anzukörenden Tiere aus Wahlschied
sind in Holz mit vorzuführen.
11305, Berschweiler. Die anzukbrenden Tiere aus
Kutzhof und Numborn sind in Berschweiler
borzuführen. Der Stier aus Bietschied ist
auf der Straße zwischen Holz und Biet⸗
schied an der Abzweigung nach Ber sch⸗
veiler vorzuführen.
deusweiler. Der Stier aus Dilsburg ist in
Heusweiler mit vorzuführen.
Eiweiler Die anzukörenden Tiere aus Hel—
lenhausen und Kirschhof sind in Eiweiler
mit vorzuführen.
dirtel.
Obersalbach.
durhof.
Niedersalbach.
Walpershofen. Die anzukörenden Tiere aus
derchenbach sind in Walpershofen mit vor⸗
zuführen.
Hilschbach (Stumpen). Die anzukörenden Tiere
aus Hilschbach, Guichenbach und Ueberhofen
sind in Hilschbach an der Straßenzweigung
nach Walpershofen vorzuführen.
Sellerbach. Die anzukörenden Tiere aus Rit—
enhofen und Engelfangen sind in Seller—
bach mit vorzuführen.
zoo, Puüͤttlingen.
2. Tag der Körung. Freitag, 14. Mai 19153.
Abfahrt 780 Uhr vormittags vom Landratsamt.
sß Uhr Auersmacher. Der Stier aus Hanweiler ist
auf der Straße bei der Haltestelle Auers⸗
nacher nporzuführen Die anzufbrenden

Tiere aus Auersmacher sind an der Straßen—
kreuzung nach Rilchingen bei der Kuchlinger
Kapelle vorzuführen.
zus Uhr Kleinblittersdorf. Die Stiere und Eber aus
Bliesransbach sind am Nord-Ostausgange
von Kleinblittersdorf auf der Straße nach
Bliesransbach vorzuführen.
310, Bübingen.
880 „Güdingen.
91sNeufechingen. Der Stier des Wilhelm Alt—
peter wird an Ort und Stelle, Provinzial—
straße 79, zu Neufechingen besichtigt. Die
Stiere und Eber aus Fechingen sind am
Ausgange von Neufechingen auf der Straße
nach Fechingen zu vorzuführen
1020 ,„ Gersweiler.
1030, Clarenthal. Die Stiere aus Clarenthal sind
am Ausgange des früheren Ortsteiles Krug—
hütte nach Kleinrosseln zu vorzuführen.
1100 „Großrosseln (an der Brücke).
1180,„, Emmersweiler (an der Abzweigung von St
Nikolas).
11415., St. Nikolas (an der Kirche). Der Stier aus
Naßweiler ist in St. Nikolas mit vorzu—
führen.
1200, Karlsbrunn.
210 „Lauterbach.
220 „Ludweiler.
285 , Geislautern.
245., Wehrden. Die Stiere aus Fürstenhausen sind
in Wehrden mit vorzuführen
Zoo, Völklingen.
328., Obervölklingen. Daselbst ist der Stier aus
Altenkessel mit vorzuführen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, für
o»rtsübliche Bekanntmachung sofort Sorge zu tragen.
ruuch die betreffenden Besitzer der anzukörenden Tiere
ioch entsprechend besonders zu benachrichtigen. Es
ommen jetzt nur Stiere und Eber zur Körung. Die
Ankörung von Ziegenböcken wird im Spätsommer er—
olgen.
Die anzuköreuden Tiere sind auf den Gehöften
der Stierbesitzer bezw. an den im Körplan bezeichneten
zesonderen Stetlen vorzuführen und die Deckregister
mitzubriungen. Das zum Ankauf geeignete Zuchtvieh
st ebenfalls an den Gehöften der Stierbesitzer aufzu—
tellen. Ich weise noch besonders darauf hin, daß die
Tiere an dem bestimmten Orte vorgeführt werden müs—
sen. Falls dieses nicht geschieht und die Ankörung
auf den betreffenden Gehöften vorgenommen werden
nuß, wird gemäß 8 4 der Zuchttierkör-Ordnung für
den Kreis Saarbrücken vom 7. November 1913 die
weifache Körgebühr, oder wenn eine besondere außer—
jewöhnliche Reise der Schaukommission notwendig ist
nach 87 a. a. O. die dreifache Körgebühr erhoben.
Die Herren Orts- und Bezirksvorsteher werden er—
ucht, an den Körterminen innerhalb ihrer Bezirke
eilzunehmen, den Herren Bürgermeistern wird die
Teilnahme anheimgestellt.
Saarbrücken, den 3. Mai 1915.
Der Königliche Landrat
von Miaquel.

Bekumen »nagn poernr

—

ndnung.
Die Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung
vom 4. Januar 1915 betreffend die deutsche Geschäfts—
sprache erhalten folgende Fassung:
Für Firmenbezeichnungen, die in das Firmenregi—
trter eindetragen sind, wird die Frisft zur Veseitiaung
            
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