Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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kupter, Alttapfer und Kupferabfälle jeder Art.
sKupfer, in Legierungen mit Zink, unverarbreitet, ins⸗
besondere Mossing und Tomback in Barren,
Platten und ähnlichen Formen; auch als Alt⸗
material und Abfall jeder Art.
Quspfer, in Segiernugen mit Zink, vorgearbeitet, ins⸗
besondere Meising und Tomback, entsprechend
dem Zustand der Klassen 2 und 3: auch als
Altmaterial und Abfall jeder Art.
upfer, in Legieruugen mit Zinn, miverarbeitet, ins⸗
desondere Brongze und Rotouß in Barren, Plat⸗
den und ähnlichen Formen: auch als Altmaterial
und Abfall jeder Art.
uvtbar. in Leoiernugen mit Zinn, vorgearbeitet, ins⸗
zesondere Bronze und Rotauß, entsprechend dem
gustand der Klassen 2 und 3; auch als Alt⸗
material und Abfall jeder Art.
Auvfer, in Legierungen mit Nickel. unverarbeitet und
vorgearbeitet, mit einem Nickelgehalt von min⸗
destens 5 Prozent, insbesondere Neusilber, Al⸗
daka, Alfenid; auch als Altmaterial und Abfall
seder Art.
stupfer. in Legierunngen mit anderen Metallen, so⸗
jsern sie nicht unter Klasse 6—292 fallen und
sofern Kupfer den Hauptbestandteil bildet, un⸗
rarbeitet und vorgearbeitet, entsprechend dem
Zustand der Klafsfen 2 und 83, auch als Alt⸗
material und Abfall jeder Art.
Aupfer in Erzen, Neben⸗ und Zwischenvrodulten der
Hüutten industrie mit einem Kupfergehalt von
mindestens 10 Prozent.
NQuvfer. rein oder legiert, in Modellen für Gieße⸗
reien, in Mutterplatten, ferner Galvanos, Tief⸗
druckwalzens und -Platten, Aetzplatten, Messing⸗
linien u. derol. für das graphische Gewerbe,
Steindruckereien, Tapetendruckereien und Zeug⸗
druckereien, vergeaarbeitet und in Sertiafebrikaten.
Znvser in Kupfervitriol.
Nickel. unverarbeitet und vorgearbeitet, mit einem
Reingehalt von mindestens 80 Prozent, insbe⸗
sondere in Würfeln. Blechen, Drähten und
Ipden. auch als Altmaterial und Abfall jeder
Nickel in Fertigfabrikaten mit einem Reingehalt von
indestens 80 Prozent, ausgenommen sind Ge⸗
rauchsgegenstände, die für den Haus⸗ und den
irtschaftlichen Betrieb im Gebrauch sind und
einer sichtbaren Abnutzung im Gebrauch unter⸗
siegen, jedoch nicht ausgenommen solche Ge⸗
— welche zum Verkauf bestimmt
nd.
Ain Erzen, Neben⸗ und Zwischenprodukten der
duttenindustrie, Leeiernugen. sofern sie nicht
unter Klasse 92 fallen, und vlattiert, unver⸗
arbeitet und vorgearbeitet, mit einem Nickelge⸗
halt von mindestens ein Prozent des Gesamt⸗
zewichtes, insbesondere Nickelstabl, Nickelsalze,
Drähte, Bleche, auch als Altmaterial und Abfall
eder Art.
Zinu, unverarbeitet und vorgearbeitet, mit einem
Reingehalt von mindestens 99,7 Prozent, ins⸗
desondere Barren; Folien, soweit nicht mit
Blattmetall belegt, bemustert, bedruckt oder
lackiert: unfertige Kapseln, Tuben und Ge⸗—
irre auch als Altmaterial und Abfall jeder
Art.
Zinn, entsprechend dem Zustand der Klasse 15, jedoch
mit einem Reingebalt von mindestens 90 Prosent
und weniger als 99,7 Prozent.
un, in Erzen. Neben⸗ und Zwischenprodukten der
Hütten industrie, Salzen und Segierungen mit
andern Metallen, sofern sie nicht unter Klasse 8
und 9 fallen, unverarbeitet und vorgearbeitet,
mit einem Zinngehalt von mindestens 10 Prozent
des Gesamtgewichtes, insbesondere auch Zinn⸗
chloride. Ausgenommen sind fertiges Misch⸗ und
dötzinn mit einem Zinngehalt von weniger als
50 Prozent.
Aluminium, unverarbeitet und vorgearbeitet, mit
einem Reingehalt von mindestens 80 Prozent in
eder Form, insbesondere Drähte, Seile, Bleche,
Brofile, unfertige dohlgefäße und unfertige Haus⸗
geräte, auch als Altmaterial und Abfall jeder
Art. aqusschließlich Uuminium-Pulver und Zolien.

Gegenftand

1.

8

4

4.

Ja.

0.

la.

1b.
12.

3.

J—

17.

18.

Gegenstand

*

Aluminium in Legierungen, unverarbeitet und vor⸗
gearbeitet, mit einem Aluminiumgehalt von
mindestens 60 Prozent des Gesamtgewichtes, auch
als Altmaterial und Abfall jeder Art.
Antimon, metzllisich Kexulus) mit einem Reingehbalt
von mindestens 90 Prozent, Schwerfelantimon
lCrudum), Autimonoxyd und Autimonerze, so⸗
wohl als Handelsprodukt wie als Hüttenzwischen⸗
produkt, unverarbeitet und vorgrarbeitet, auch
als Altmaterial und Abfall jeder Art, ausge⸗
nommen Brechweinstein.
Blei, unverarbeitet, vorgearbeitet und fertige
Druckmittel. mit einem Antimongehalt von 226
Progent, insbesondere Barren, Platten, Röhren,
Weiß⸗ und Lagermetall, Schriftmetall, Schriften,
Notenstichplatten, Stereotypplatten, auch Alt⸗
material.
22. Gaartbiei. unverarbeitet, vorgearbeitet und sertige
Druckmittel, mit einem Antimongebalt von mebr
als 6 Prozent, insbesondere Barren, Platten,
Röhren, Weiß-⸗ und Lagermetall, Schriftmetall,
Schriften, Notenstichplatten,. Stereotwpplatten.
auch Altmaterial

*.

b) Bei zusammengesetzten Metallen (Legierungen),
hemischen Verbindungen, Zwischenprodukten und Erzen
ist sowohl das Gesamtgewicht, wie der Gewichtsanteil
des Hauptmetalls der betreffenden Klasse zu melden.
dauptmetalle sind sür Klasse 1511b: Kupfer; für
slasse 12-14: Nickel; für Klasse 15—217: Zinn; für
kllasse 18 und 19: Aluminium:; für Klasse 20-22:
—V—

e) Zusammengesetzte Metalle (Gegierungen),
hemische Verbindungen, Zwischenprodukte und Erze
sind nur einmal, und zwar nur in der Klasse ihres
hauptmetalle zu melden. In Zweifelsfällen sind solche
Bestände unter demjenigen Hauptmetall zu klassifizie—
ren, welches dem Gewicht nach in der Zusammen⸗
setuno überwiegt.

33

Von der Verfügnng betroffene Versonen,
Gesellschaften usw.
Von dieser Verfügung betroffen werden:
alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in
deren Betrieben die in 8 2 aufgeführten Gegen⸗
stände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet wer⸗
den, soweit die Vorrüte sich in ihrem Gewahr⸗
sam und / oder bei ihnen unter KHollaufsicht be—
inden;
alle Personen und Firmen, die solche Gegen
stände, aus Anlaß ihres Handelsbetriebes oder
sonst des Erwerbs wegen oder für andere in Ge⸗
wahrsam haben, soweit die Vorräte sich in ihrem
Bewahrsam und/ oder bei ihnen unter Zollauffsicht
befinden;
alle Kommunen, böffentlich⸗rechtliche Körperschaften
and Verbände, in deren Betrieben solche Gegen⸗
stände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden,
oder die solche Gegenstände in Gewahrsam haben,
soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam und /
oder bei ihnen unter Zollaufsicht befinden;
alle Empfänger (in dem unter a bis e bezeichneten
Umfang) solcher Gegenstände nach Empfang der⸗
selben, falls die Gegenstände sich am Meldetage
auf dem Versand befinden und nicht bei einem
der unter a) bis e) aufgeführten Unternehmer.
Personen usw. in Gewahrsam und / oder unter Koll⸗
aufsicht gehalten werden.
Vorräte, die in fremden Speichern, Lagerräumen
und anderen Aufbewahrungsräumen ladgern, sind, falls
            
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