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zändige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu
3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend
Mark bestraft; auch können Vorräte, die ver schwiegen
sind, im Urteile für dem Staate verfallen erklärt
verden.
Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund
dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetz⸗
lichen Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige
Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend
Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefüngnis bis
zu 6 Monaten bestraft.
Saarbrücken, den 26. April 1915.
Der Königliche Landrat.
von Miquel.
Vorratserhebung
Aber Rindbiehhäute (einschließlich der Kalbfelle) und gewisse
Lederarten.
Von dem zur Meldung Verpflichteten ist anzugeben
der am 30. April 1915 vorhandene Vorrat von
r* —
Zahl der
zahnꝛenWildbäute
Häute ug Kipse
1A. Salzbhäuten
a) bis 10 kg schwer
b) uüuber 1030 kg schwer
c) über 30 Kxe schwer
lB. trockenen (und trocen ge⸗
salzenen) Häuten
a) bis 4 kę schwer
b) über 426 *86 schwer
d) über 6 Kg schwer
d. Bodenleder Muterleder) einschl.
die Menge 100 äg UÜbersteigt
der Stansftücke, spfern
* —
Kiloaramm
uacnehehh
Eũü— —
a) Sohlleder
b) Vache⸗- und Brandsohlleder
) zu Bodenleder verarbeitete Spalte
—————
Gemäß des Erlasses des Herrn Ministers der geist⸗
sichen und Unterrichtsangelegenheiten vom 8. April
ds. Is. U. III. B. 91. 1 ist die Bürgermeisterei Seller—
hach vom Bezirke der Kgl. Kreisinspektion Völklingen
abgetrennt und dem Bezirke der Kgl. Kreisschulinsvek⸗
tion Saarbrücken J zugeteilt worden.
Saarbrücken, den 24. April 1915.
Der Landrat.
J. V.: Michels.
behunnimuhungen onderer debbrsen.
Beschluß.
Der Schluß der diesjährigen Schonzeit
für Rehböcke wird für den Umfang des Regie—
rungsbezirks Trier auf den 2. Mai festgesetzt, so daß
der 3. Mai der erste Jagdtag ist.
Trier, den 22. April 1815.
Der Bezirksausschuß.
Bekanntmmachung.
Der Herr Mimister der geistlichen und Unterrichtsange—
een bat durch Erlaß vom 8. 4. 19415 U IIBSI.1
destimmt, daß mit dem 1. April 1915 die Bürgermeisterei
SeIlerbach von Aufsichtshozirke Nöälflinagen chaetrennt und
dem Aufsichtsbezirke Saarbrücken J zugeteilt wird. Hinfort
gdehören demnach folgende Schulorte zum Aufsichtsbezirke
Saarbrücken 1: Guichenbach, Bslugscheid, Hilschdach, Kölln⸗
RittenhofenSellerbach, Walpershofen.
Saarbrücken J. den 23. April 1915.
Der Könial. Kreisschulinspektor:
Marx.
Bekanntmachung.
Der zum 1. Mai fällige Bericht der Schulleiter über
das Ergebnis der Goldsammlung durch die Schule wird
hiermet in Erinnerung gebracht.
Saacbrücken J,. den 23. April 1915.
Der Königl. Kreisschulinspektor:;
Marx.
Vekanntmachung
Die Rotlaufseuche unter dem Schweinebestande des
Wirtes Johann Thiel zu Altenkessel ist erloschen. Die
iber das Gehöft verhängte Sperre ist aufgehoben.
Püttlingen. den 19. April 1915.
Der Bürgermeister
Dr. Mattonet.
—
Bekanutmachnug.
Die Ausgabe der Brotkarten erfolgt vom 2. näch—
sen Pongdts ab in der bisherigen Weise fernerhin nur
nehr durch die Gemeindevorsteher. Dieselben sind nur
berechtigt, die Zahl von Karten a die einzelnen Haus⸗
haltungsvorstände abzugeben, die in der Tifte einge⸗
tragen sind. Alle Zu⸗ und Abgänge mit Wirkung von
nehr denn 14 Tagen müssen hier auf dem Bürger⸗
neisteramte bis spätestens Freitag der betr. Woche
gemeldet werden, sonst finden sie keine Berücksichtigung.
stost⸗e und Quartiernehmer erhalten nur Karten, wenn
sie mir durch eine Bescheinigung ihrer Heimatsbehörde
nachweisen, daß sie dort lein Brot erhalten.
Die Abgabe der neuen Karte erfolgt nur gegen
Rückgabe der unbenützten oder der Abschnitte der ver⸗
zrauchten Karte. Für verlorene Karten wird kein Er⸗
atz geleistet. Die Uebertragung der Brotkarten auf
dritte oder der Handel mit solchen wird unnachsicht⸗
lich bestraft.
Die neue Verordnung vom 13. ds. Mts. liegt
zeim Vorsteher zur Einsicht aller Interessenten offen.
Besonders verweise ich auf die Bestimmung des 8 15,
vonoch die Abgabe von Brot und Mehl außerhalb des
dandkreises und die Einfuhr von Mehl in den Kreis
Saarbrücken nur mit Genehmiqung des Landrates ge⸗
tattet ist.
Ludweiler, den 24. April 1915.
Der Bürgermeister.
Voller.
Das vermittelnde Büro der Rheinisch-Westfälischen
Jugendgerichtshilsfe und Jugendschutzarbeit zu Lennep
sucht, um sie in guten Familien zur unentgeltlichen
Pflege unterzubringen, Kinder verstorbener Kriegsteil⸗
nehmer. Vormünder, Verwandte, Armenbehörden wer—
den aufgefordert, sich wegen Uebergabe solcher Waisen
an das Jugendschutzbüro schriftlich zu wenden. Eine
erwaige an einem Orte gesammelte größere Zahl von
stindern wird Herr Amtsgerichtsrat Landsberg
elbst abholen und zu den Pflegeeltern geleiten. Das
Bekenntnie und das Alter des Kindes ist bei Anmel—⸗
dung sofort anzugeben. Pflegestellen sind bereits aus—
eichend vorhanden.
Lennep, den 4. März 1913.
Vermittelndes Büro der Rheinisch-Westfälischen
Jugendgerichtshilfe und Jugendschutzarbeit.
Adresse: Richter LKLandsberg, Lennep (Rold)
Bekanntmachung
Auf dem Bürgermeisteramt hier lagern noch zirke
100 Zentner Rohzucker, die an Viebbesiker au Sutterawecken
ahoeogehon merden—